Bürgerrechte & Polizei/CILIP 45 (2/1993) |
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Die Polizei muß ihren Schutzauftrag erfüllen!Gemeinsame Forderungen von 'Forum Buntes Deutschland e.V. SOS Rassismus', Bundesarbeitsgemeinschaft 'Kritische Polizisten und Polizistinnen', Institut für Bürgerrechte & öffentliche Sicherheit e.V./ Bürgerrechte & Polizei/CILIP, Berlin |
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Nach rund einem halben Jahr scheinbarer Beruhigung sind am 29.5.93 in Solingen erneut Menschen durch Rechtsextremisten getötet worden. Insgesamt starben bei rechtsradikal motivierten Gewalttaten in den vergangenen zwei Jahren 22 Menschen. Die gesellschaftlichen Ursachen von Rechtsextremismus und Rassismus sind der Polizei nicht zugänglich; sie ist für die Lösung dieser Probleme die falsche Institution. Von der Polizei muß jedoch erwartet werden, daß sie ihre elementare Aufgabe, Leib und Leben von Menschen zu schützen, mit Nachdruck erfüllt. Die Polizei muß ihren Schutzauftrag erfüllen!1. ObjektsicherungBedrohungsschwerpunkte sind Wohngebiete mit erhöhtem AusländerInnenanteil und insbesondere Wohnheime von Asylbewerbern/-innen.
2. Nichtdeutsche in Polizeidienst und -ausbildungDie Polizei ist für nichtdeutsche Bewerber/Bewerberinnen zu öffnen.
3. Kontrolle der PolizeiWill die Polizei das Vertrauen der ausländischen Bevölkerung gewinnen, so liegt es in ihrem eigenen Interesse, rassistischen Übergriffen von PolizeibeamtInnen wirksam entgegenzutreten. Zur Vermeidung und Aufklärung von Übergriffen haben Bürgerrechtsorganisationen seit Jahren Forderungen erhoben, die hier erneut wiederholt werden sollen:
4. Äußerungsmöglickeiten für illegale EinwandererIllegal in der Bundesrepublik lebende AusländerInnen brauchen mehr Rechte. Viele Ausländer, die sich illegal in Deutschland aufhalten, wagen es nach Überfällen nicht, zur Polizei zu gehen, weil sie mit ihrer Ausweisung rechnen müssen. Ähnlich ergeht es legal hier lebenden Ausländern, die wegen ihrer Beteiligung an kleineren Straftaten (Verkauf unverzollter Zigaretten z.B.) keine Anzeige gegen Angreifer erstatten können. Für beide Gruppen ist eine Regelung zu schaffen, die es ihnen ermöglicht, sich auch öffentlich zur Wehr setzen zu können. Denkbar wäre etwa, daß die Opfer rassistischer Überfälle o.ä. über RechtsanwältInnen, ÄrztInnen, JournalistInnen, Geistliche oder sonstige Personen, die für sich eine Schweigeverpflichtung in Anspruch nehmen können, Anzeige erstatten, ohne daß sie (zumindest) bis zu einer evtl. Prozeßeröffnung selbst in Erscheinung treten müssen. Human zu regeln wären auch die Folgen für die Opfer, wenn ihre Namen (z.B. im Falle einer Prozeßeröffnung) bekannt werden. Orientiert am Einzelfall sind hier Regelungen zu schaffen, die ein angstfreies öffentliches Auftreten ermöglichen, ohne persönliche Konsequenzen aufgrund eigener Gesetzesverstöße (z.B. illegaler Aufenthalt) befürchten zu müssen. 5. Schluß mit amtlichen DiskriminierungenDie polizeiliche Kriminalstatistik diskriminiert AusländerInnen. Die jährliche vorgelegte polizeiliche Kriminalstatistik weist ausländische Tatverdächtige gesondert aus. Zudem werden diese bei der Präsentation regelmäßig besonders hervorgehoben. Der Großteil der erfaßten Delikte betrifft dabei jedoch Vergehen nach dem Ausländer- und dem Asylverfahrensgesetz, derer sich Deutsche selbst mit Vorsatz nicht schuldig machen können, etwa das Verlassen des ausländerbehördlichen Zuständigkeitsbereiches. Die Auswertungsmodalitäten der PKS zu ändern wäre ein minimaler Beitrag, den der Bundesinnenminister leisten könnte, um den ausländerfeindlichen Stimmen nicht behördlicherseits weitere Nahrung zu geben. |
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© Bürgerrechte & Polizei/CILIP 1993-2000 HTML-Auszeichnung: Martina Kant Erstellt am 06.06.2000 letzte Änderung am 07.06.2000 |