CILIP Bürgerrechte & Polizei/CILIP 55 (3/96)

Tödlicher Schußwaffeneinsatz durch Polizeibeamte 1995
 
- Eine notwendige Ergänzung

von Otto Diederichs
 
Seit 1979 dokumentiert Bürgerrechte & Polizei/CILIP alljährlich (rückwirkend ab 1972) die Fälle polizeilichen Schußwaffengebrauchs mit tödlichem Ausgang.(1) Die notwendigen Daten hierzu werden seit 1973 durch eine systematische Presseauswertung erhoben. Dies hat seinen Grund: Zwar werden (seit 1976) auch offiziell entsprechende Angaben bundeseinheitlich erhoben. Die im Auftrag der 'Innenministerkonferenz' (IMK) von der 'Polizeiführungsakademie' (PFA) zusammengestellte und zumeist in der zweiten Jahreshälfte des darauffolgenden Jahres veröffentlichte Statistik hat einen entscheidenden Nachteil; sie enthält nur absolute Zahlen. Eine Aufschlüsselung nach Bundesländern z.B. ist im IMK-Beschluß ausdrücklich nicht vorgesehen. Zudem gilt seit 1983 eine Regelung, wonach Opfer, die versehentlich erschossen wurden ("unbeabsichtigte Schußabgabe"), statistisch nicht mehr erfaßt werden.(2)
In den zurückliegenden Jahren gab es keinen erkennbaren Grund, die Erhebungskriterien von Bürgerrechte & Polizei/CILIP in Frage zu stellen. Von kleineren Abweichungen bei den Bewertungs- und Zählkriterien abgesehen, stimmten die beiden Statistiken überein bzw. wirkten auch als gegenseitige Korrektive. Dies hat sich unterdessen geändert.
 
Im Sommer diesen Jahres veröffentlichte 'Der Spiegel' in einer knappen 'Panorama-Meldung' die Zahlen der PFA-Schußwaffenstatistik für 1995; die Zahl der tödlichen Schüsse wurde darin mit 19 angegeben.(3) Kurz zuvor waren in der CILIP-Statistik lediglich 15 Todesopfer gemeldet worden.(4) Die 'Spiegel'-Meldung mußte alarmieren: Eine solche Differenz hatte es bis dahin nicht gegeben.
 
Recherchen
 
Der Verdacht lag damit nahe, daß die eigenen, bislang zuverlässigen Informationsquellen aus der Tagespresse nicht mehr funktionieren würden. Für diese These sprach auch ein Vorgang zwei Jahre zuvor: Bei den Nachfragen bei Polizei und Staatsanwaltschaften hinsichtlich der Todesschüsse des Jahres 1993 war zufällig ein bis dahin unbekannter Fall aus 1992 entdeckt worden.(5)
 
Die nachträglich angestrengten Recherchen konnten die in der CILIP-Statistik fehlenden Fälle indes nicht restlos klären. So stellte sich z.B. heraus, daß die tatsächliche Differenz nicht wie angenommen vier Fälle betrug, sondern fünf, da der von uns dargestellte Fall 9(6) in der offiziellen Statistik nicht enthalten ist, da es sich um eine von der PFA nicht zu erfassende 'unbeabsichtigte Schußabgabe' handelt. Die Recherchen brachten weiterhin die Kenntnis, daß in der PFA-Statistik - nach CILIP-Kriterien - zumindest ein weiterer Fall 'unbeabsichtigten Schußwaffengebrauchs' fehlt und sich die Zahl der 1995 durch Polizeischüsse tatsächlich Getöteten auf (mindestens) 21 Opfer beläuft.
 
Die Fälle:
 
Niedersachsen, 5.4.95: In Wolfsburg rufen Passanten die Polizei, als ihnen in einem Industriegebiet ein ca. 30jähriger Mann mit einer Schußwaffe und einem Benzinkanister auffällt. Als die Beamten eintreffen, wirft der Mann die (Schreckschuß)Waffe weg und übergießt sich mit dem Benzin. Als er plötzlich eine zweite Waffe zieht, schießt einer der Beamten. Der Getroffene stirbt kurz darauf an einem Bauchschuß.(7) (CILIP-Statistik 1995 neu: Fall 5a)
Hamburg, 21.10.95: In einer Wohnung kommt es zu einem Streit zwischen der Wohnungsinhaberin und ihrem früheren Freund. Aufgrund des Lärms und der Schreie der Frau rufen Nachbarn die Polizei. Als diese eintrifft, werden die Beamten von dem Mann mit einem Revolver zunächst bedroht und anschließend beschossen. Ein Beamter wird leicht verletzt; die Polizisten schießen zurück. Der 36jährige Mann stirbt am 2.11.95 im Krankenhaus an den erlittenen Bauchschußverletzungen.(8) (CILIP-Statistik 1995neu: Fall 12a)
Nordrhein-Westfalen, 23.10.95: Bei einem Einbruchsversuch in Hagen löst ein 63jähriger Mann die Alarmanlage aus. Die eintreffenden Polizeibeamten suchen daraufhin das Gelände ab. Als sich einer der Beamten dem Versteck des Täters nähert, springt dieser ihn unvermittelt an. Bei dem sich daraus ergebenden Gerangel wird der Einbrecher von einem Schuß in den Kopf getroffen und stirbt.(9) (CILIP-Statistik 1995neu: Fall 12b)
Dieser Fall ist als 'unbeabsichtigte Schußabgabe' nicht in der PFA-Statistik enthalten.
Niedersachsen, 3.12.95: In Braunschweig alarmiert eine Frau die Polizei als sie zwei Männer beim Einbruch in eine Gartenlaube beobachtet. Als die Beamten am Tatort eintreffen, werden sie beschossen. Bei dem sich anschließenden Schußwechsel wird einer der Täter getötet, ein Beamter schwer verletzt.(10) (CILIP-Statistik 1995neu: Fall 14a)
Nordrhein-Westfalen, 7.12.95: Als Polizeibeamte den Fahrer eines in einem Feldweg geparkten PKW kontrollieren wollen, fährt dieser plötzlich auf sie zu. Die Beamten nehmen die Verfolgung auf. In einer Sackgasse verläßt er nach einigen Karambolagen das Fahrzeug und flüchtet zu Fuß weiter. Als ein Beamter einen Warnschuß abgibt, zieht der 39jährige Mann eine Maschinenpistole aus dem Mantel. Als er auf der weiteren Flucht mehrere Schüsse auf die Beamten abgibt, eröffnen diese ihrerseits das Feuer. Kurz nach seiner Einlieferung ins Krankenhaus stirbt der Mann.(11) (CILIP-Statistik 1995neu: Fall 14b)

 
Gründe und Konsequenzen
 
Da der 1992 'durchgerutschte' Fall in Sachsen-Anhalt stattgefunden hatte, konnte man sich - zwei Jahre nach der deutsch-deutschen Vereinigung - noch 'besserwessirisch' damit begnügen, festzustellen, daß zu dieser Zeit 'im Osten' ohnehin noch einiges nicht so recht funktionierte. Im Lichte der angeführten neuen Fälle reicht diese Erklärung nun nicht mehr. Festzustellen ist vielmehr, daß polizeiliche Todesschüsse die Ebene lokaler Berichterstattung z.T. gar nicht mehr verlassen und damit einer überregionalen Auswertung nicht mehr zugänglich sind.
 
Nun kann man - nimmt man die Pressefreiheit ernst - hier keine Medienschelte betreiben und verlangen, daß der (mutmaßliche) Trend einer kaum mehr berichtenswerten 'Normalität' polizeilicher Todesschüsse umgekehrt werden müsse. Bemerkenswert ist es immerhin, wenn der härteste Indikator für die Gewaltfähigkeit der innerstaatlichen Sicherheitsorgane gesellschaftlich soweit aufgeweicht ist, daß er der 'Vierten Gewalt' häufig nur mehr als Lokalnachricht taugt. Ebenso überraschend wie erschreckend wurde dies im Falle der Hamburger Redaktion der 'tageszeitung' am deutlichsten: Im Zuge der Recherchen des Hamburger Falles stellte sich heraus, daß die dortige 'taz' hierüber überhaupt nicht berichtet hatte. Wäre es ein Fall von sexuellem Mißbrauch gewesen oder wäre der Fall z.B. in Zusammenhang mit einem polizeilichem Übergriff geschehen ... dann wäre auch darüber berichtet worden. Ansonsten, so der für die Polizeiberichterstattung zuständige Lokalredakteur, sei man "kein Polizeiblatt". Welch eine grandiose Verkennung der Realitäten!
 
Für die Todesschuß-Statistik von Bürgerrechte & Polizei/CILIP kann dies nur heißen, daß die Modalitäten für die Erstellung künftiger Statistiken grundlegend überdacht und den neuen Gegebenheiten angepaßt werden müssen. Sollte sich dabei herausstellen, daß die Genauigkeit nicht mehr gewährleistet werden kann, muß dies in der in Konsequenz auch heißen, diese Rubrik zukünftig einzustellen.
 
Otto Diederichs ist Redakteur und Mitherausgeber von Bürgerrechte & Polizei/CILIP
 
Anmerkungen
(1)Vgl. Bürgerrechte & Polizei/CILIP 3/79, S. 19-20
(2)Schreiben der IMK-Geschäftsstelle an die Redaktion v. 5.6.90
(3)Der Spiegel v. 3.6.96
(4)Vgl. Bürgerrechte & Polizei/CILIP 53 (1/96), S. 76-79
(5)Vgl. Bürgerrechte & Polizei/CILIP 47 (1/94), S. 60-61
(6)Vgl. Bürgerrechte & Polizei/CILIP 53 (1/96), S. 78
(7)Hannoversche Allgemeine Zeitung v. 6.4.95 u. 7.4.95
(8)Pressemeldung der Hamburger Polizei v. 21.10.95; Hamburger Morgenpost v. 23.10.95; Bild-Hamburg v. 23.10.95; Hamburger Abendblatt v. 24.10.95
(9)Westfalenpost v. 25.10.95; Die Streife 3/96
(10)Hannoversche Allgemeine Zeitung v. 4.12.95
(11)Westdeutsche Allgemeine Zeitung v. 8.12.96, 9.12.95 u. 28.12.95

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