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Bürgerrechte & Polizei/CILIP 56 (1/97) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Organisierte Kriminalität in
amtlichen Zahlen
- Über die Aussagekraft der Lagebilder | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
von Norbert Pütter
Auf der jüngsten Arbeitstagung des Bundeskriminalamtes machte dessen Vizepräsident mit kritischen Bemerkungen zu den polizeilichen Lagebildern über 'Organisierte Kriminalität' (OK) Schlagzeilen.(1) Das von den Polizeien in den 80er Jahren in die Öffentlichkeit beförderte Thema habe zu "unseriösen Dramatisierungen oder Verallgemeinerungen" geführt, in deren Folge es zu einer "Banalisierung des OK-Begriffs" gekommen sei. Gegenüber diesen Tendenzen müsse darauf hingewiesen werden, daß selbst die von der Polizei aufwendig erstellten OK-"Statistiken Pseudoexaktheit vorspiegeln" und "qualitative Aussagen über OK" "ein aussagefähiges Berichtswesen und eine qualifiziertere Analyse" voraussetzten.(2) Daß die Polizei ihre bekannte Diagnose wachsender und zunehmend gefährlich werdender 'Organisierter Kriminalität' auf eine solide, von Politikern und Öffentlichkeit nachvollziehbare Grundlage stellen wollte, stand Pate bei dem Vorhaben, 'Lagebilder Organisierte Kriminalität' zu schaffen. Nachdem sich Polizei und Justiz in den OK-Richtlinien 1990 auf eine Arbeitsdefinition verständigt hatten und die politischen Auseinandersetzungen um das 'Gesetz zur Bekämpfung des illegalen Rauschgifthandels und anderer Erscheinungsformen der Organisierten Kriminalität' (OrgKG) zunahmen, "beauftragte die AG Kripo Anfang 1992 die Kommission OK kurzfristig mit der Erstellung eines Gesamtlagebildes für das Jahr 1991".(3) Seither erstellen die Polizeien (der BGS seit 1993) nach einheitlichen Kriterien und Verfahren jährliche 'Lagebilder Organisierte Kriminalität'. In ihnen soll das der Polizei bekannte Wissen über organisierte Kriminalität zusammengetragen und die OK-Bedrohung in Fakten (Statistiken und exemplarischen Fallschilderungen) dargestellt und bewertet werden. Erstellung
Bei den Lagebildern handelt es sich um die nachträgliche
Bewertung der im Vorjahr von der Polizei ermittelten
Fälle: Sämtliche Polizeidienststellen in
Deutschland werden aufgefordert zu prüfen, ob
sie im letzten Jahr Ermittlungen führten, die
den Kriterien der OK-Definition entsprechen. Mit Hilfe
eines einheitlichen Erhebungsrasters werden die Fälle
zum Jahresende an die OK-Auswertungen der Landeskriminalämter
gemeldet. Dort werden sie daraufhin überprüft,
ob sie tatsächlich die von der Definition geforderten
Merkmale aufweisen. Die so entstehenden OK-Lagen der
Länder werden beim Bundeskriminalamt (BKA) mit
den Meldungen der Bundespolizeien zu einem bundesweiten
Lagebild zusammengefügt. Erfaßt werden sowohl
die im vergangenenen Jahr abgeschlossenen wie die noch
laufenden Ermittlungsverfahren. Mit einer Ausnahme (mehr als zwei Beteiligte) sind die Elemente der Definition selbst jedoch ausgesprochen interpretationsbedürftig: Ob Straftaten in ihrer Summe von erheblicher Bedeutung sind, ob Verhaltensweisen als Versuch der Einschüchterung oder der Einflußnahme betrachtet werden, ob geschäftsähnliche Strukturen vorliegen - alle diese Merkmale sind wenig bestimmt. Um überhaupt zu einer Eingrenzung zu kommen, müssen OK-Fälle alle generellen Merkmale (des ersten Absatzes) sowie eines der drei speziellen Merkmale a - c im zweiten Teil der Definition aufweisen. Da wirtschaftskriminalistische Verfahren immer das erste spezielle Kriterium erfüllen, werden sie nur als organisierte Kriminalität gewertet, wenn Hinweise auf Gewalt oder Einflußnahmen vorliegen.
Die wichtigsten Ergebnisse der Lagebilder sind in Tabelle
1 zusammengefaßt.(5)
Die anschließende Kommentierung
kann sich leider nur auf diese aggregierten Daten
beziehen, denn eine Auseinandersetzung mit den Lagebildern
insgesamt ist nicht möglich, da sie als 'VS-Nur
für den Dienstgebrauch' eingestuft sind.
Tabelle 1:
1 9 Bundesländer und BKA
Betrachtet man die Statistik insgesamt, so fällt
einerseits eine relative Stabilität der OK-Lage
und andererseits gegenläufige Entwicklungen einzelner
Merkmale ins Auge. Die Zahl der OK-Verfahren veränderte
sich z.B. ab 1993, seit die Fälle aller 16 Länderpolizeien,
des BKA und des BGS erfaßt werden, kaum. Erst
von 1995 auf 1996 nahm sie um fast 10% zu. Parallel
dazu stieg die Zahl der Tatverdächtigen, und die
Schadenssumme vervierfachte sich sogar im Vergleich
zum Vorjahr. Gleichzeitig nahmen die Einzeldelikte
um mehr als 4.000 ab. Daraus ließe sich der Schluß
ziehen, daß 1996 mehr Ermittlungsverfahren gegen
mehr Tatverdächtige geführt wurden, die zwar
weniger Straftaten, aber einen größeren
Schaden zum Gegenstand hatten. Vermutlich ist eine
solche Schlußfolgerung jedoch unsinnig, da Einzelfälle
die aggregierten Daten erheblich verfälschen.
So wurden z.B. die höchsten Schäden bislang
in den Jahren 1991 und 1994 ermittelt. Rund 2 Mrd.
DM der 3,45 Mrd. DM, die 1991 als Schaden ausgewiesen
wurden, entfielen auf ein wirtschaftskriminalistisches
Verfahren; und in der fast gleich hohen Schadenssumme
von 1994 waren die 2,5 Mrd. DM Schaden aus der 'Balsam-Pleite',
ebenfalls einem wirtschaftskriminalistischen Betrugsverfahren,
aufgenommen.(6) Bei 82.000 der
mehr als 104.000 erfaßten
OK-Delikte von 1995 handelte es sich um Vermögensdelikte,
die aus zwei Verfahren stammten. Darunter ein
wirtschafts-kriminalistisches
Verfahren aus Nordrhein-Westfalen mit 50.000 Betrugsdelikten.(7)
Organisierte und andere Kriminalität
Bleibt man zunächst auf der quantitativen Ebene
und vergleicht das OK-Lagebild und die Ergebnisse
der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) für
1995,(8) so ergibt sich
folgendes Bild: Den 52.181 OK-Delikten
standen 6.668.717 Delikte in der PKS gegenüber
(OK-Anteil = 0,78%). 2.118.104 Tatverdächtige
ermittelte die Polizei 1995, in den OK-Verfahren waren
7.922 Tatverdächtige erfaßt (0,37%). Im
OK-Lagebild 1995 sind 2.036 Gewaltdelikte registriert;
die PKS hat für dasselbe Jahr 170.170 Delikte
der Gewaltkriminalität erfaßt (1,2%). Der
ermittelte Schaden aus den OK-Verfahren des Jahres
1995 betrug 673 Mio. DM, in der PKS wurde der durch
die registrierte Kriminalität in 1985 verursachte
Schaden mit rund 25,13 Mrd. DM berechnet (2,7%). Die
Zahlen sind nicht unmittelbar vergleichbar, weil die
OK-Statistiken auch die laufenden polizeilichen Ermittlungen
enthalten; die PKS-Zahlen können aber die Größenordnungen
verdeutlichen. Zu den Merkmalen, die besondere OK-Gefahren anzeigen sollen, gehört die Entwicklung der Gewalt- und der Korruptionsdelikte sowie der Anteil ausländischer Tatverdächtiger. Nimmt man die Alternative b der Definition als Gradmesser der OK-Gewalt, so sank ihre Bedeutung von 1994 auf 1995 um fast 10%. Die Zahl der Gewaltdelikte in den OK-Verfahren nahm insgesamt leicht ab, und der Anteil der OK-Verfahren mit Gewaltanwendung wurde 1995 gegenüber dem Vorjahr halbiert. In der PKS wurde hingegen eine Zunahme der Gewaltkriminalität um 8,9% für denselben Zeitraum festgestellt. Als im Lagebild für 1994 vermehrt Gewaltdelikte in OK-Verfahren registriert worden waren, wurde dies als "ein weiteres Indiz für die wachsende Gewaltbereitschaft von OK-Straftätern" angeführt.(9) Als die Zahlen ein Jahr später zurückgingen, wurde vor dem Umkehrschluß gewarnt: Statt "sinkende(r) Gewaltbereitschaft von OK-Gruppierungen", sei davon auszugehen, "daß bei ausgereiften, in ihrer Struktur gefestigten Organisationen Gewalt nur selten offenkundig wird, da subtilere Pressionen ausreichen. Allein das Wissen um die im Extremfall unausweichlich und in aller Härte durchgeführte Gewaltanwendung genügt, um Organisationsmitglieder, Opfer und Zeugen gefügig zu machen".(10) Diese Interpretation ist wirklichkeitsresistent: Selbst wenn die OK-Gewalt ganz verschwände, so belegte dies nur das überwältigende Drohpotential der OK-Gruppierungen. Korruption Entgegen der erheblichen öffentlichen Resonanz auf das Thema Korruption läßt sich deren Zunahme mit den Ergebnissen der Lagebilder nicht belegen. Die Zahl der Verfahren, in denen Einflußnahmen (im Sinne der Alternative c der Definition) festgestellt wurden, war 1995 niedriger als 1993. Die auf den ersten Blick erstaunliche Verdoppelung der strafrechtlich relevanten Korruptionshandlungen im Jahre 1995 ist auf ein niedersächsiches Ermittlungsverfahren aus dem Bereich der Wirtschaftskriminalität zurückzuführen, das ca. 1.500 Bestechungs- und Bestechlichkeitsdelikte zum Gegenstand hatte.
Tabelle 2:
Ob die Korruptionsgefahr eher in der Qualität als in der Quantität liegt, kann nur beurteilen, wer die Ermittlungsfälle kennt. Fallschilderungen sind den öffentlich zugänglichen Lagebild-Zusammenfassungen jedoch nicht beigefügt. Erwähnte Beispiele im 93er Lagebild (u.a. Bauämter Frankfurt, der Münchener Flughafen, der Frankfurter Führerscheinskandal) lassen die Korruption als ein lokal wirksames Phänomen erscheinen, das dem öffentlichen Vergabe- und Lizenzwesen gilt. Die oftmals geschilderten besonderen Folgen der Korruption, welche die Funktionsfähigkeit der Verwaltung, die Integrität der Rechtsordnung oder die Stabilität des politischen Systems insgesamt bedrohen sollen, lassen sich aus den Lagebildern nicht ablesen. OK als Ausländerproblem
Bis 1995 nahm der Ausländeranteil an den OK-Tatverdächtigen
jährlich zu. Daß die Nationalität der
Tatverdächtigen überhaupt erhoben und als
eine der wenigen Daten regelmäßig bei der
öffentlichen Präsentation besonders erwähnt
wird, soll organisierte Kriminalität als ein offensichtlich
importiertes Problem ausweisen, welches bereits dadurch
erheblich reduziert werden könnte, wenn in Deutschland
nur Deutsche lebten. Entgegen solchen, von Politikern
durchaus gezogenen und von latenten Rassismen gespeisten
Forderungen,(11) haben
die Autoren des Lagebildes bereits
frühzeitig darauf hingewiesen, daß der
hohe Ausländeranteil Folge polizeilicher Selektionsprozesse
und Schwerpunktbildungen ist.(12)
Bundesweite OK-Auswertungsprojekte
galten z.B. der 'Italienischen Organisierten Kriminalität'
und der 'Osteuropäischen Organisierten Kriminalität'.
Zudem folgen die polizeilichen Spezialisierungen im
OK-Bereich mittlerweile häufig ethnischen statt
deliktischen Kriterien. Für die 'Zielgruppen'
nimmt die Kontrolldichte und damit die Chance, daß
Kriminalität entdeckt wird, erheblich zu. Parallel
zum Ausländeranteil stieg denn auch der Anteil
jener Verfahren, die von OK-Dienststellen geführt
wurden.
Tabelle 3:
Der Ausländeranteil wird deshalb meist in einem Atemzug mit der internationalen Tatbegehung genannt. Regelmäßig kann die Polizei bei mehr als zwei Drittel der OK-Verfahren eine internationale Tatbegehung feststellen. Sind hier also die internationalen Verbrechenskonzerne am Werk, die die politischen, rechtlichen und polizeilichen Grenzen zwischen den Nationalstaaten gezielt ausnutzen? Auch für diese Vermutung liefern die Lagebilder nicht allzu viele Beweise. Bei einigen Deliktsgruppen (Drogenhandel, Waffenhandel, Schleuserkriminalität) liegt deren Internationalität in der Natur der Sache. Über 37% der OK-Verfahren von 1995 waren diesen drei Bereichen zuzuordnen. Der Auslandsbezug dieser Fälle stützt deshalb nicht die heimliche Unterstellung, daß die Gefahren größer werden, wenn sich etwas außerhalb der Bundesrepublik abspielt, sondern folgt aus dem Umstand, daß Koka und Mohn in Deutschland nicht gedeihen, ihre Produkte aber hier abgesetzt werden können etc. Dunkelfeld
Wenn die OK-Wachstumsraten ausbleiben und die Gefahrenpotentiale
fraglich werden, dann hilft nur noch der Hinweis auf
das Dunkelfeld, um die OK-Bedrohung zu retten. Häufig
handelt es sich bei OK um sogenannte opferlose Delikte:
Kriminelle Akte im Einverständnis der Beteiligten
(Drogen, Waffenhandel, Korruption, Schleuserkriminalität,
Glücksspiel), solche ohne individuelles Opfer
(Fälschungs-, Umweltdelikte) oder solche mit besonderen
Gewaltverhältnissen (Prostitution, Schutzgelderpressung).
Anzeigende Opfer bleiben in diesen Fällen in der
Regel aus. Deshalb, so die polizeiliche Argumentation,
sei das Dunkelfeld gerade im OK-Bereich erheblich.
Tabelle 4:
Die Zunahme der Initiativermittlungen ('aktive Informationsbeschaffung')
schlug sich jedoch nicht in einer entsprechenden Steigerung
der Verfahrenszahlen nieder. Auch fielen aus laufenden
Ermittlungen weniger 'polizeiliche Erkenntnisse' an,
die zu neuen Verfahren führten. Gleichzeitig nahm
der Anteil der von OK-Spezialdienststellen der Polizei
geführten Verfahren ständig zu. In diesen
Fällen wird nicht rückwirkend, wie bei der
Lagebilderstellung, gefragt, ob es sich um OK handelt,
sondern sie werden in einer frühen Ermittlungsphase
bereits als OK eingestuft. Die Prognose OK führt
zu entsprechend intensiven Ermittlungen, die nicht
dem einzelnen Delikt, sondern vorrangig den vermuteten
OK-Strukturen im Hintergrund gelten. Um die Hintermänner
ausfindig zu machen, wird in der polizeilichen Bekämpfung
bevorzugt das gesamte Repertoire verdeckter Ermittlungen
eingesetzt. Der Einsatz verdeckter Methoden wird zwar
in den Lagebildern statistisch erfaßt, die Zahlen
werden jedoch nicht veröffentlicht. Lediglich
aus Baden-Württemberg liegen wenige Daten vor:
1994 wurden in 32 der dort geführten 58 OK-Verfahren
Telefone abgehört, in 16 verdeckte Ermittler (VE)
und in 14 V-Personen
eingesetzt.(13) Um die Lagebilder zu verbessern, haben Innen- und Justizministerkonferenzen bereits eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die prüfen soll, wie staatsanwaltschaftliche Erkenntnisse das Lagebild bereichern können. Auch auf europäischer Ebene soll die OK-Lagebilderstellung forciert werden.(16) Angesichts der Erfahrungen mit den deutschen polizeilichen Lagebildern ist von diesen Initiativen mehr als Zahlenwirrwar, der sich trefflich politisch ausschlachten läßt, nicht zu erwarten. Die deutschen Polizeien, so etwa der eingangs zitierte BKA-Vize Bernhard Falk, setzen statt dessen auf eine "qualitative Auswertung". Soll diese mehr als bekannte Überzeugungen tradieren, müßte man sich wohl entschließen, sich vom konturlosen OK-Konzept zu verabschieden. Ansonsten wird man mit 'Balsam'-Fällen die Schadenshöhen steigern, mit illegalen Zigaretten-Händlern die Gewalteskalation, mit der Schleuserkriminalität die internationale Gefährdung und mit dem Schmiergeld bei der Autobahnbeschilderung die Unterwanderung des Staates belegen - und im argumentativen Notfall bleibt noch das Dunkelfeld.
Norbert Pütter ist Redaktionsmitglied und Mitherausgeber von Bürgerrechte & Polizei/CILIP |
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Anmerkungen |
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(1) | Frankfurter Rundschau v. 21.11.96 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
(2) | Siehe: Kriminalistik 1/97, S. 15ff. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
(3) | Flormann, W., Heimliche Unterwanderung, Lübeck 1995, S. 156 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
(4) | Gemeinsame Richtlinien der Justizminister/-senatoren und der Innenminister/-senatoren der Länder über die Zusammenarbeit von Staatsanwaltschaft und Polizei bei der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität (1990), (Anlage E der RiStBV) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
(5) | Die Angaben sämtlicher Tabellen sind den vom BKA jährlich erstellten Kurzfassungen 'Lagebild Organisierte Kriminalität Bundesrepublik Deutschland' entnommen. Die Zahlen für 1996 der Pressemitteilung des Bundesministeriums des Innern v. 25.4.97 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
(6) | Der Spiegel v. 1.5.95 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
(7) | Landtag NRW Drs. 11/1196 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
(8) | Alle PKS-Angaben nach: Bundeskriminalamt, Polizeiliche Kriminalstatistik 1995, Wiesbaden 1996. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
(9) | BKA-Forschungsreihe, Bd. 36, Wiesbaden 1996, S. 153 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
(10) | Bundeskriminalamt, Kurzfassung: Lagebild Organisierte Kriminalität 1995, Wiesbaden 1996, S. 14 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
(11) | Vgl. Frankfurter Rundschau v. 11.12.96 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
(12) | Deutsches Polizeiblatt 5/93, S. 23 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
(13) | Kriminalistik 5/96, S. 334ff. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
(14) | Vgl. Bürgerrechte & Polizei/CILIP 50 (1/95), S. 78ff. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
(15) | Woche im Bundestag 7/97, S. 8 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
(16) | BT-Drs. 13/4942, S. 5 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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1997 HTML-Auszeichnung: Martina Kant - 17.06.1997 |