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Pressemitteilung vom 23.1.2002

Rasterfahndung in Berlin unzulässig

Im Zuge der bundesweiten Rasterfahndung der Landeskriminalämter wurde in Berlin seit dem 21.09.2001 in einer Vielzahl nicht- polizeilicher Datenbestände nach mutmaßlichen Schläfern islamischer terroristischer Organisationen gefahndet. Betroffen waren Studierende aus Herkunftsländern mit islamischer Bevölkerung, aber auch aus Israel und Frankreich. Für die Rasterfahndung wurde auch eine bundesweite polizeiliche Verbunddatei eingerichtet.

In einer am 22.01.2002 veröffentlichten Entscheidung setzt sich das Landgericht Berlin ausführlich mit den polizeirechtlichen Grundlagen der Rasterfahndung auseinander und kommt zu dem Schluss, dass "nicht die bloße Möglichkeit, dass es zu terroristischen Handlungen kommen könnte, sondern nur eine Gefahr, die zu sofortigem Einschreiten nötigt, um konkret drohende Schäden zu vermeiden", eine Rasterfahndung rechtfertigen könne. Mehr als Mutmaßungen konnte das Landeskriminalamt trotz monatelanger intensiver Fahndung nicht darlegen. Das Gericht konnte sich hingegen auf eine Vielzahl von Entwarnungsverlautbarungen der Bundesregierung und zuletzt den Bundesminister des Inneren beziehen, der noch jüngst die Sicherheitslage als entspannt bezeichnet hatte.

Der bundesweit bisher leider einmalige Beschluss entscheidet gegen eine diffuse öffentliche Angst vor islamischem Terror und für einen sachlichen Umgang mit den Instrumenten der Gefahrenabwehr. Er entscheidet auch für die Grundrechte einer Vielzahl von ausländischen Studierenden, die über Monate polizeilich durchleuchtet wurden - zumeist ohne davon Kenntnis zu erhalten.

Der Beschluss ist sofort wirksam. Berlins Innensenator Körting steht jetzt vor der Aufgabe, die Rasterfahndung in Berlin sofort einzustellen, die Verwendung der erhobenen Daten zu untersagen und zu verhindern, dass andere Landeskriminalämter und das Bundeskriminalamt berliner Rasterfahndungsdaten weiterhin verwenden oder weitergeben.


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HTML-Auszeichnung: Martina Kant
Erstellt am 24.01.2002 - letzte Änderung am 29.07.2002