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Bürgerrechte & Polizei/CILIP 103 (3/2012)

abstand

Redaktionsmitteilung


Fürstlich entlohnte Spitzel, von denen man nicht weiß, wem sie denn eigentlich dienten: dem Verfassungsschutz, der rechten Truppe, über die sie informieren sollten, oder einfach nur dem eigenen Portemonnaie – mit seinen V-Leuten im rechten Sumpf und seinem Gebaren rund um den NSU hat sich der Inlandsgeheimdienst diskreditiert. Es sind längst nicht mehr nur die üblichen linken und bürgerrechtsbeweg-ten Verdächtigen, die nun seine Abschaffung fordern. Gut so. Allerdings hält ein Teil der KritikerInnen bereits wieder nach einem Ersatz für den Verfassungsschutz Ausschau und meint, den ausgerechnet in Gestalt des polizeilichen Staatsschutzes gefunden zu ha-ben. Um eine solche Alternative zu formulieren, bedarf es eines kurzen Gedächtnisses. Vergessen muss man dafür – beispielsweise – den Spitzel des Berliner Landeskriminalamts im Umfeld des NSU, das 129a-Verfahren, mit denen die politische Polizei den Widerstand gegen den G8-Gipfel in Heiligendamm ausgeleuchtet hat, die umfangreichen staatsschützerischen Datensammlungen, die letzte Änderung des BKA-Gesetzes, die den StaatsschützerInnen des Amtes die Befugnis zur "Online-Durchsuchung" bescherte, ihre Beteiligung – Hand in Hand mit den Geheimdiensten – an den diversen Gemeinsamen Zentren gegen Extremismus und Terrorismus … Die politische Polizei als Ausweg aus dem offensichtlichen Elend mit den geheimen Diensten? Sicher nicht.

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Wenn die Hautfarbe oder das "ausländische Aussehen" zum Kriterium für polizeiliche Kontrollen werden, nennt man das "racial" oder "ethnic profiling". Die gerichtliche Auseinandersetzung zwischen einem dunkelhäutigen Studenten und der Bundespolizei hat das Thema auch hierzulande auf die Tagesordnung gebracht. Mehr dazu in Bürgerrechte & Polizei/CILIP 104.

(Heiner Busch)




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Erstellt am 26.08.2013 - letzte Änderung am 26.08.2013