Fürstlich entlohnte Spitzel, von denen
man nicht weiß, wem sie denn eigentlich dienten: dem Verfassungsschutz,
der rechten Truppe, über die sie informieren sollten, oder einfach
nur dem eigenen Portemonnaie – mit seinen V-Leuten im rechten Sumpf
und seinem Gebaren rund um den NSU hat sich der Inlandsgeheimdienst
diskreditiert. Es sind längst nicht mehr nur die üblichen linken
und bürgerrechtsbeweg-ten Verdächtigen, die nun seine Abschaffung
fordern. Gut so. Allerdings hält ein Teil der KritikerInnen bereits
wieder nach einem Ersatz für den Verfassungsschutz Ausschau und
meint, den ausgerechnet in Gestalt des polizeilichen Staatsschutzes
gefunden zu ha-ben. Um eine solche Alternative zu formulieren, bedarf
es eines kurzen Gedächtnisses. Vergessen muss man dafür – beispielsweise
– den Spitzel des Berliner Landeskriminalamts im Umfeld des NSU,
das 129a-Verfahren, mit denen die politische Polizei den Widerstand
gegen den G8-Gipfel in Heiligendamm ausgeleuchtet hat, die umfangreichen
staatsschützerischen Datensammlungen, die letzte Änderung des BKA-Gesetzes,
die den StaatsschützerInnen des Amtes die Befugnis zur "Online-Durchsuchung"
bescherte, ihre Beteiligung – Hand in Hand mit den Geheimdiensten
– an den diversen Gemeinsamen Zentren gegen Extremismus und Terrorismus
… Die politische Polizei als Ausweg aus dem offensichtlichen Elend
mit den geheimen Diensten? Sicher nicht.
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Wenn die Hautfarbe oder das "ausländische
Aussehen" zum Kriterium für polizeiliche Kontrollen werden, nennt
man das "racial" oder "ethnic profiling". Die gerichtliche Auseinandersetzung
zwischen einem dunkelhäutigen Studenten und der Bundespolizei hat
das Thema auch hierzulande auf die Tagesordnung gebracht. Mehr dazu
in Bürgerrechte & Polizei/CILIP 104.
(Heiner Busch)
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