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abstand

(für die Richtigkeit nachstehenden Textes übernehmen wir keine Gewähr)

Quelle: Berliner Datenschutzbeauftragter
http://www.datenschutz-berlin.de/jahresbe/01/anl/411d4.htm

Beschluss des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten
vom 24. Oktober 2001
Geschäftszeichen: 353 AR 199/01

In der allgemeinen Sicherheits- und Ordnungssache

wird auf Antrag des Landeskriminalamtes Berlin (Antragsteller) vom 17.10.01

gemäß § 47 Abs. 1 Satz 1 und Absatz 4 Satz 1 ASOG die Übermittlung von personenbezogenen Daten aus allen Dateien, namentlich:

  1. Name der Person
  2. Geburtsname der Person
  3. Vorname/n der Person
  4. Geburtsdatum der Person
  5. Geburtsort der Person
  6. Staatsangehörigkeit der Person
  7. Wohnanschrift der Person

und - soweit vorhanden - darüber hinaus

  1. Frühere Namen der Person
  2. Haupt-/Nebenwohnung sowie Ein-und Auszug der Person
  3. Familienstand der Person
  4. Beschäftigungsstatus der Person
  5. Religionszugehörigkeit der Person
  6. Reisetätigkeiten der Person
  7. Visabeantragungen der Person

sowie für Universitäten und (Fach-) Hochschulen

  1. Beginn/Ende des Studiums
  2. belegte Studienfächer
  3. Abschlüsse
  4. Freisemester
  5. Matrikelnummer,

einer bestimmten Personengruppe mit den Merkmalen, namentlich:

  • männlich
  • Geburtsdatum zwischen 01.01.1960 (00.00.1960) und 01.10.1983
  • vermutlich islamische Religionszugehörigkeit; davon ist insbesondere auszugehen, wenn der Geburtsort der Person in einem Land in der als Anlage 1 beigefügten Länderliste (nicht abschließend) liegt

und darüber hinaus - soweit vorhanden /ansonsten gelten nur die zuvor genannten Merkmale (!) - mit einem oder mehreren der folgenden Merkmale (alternativ) dieser Personengruppe, namentlich:

  • vermutlich legaler Autenthaltsstatus in Deutschland
  • Student/ehemaliger Student
  • Mehrsprachigkeit
  • Flugausbildung
  • Nutzung von Flugsimulatoren

von öffentlichen Stellen oder Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs aus den nachfolgend benannten Datenbeständen zum Zwecke des Abgleichs mit anderen Datenbeständen, namentlich:

  1. Berliner Senatsverwaltung
    Datenbestand: Daten über Beschäftigte der Berliner Flughäfen, welche zu einem Zeitpunkt im Zeitraum zwischen dem 01.01.1996 und 01.10.2001 tätig waren oder sind.
  2. Berliner Bezirksämter
    Datenbestand: Firmendaten der Sicherheitsunternehmen und Reinigungsfirmen einschließlich deren Beschäftigter, welche zu einem Zeitpunkt im Zeitraum zwischen dem 01.01.1996 und 01.10.2001 registriert waren oder sind. Daten von Personen, welche zu einem Zeitpunkt im Zeitraum zwischen dem 01.01.1996 und 01.10.2001 Unterstützungsleistungen bezogen haben bzw. beziehen.
  3. Landeseinwohneramt Berlin
    Datenbestand: EWW-Daten bzgl. Personen, die zu einem Zeitpunkt im Zeitraum zwischen dem 01.01.l996 und 01.10.2001 gemeldet waren oder sind.
  4. Hochschulen bzw. Universitäten sowie Fachhochschulen in Berlin
    Datenbestand: Studenten, welche zu einem Zeitpunkt im Zeitraum zwischen dem 01.01.1996 und 01.10.200l immatrikuliert waren bzw. sind.
  5. Vor- und Entsorgungsuntemehmen in Berlin (Gas, Strom, Wasser, Müllabfuhr, Recycling)
    Datenbestand: Beschäftigte, welche zu einem Zeitpunkt im Zeitraum vom 01.01.1996 bis zum 01.10.2001 tätig waren oder sind.
  6. Einrichtungen mit Bezug zur Atomenergie in Berlin
    Datenbeatand: Beschäftigte und Besucher, welche zu einem Zeitpunkt im Zeitraum vom 01.01.1996 bis zum 01.10.2001 tätig waren oder sind bzw. zu Besuch waren.
  7. Öffentliche und private Institutionen mit Bezug (Herstellung, Lagerung, Transport, Forschung) zu chemischen, biologischen und/oder radiologischen Gefahrenstoffen
    Datenbestand: Beschäftigte und Besucher, welche zu einem Zeitpunkt im Zeitraum vom 01.01.1996 bis zum 01.10.2001 tätig waren oder sind bzw. zu Besuch waren.
  8. Betriebe des öffenttichen Personennah- und Fernverkehrs in Berlin
    Datenbestand: Beschäftigte, welche zu einem Zeitpunkt im Zeitraum vom 01.01.1996 bis zum 01.10.2001 tätig waren oder sind.
  9. Kommunikationsdienstleister in Berlin
    Datenbestand: Beschäftigte, welche zu einem Zeitpunkt im Zeitraum vom 01.0l.1996 bis zum 01.10.2001 tätig waren oder sind.
  10. Berliner Flughafengesellschaft
    Datenbestand: Beschäftigte, welche zu einem Zeitpunkt im Zeitraum vom 01.01.1996 bis zum 01.10.2001 tätig waren oder sind.
  11. Sicherheitsdienste Berlin
    Datenbestand: Beschäftigte, welche zu einem Zeitpunkt im Zeitraum vom 01.01.1996 bis zum 01.10.2001 tätig waren oder sind.
  12. Catering-Firmen in Berlin
    Datenbestand: Beschäftigte, welche zu einem Zeitpunkt im Zeitraum vom 01.01.1996 bis zum 01.10.2001 tätig waren oder sind.
  13. Reinigungsfirmen in Berlin
    Datenbestand: Beschäftigte, welche zu einem Zeitpunkt im Zeitraum vom 01.01.1996 bis zum 01.10.2001 tätig waren oder sind.
  14. IHK
    Datenbestand: Teilnehmer, welche zu einem Zeitpunkt im Zeitraum zwischen 01.01.1996 und 01.10.2001 an einer Prüfung in den Bereichen Gefahrguttransport oder der Zulassung im Bereich von Sicherheitsunternehmen und des Wachschutztes teilgenommen haben.
  15. Luftfahrtschulen, Flugsimulatorenbetreiber und Luftfahrtunternehmen in Berlin
    - Luftfahrtschulen mit Fachaufsicht Berlin,
    - und Luftfahrtunternehmen in Berlin

    Datenbestand: Personen, welche im Zeitraum vom 01.01.1996 bis zum 01.10.2001 an einer Schulungsmaßnahme teilgenommen oder Flugsimulatoren genutzt haben oder zu einem Zeitpunkt in diesem Zeitraum dort tätig waren.

zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für Leib, Leben oder Freiheit einer Person an den Antragsteller angeordnet.

Gründe:

  1. Bzgl. des Sachverhaltes wird auf die Antragschreiben des LKA Berlin vom 19.09.2001 und 17.10.2001 verwiesen.
     
  2. Der Antrag ist zulässig und begründet. Inhaltlich wird unter Berücksichtigung der Auffassung des Landgerichts Berlin vom 23. Oktober 2001 (Az. 84 T 278, 288, 289/01) auf den Beschluss des Amtsgerichts Tiergarten vom 22. Oktober 2001 verwiesen.

Gegen diesen Beschluss ist die Beschwerde zulässig. Die Beschwerde kann bei dem Gericht, dessen Verfügung angefochten wird oder bei dem Beschwerdegericht eingelegt werden (Landgericht Berlin). Die Einlegung erfolgt durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle desjenigen Gerichts, dessen Verfügung angefochten wird, oder der Geschäftsstelle des Beschwerdegerichts.

 

Anlage1: Länderliste

  1. Afghanistan
  2. Ägypten
  3. Algerien
  4. Bahrain
  5. Bangladesch
  6. Bosnien
  7. Eritrea
  8. Frankreich
  9. Indonesien
  10. Irak
  11. Iran
  12. Israel
  13. Jemen
  14. Jordanien
  15. Kuwait
  16. Libanon
  17. Libyen
  18. Marokko
  19. Mauretanien
  20. Oman
  21. Pakistan
  22. Palästina
  23. Saudi Arabien
  24. Somalia
  25. Sudan
  26. Syrien
  27. Tunesien
  28. Vereinigte Arabische Emirate
  29. .......
  30. Staatenlose oder "ungeklärt"



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HTML-Auszeichnung: Martina Kant
Erstellt am 29.07.2002 - letzte Änderung am 29.07.2002