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von Heiner Busch
Als die 'Parlamentarische Untersuchungskommission über
besondere Vorkommnisse im Eidgenössischen Justiz-
und Polizeidepartement' (EJPD) 1989 die Bundesanwaltschaft
und die ihr unterstellte Bundespolizei unter die Lupe
nahm, fand sie vor allem riesige Mengen Papier: Karteikarten
(Fichen) und Dossiers über insgesamt 900.000
Personen, die als politisch unzuverlässig 'fichiert'
worden waren. Heute müßte sich eine neue
Kommission dagegen in Computersysteme einklinken, denn
in der Folge des 'Fichenskandals' baute das EJPD bestehende
Computersysteme aus und neue auf. Überwacht und
erfaßt wird weiterhin.
Der Scherbenhaufen des 'Fichenskandals' sei beiseite
geräumt, erklärte Justizminister Arnold
Koller am 11. April diesen Jahres vor der Konferenz
der kantonalen Justiz- und
Polizeidirektoren.(1)
Das 1994 von der Bundespolizei, der Zentrale der politischen
Polizei, in Vollbetrieb genommene 'Staatsschutzinformationssystem
(ISIS)' sei nicht nur effizient, sondern vor allem
rechtsstaatlich einwandfrei und bestens kontrolliert.
Falsche und nicht mehr benötigte Daten würden
regelmäßig gelöscht. Die Bundespolizei
(BUPO), so lobte Koller seine ca. 100 Bundesschnüffler,
sei die "bestkontrollierte Verwaltungseinheit
des Bundes". Die gepriesene Transparenz erweist
sich beim näheren Hinsehen allerdings als reiner
Werbegag für das am 21. März von National-
und Ständerat, den beiden Parlamentskammern, beschlossene
neue Staatsschutzgesetz, gegen das vom Komitee 'Schluß
mit dem Schnüffelstaat' und einer breiten Koalition
von linken, grünen und Gewerkschaftsorganisationen
das Referendum ergriffen wurde.(2)
Die Priester der ISIS
Die Verordnung über ISIS(3)
wurde 1992 ohne Anhörung
auf den Weg geschickt. Kurz zuvor war im Gefolge des
'Fichenskandals' das Einsichtsrecht in die alten Staatsschutzakten
durchgesetzt worden. Die schweizerische Linke hatte
damit die größte Öffnung von Archiven
bei einem Geheimdienst bzw. der politischen Polizei
im Westen Europas erzwungen.(4)
Schon in der ISIS-Verordnung
war von Transparenz nur noch wenig zu spüren.
Die Frage des Einsichtsrechts in die nach 1989 angelegten
Fichen wurde auf das später zu schaffende Gesetz
verschoben. Das nun beschlossene Staatsschutzgesetz
soll einen endgültigen Schlußstrich ziehen:
Das Einsichtsrecht wird
abgeschafft.(5)
Auch sonst wird vor allem intern 'kontrolliert'. Der
ISIS-Kontrolldienst setzt sich ausschließlich
aus Beamten der Bundespolizei zusammen. Die 1992 ins
Leben gerufene Geschäftsprüfungsdelegation,
der die parlamentarische Kontrolle für den Sicherheitsbereich
obliegt, untersteht selbst der Geheimhaltung und zeigt
sich darüber hinaus auch wenig interessiert, Informationen
an das Licht der Öffentlichkeit zu
bringen.(6)
Aussagekräftige Informationen über Zahl und
Gegenstand der neuen Fichen, die nach der Überführung
der alten Handkartei der BUPO in ISIS gespeichert
werden, erhalten weder das Parlament noch die Öffentlichkeit.
Auf Anfrage wollte der Pressesprecher der Bundesanwaltschaft
weder die Zahl der Gespeicherten, noch die der jährlichen
Löschungen nennen. Eher versehentlich hatte der
damalige EJPD-Generalsekretär Armin Walpen 1994
eine Zahl von 40.000 genannt.(7)
Darunter dürften
auch die 9.000 alten Fichen sein, die der 'Sonderbeauftragte
für die Einsicht in die Staatsschutzakten', der
ehemalige Basler Oberrichter René Bacher, an
die BUPO zurückgeben
mußte.(8)
Die Mehrzahl
der neuen Fichen - so versuchte Walpen damals zu beschwichtigen
- betreffe AusländerInnen und nicht Menschen mit
einem Schweizer Paß. Insbesondere der Golfkrieg
und der Bürgerkrieg in Jugoslawien dürften
hier zu einem neuen Schub der Erfassung durch die politische
Polizei geführt haben.
Daß AusländerInnen im Zentrum des Interesses
der BUPO und der kantonalen Nachrichtendienste stehen,
ist kein Zufall. Die Überprüfung von AusländerInnen,
insbesondere Flüchtlingen auf ihre politische
Gesinnung sowie die Verhängung von präventiven
Einreisesperren, gehört traditionell zu den Aufgaben
des Staatsschutzes. 1994 checkte die BUPO ca. 1.200
Asylsuchende im Auftrag des 'Bundesamtes für
Flüchtlinge' (BFF) und weitere rund 1.500 Menschen
ohne den roten Paß mit dem weißen Kreuz
im Auftrag des 'Bundesamtes für Ausländerfragen'
(BFA).(9)
Überprüft werden aber auch InländerInnen.
Schon bisher wirkt die BUPO bei den Sicherheitsüberprüfungen
in der Bundesverwaltung und insbesondere im militärischen
Bereich mit - eine Befugnis, die ihr im neuen Gesetz
bestätigt werden soll. Bei den ca. 20.000
Sicherheitsüberprüfungen
im militärischen Bereich im Jahre 1994 waren
544 Personen in ISIS registriert.(10)
Wieviele Erfassungen
auf die einzelnen Beobachtungsbereiche des Staatsschutzes
- Terrorismus, Spionage, "gewalttätiger Extremismus",
verbotener Technologie- und Kriegsmaterialtransfer
- entfallen, bleibt das Geheimnis der Schlapphüte.
Ebenso unbekannt bleibt, wieviele der 7.000 jährlichen
Meldungen aus dem Ausland (insbesondere aus der Bundesrepublik
Deutschland(11)) in ISIS
eingehen oder wieviele der ISIS-Daten
aus vorhergehenden gerichtspolizeilichen Ermittlungsverfahren
stammen und nun zu präventiven Zwecken weitergespeichert
werden.
Art. 15 des neuen Gesetzes schreibt zwar wie bereits
die ISIS-Verordnung vor, daß Daten aus präventiv-polizeilicher
'Beobachtung' und solche über Verdächtige
und bloße Kontaktpersonen aus Ermittlungsverfahren
getrennt zu speichern sind; BUPO, kantonale Staatsschützer
sowie die Bundesanwaltschaft und das 'Bundesamt für
Polizeiwesen' (BAP) haben aber auf beide Seiten online-Zugriff.
Elektronische Über-DOSIS führt zum Datenfriedhof
Das BAP, insbesondere seine kriminalpolizeilichen Zentralstellen,
führen aber auch eigene Datensysteme, darunter
das 'Drogeninformationssystem' (DOSIS). Mit dem Inkrafttreten
der 'Verordnung über das provisorische Datenverarbeitungssystem
zur Bekämpfung des illegalen Drogenhandels' am
1.5.94 wurde die interne Testphase, mit der das BAP
im Januar 1993 begonnen hatte, abgelöst durch
eine 'Pilotphase'. Auf der Grundlage der Verordnung
konnten nun die Drogenfahnder von acht Versuchskantonen
Daten direkt in die Datenbank eingeben oder aus ihr
abrufen. Mit Informationen aus der Datenbank, die sowohl
der interkantonalen als auch der internationalen Kooperation
dienen soll, werden auch ausländische Polizeizentralen
bedient. Wie die Bundesämter für Flüchtlinge
und Ausländerfragen, die aus den DOSIS-Informationen
ausländer- und asylrechtliche Maßnahmen
ableiten sollen, erhalten ausländische Polizeistellen
'ihre' Daten jedoch auf konventionellem Wege, können
sich also nicht direkt selbst versorgen.
Am 1.8.96 trat schließlich die endgültige
DOSIS-Verordnung in Kraft. Inzwischen hatte die Datenbank
durch das 1995 in Kraft getretene Gesetz über
die kriminalpolizeilichen Zentralstellen des Bundes
eine zusätzliche rechtliche Absicherung neben
dem Betäubungsmittelgesetz erfahren. Mit dem Argument,
daß kriminelle Organisationen die polizeiliche
Strategie ausforschen könnten, hatten Regierung
(Bundesrat) und Parlamentsmehrheit auch hier ein Einsichtsrecht
für Betroffene abgelehnt. Mit der neuen definitiven
Verordnung soll der online-Anschluß für
weitere Kantone geöffnet werden. Allerdings wird
der Kanton Zürich - der Kanton mit der größten
(halb)offenen Drogenszene der Schweiz - nicht an DOSIS
beteiligt werden: Das kantonseigene Datensystem ist
mit dem des BAP nicht kompatibel. Sowohl in der provisorischen
wie auch in der endgültigen DOSIS-Verordnung wird
die Erfassung ausdrücklich auf den Drogenhandel
beschränkt:
"Die in DOSIS gespeicherten Daten betreffen ausschließlich
den Drogenhandel. (...) Daten, die reine Drogenkonsumenten
betreffen, werden in DOSIS nicht
registriert."(12)
Die wichtigsten DOSIS-Daten sind in den Sub-Systemen
'Personen und Vorgänge' (PV) und 'Journal' enthalten.
Der PV-Datensatz enthält einerseits die Stammdaten
über die Identität der erfaßten Person,
zum anderen entsprechende Sachverhalte wie Festnahmen,
Sicherstellungen, Ermittlungsverfahren etc. sowie
Subfelder, die eine Verknüpfung der Daten mit
jeweils anderen Datensätzen ermöglichen
sollen. Während PV die personenbezogene Komponente
des System darstellt, ist das 'Journal' fallbezogen
geordnet.
DOSIS speist sich sowohl aus Informationen gerichtspolizeilicher
Verfahren wie auch aus Ermittlungen, die die Polizeien
des Bundes und der Kantone vor Eröffnung eines
konkreten Ermittlungsverfahrens sammeln. Hinzu kommen
Informationen, welche die schweizerischen Polizeien
aufgrund von Rechtshilfeersuchen ausländischer
Polizeien zusammengetragen haben. Erfaßt werden
sowohl 'gesicherte', als auch 'ungesicherte' Daten.
Daten aus Telefonüberwachungen, Observationen
und V-Mann-Einsätzen gelten nach Auskunft der
BAP-Pressestelle als gesichert.(13)
Ein Kontrolldienst
soll gewährleisten, daß die Bestimmungen
der Verordnung von den Benutzern eingehalten werden.
Kontrollieren soll er nicht nur den rudimentären
Datenschutz, sondern vor allem die Aktualität
und Notwendigkeit der gespeicherten Daten. Dem Konzept
nach soll DOSIS eine Ermittlungsdatei darstellen, eine
Arbeitsdatei also und keinen Datenfriedhof. Bei genauerem
Blick auf die Datenmenge und die gespeicherten Personen
zeigt sich aber auch bei DOSIS das altbekannte Problem
der Datenhaltung auf Vorrat.
Was also enthält die Datenbank? Informationen hierzu
ergeben sich vor allem aus der Antwort des Bundesrates
auf eine Anfrage des sozialdemokratischen Nationalrats
Paul Rechsteiner.(14)
- In der zweijährigen Pilotphase wurden rund 250.000
Daten über insgesamt 56.037 Personen erfaßt.
Von den Versuchskantonen und vom BAP wurden dabei 9.297
Identitäten (6.934 vom BAP, 2.363 von den Kantonen)
registriert. Gerade einmal 16,6% der Personendaten
resultieren damit aus dem online-Verfahren. Dagegen
stammen Daten über 46.740 Personen aus den traditionellen
Rapporten, welche die Kantone der Drogen-Zentralstelle
zukommen lassen. Sie wurden von dieser aufgrund von
bloßen Formularmeldungen erfaßt und geben
in der Regel nicht mehr als den Text einer Anzeige
wieder.
- Im November 1996 nahm das BAP eine erste große
Überprüfung des Datenbestandes vor. Aufgrund
dieser Überprüfung wurden 48.000 Daten über
insgesamt 23.000 Personen gelöscht. Es handelt
sich dabei um Altdaten, die seit der ersten Eingabe
nicht weiter ergänzt wurden. Ihr hoher Anteil
ergibt sich vor allem aus der Tatsache, daß die
Zentralstelle bei Inbetriebnahme des Systems alle Anzeigen
wegen Drogenhandels seit 1987 nacherfaßt hat.
- Unter den erfaßten Personen sind laut der Antwort
des Bundesrates auf Rechsteiners Anfrage keine reinen
Drogenkonsumenten. Art. 3 Abs. 3 der VO wird demnach
also eingehalten. Gerade 376 Personen waren sowohl
Händler als auch Konsumenten. Diese Zahl der für
die untere Ebene des Drogenhandels typischen Mischfälle
von Abhängigen, die ihren Konsum durch eigenen
Handel finanzieren, ist vergleichsweise gering, was
u.a. daraus resultieren könnte, daß die
Polizei die betreffenden Personen nur wegen des schwereren
Delikt des Handels erfaßte und das leichtere,
den Konsum, einfach fallenließ. Wieviele Mischfälle
nach November letzten Jahres weiter in der Datenbank
verblieben, ist unbekannt. Konsumenten, so teilte der
Pressesprecher des BAP am 2.7.96 auf Anfrage mit, würden
in DOSIS "nur im Zusammenhang einer Untersuchung
gegen einen größeren Drogenhändler
oder Drogenhändlerring" erfaßt.
- Daraus abzuleiten, bei den restlichen DOSIS-Personen
handele es sich durchgängig um Drogenhändler,
gar um die berühmten 'großen Fische', wäre
allerdings verfehlt. Von den 56.000 vor November 1996
Erfaßten waren rund 20.000 lediglich Kontaktpersonen,
unter den 33.000 nach November verbliebenen Personen
waren es noch rund 15.000. Der Anteil der Kontaktpersonen
nach Art 3 Abs. 2 der Verordnung hat sich also sogar
erhöht.
- Zieht man auch die Kontaktpersonen ab, verblieben
also vor der Überprüfung des Datenbestandes
36.000 Händler resp. Verdächtige in DOSIS.
Nach der Löschung hat sich diese Zahl halbiert.
Dennoch bleibt sie ungeheuer hoch. Vor November hätte
sie sogar die geschätzte Zahl der ca. 30.000 abhängigen
KonsumentInnen in der Schweiz
überstiegen.(15) Auf
einen Abhängigen wären damit 1,2 (bzw. 0,6)
Händler gekommen.
Die Masse der in DOSIS Erfaßten steht weder im
Verhältnis zur Zahl der Abhängigen, noch
zum polizeilichen und justitiellen Output in Sachen
Drogenhandel. Während von 1987 bis 1996 insgesamt
36.000 Personen als Drogenhandelsverdächtige
in DOSIS gespeichert wurden, beläuft sich die
Zahl der polizeilichen Anzeigen wegen Drogenhandels
und -schmuggels in derselben Zeit auf ca. 16.500 Personen
(14.243 bis 1995), also weniger als die
Hälfte.(16)
Nicht eingeschlossen sind dabei die gemischten Fälle
der handelnden Konsumenten, die auch in DOSIS keine
Rolle spielen. Die Zahl der einschlägigen Verurteilungen
belief sich von 1987 bis 1993 auf 8.242; Zahlen der
folgenden Jahre liegen noch nicht vor. Für den
gesamten DOSIS-Zeitraum dürften sie 14.000 nicht
überschreiten.
Dies sind keineswegs nur die schweren Fälle von
Drogenhandel. Die allgemeine Zahl der Anzeigen und
Verurteilungen sagt weder etwas aus über die Art
und Menge der gehandelten Drogen, noch über die
Frage, ob die Betreffenden ihren Handel in gewerbsmäßiger
Weise oder als Mitglied eines Händlerringes betrieben.
Die Zahl der schwereren Fälle liegt erheblich
niedriger. Dies zeigt sich spätestens dann, wenn
man die Bewertung der Gerichte in Rechnung stellt,
wie sie im Strafmaß zum Ausdruck kommt. 1993
wurden 2.264 Personen polizeilich angezeigt. Von den
insgesamt 1.834 im selben Jahr wegen Drogenhandels
verurteilten Personen erhielten 1.681 eine Freiheitsstrafe,
davon nur 726 ohne Bewährung; auf mehr als 18
Monate beliefen sich 496 Urteile. Nur diese letzten
27% aller Verurteilungen des Jahres 1993 können
demnach gemäß der Beurteilung der Justiz
als schwerwiegend angesehen werden.
Selbst wenn man unterstellt, daß die Zahl der
Verdächtigen immer höher liegt als die der
am Ende Verurteilten, läßt sich mit bestem
Willen nicht behaupten, die Datenmenge in DOSIS entspräche
dem Konzept des organisierten Drogenhandels, das die
Datei rechtfertigen soll. Hier wird nicht eine eingeschränkte
Gruppe möglicherweise 'großer Fische' registriert,
sondern die Masse derjenigen, die irgendwann einmal
polizeilich aufgefallen sind - in welchem Zusammenhang
mit dem Drogenhandel und auf welcher Handelsebene
auch immer.
DOSIS ist deshalb kein Instrument der Ermittlung und
Auswertung. Es dürfte der Polizei kaum gelingen,
aus einer solchen Datenmasse vernünftige Verdachtsmomente
herauszukristallisieren. Datenbanken wie DOSIS dienen
vielmehr umgekehrt dazu, bei neuanfallenden Informationen
abzuklären, ob es bereits vorhandene Informationen
zu einer bestimmten Person gibt: Daten schaffen so
weitere Daten, über deren Nützlichkeit für
polizeiliche Ermittlungen damit noch lange nichts
ausgesagt ist. Die Tatsache, daß Daten über
23.000 gespeicherte Personen seit ihrer Erfassung nicht
mehr weiter angerührt wurden und daher im November
vergangenen Jahres gelöscht werden konnten, ist
ein eindrücklicher Beleg für diese Praxis
der Datenhaltung auf Vorrat.
Von der Fahndung zur Ausländerüberwachung
ISIS und DOSIS sind Instrumente spezieller Dienststellen
der Polizei. Das ebenfalls beim BAP geführte 'Recherches
et Informatisées de la Police' (RIPOL) dagegen
ist ein breit ausgelegtes
Fahndungssystem.(17) Zugang
haben neben dem BAP, die Bundesanwaltschaft und die
Bundespolizei, BFA und BFF, die schweizerischen Konsulate
im Ausland sowie der Zoll und die Kantonspolizeien.
Bei den Kantonspolizeien und an den Grenzen sind die
meisten der 3.500 Terminals im Einsatz, einige davon
als mobile Datenfunkterminals.
Der Sachfahndungsbestand von RIPOL ist auch von den
Interpol-Zentralbüros einiger anderer europäischer
Staaten, u.a. auch vom deutschen Bundeskriminalamt,
abrufbar. Gleiches gilt umgekehrt. Im Personenfahndungsbestand
waren Ende März diesen Jahres rund 123.000 Personen
ausgeschrieben. 10.000 Fahndungsnotierungen waren
1996 erledigt und gelöscht worden, ca. 30.000
neue kamen im selben Jahr hinzu. Nur ein Drittel der
Neuausschreibungen betraf Kriminalität: Gegen
5.729 Personen lag ein Haftbefehl vor. Weitere 3.940
Notierungen betrafen kleinere Delikte, bei denen nur
die Feststellung des Aufenthalts angeordnet wurde.
Zwei Drittel der neuen Daten beziehen sich auf ausländerrechtliche
Maßnahmen: 15.269 Einreisesperren, 3.938 Ausweisungen
sowie 305 Rayonverbote, Einschränkungen der Bewegungsfreiheit
für AusländerInnen gemäß dem im
Februar 1995 in Kraft getretenen Gesetz über Zwangsmaßnahmen
im Ausländerrecht.
Über den RIPOL-Bildschirm können die Grenzposten
und Kantonspolizisten auch Daten des beim BFA geführten
'Zentralen Ausländerregisters' (ZAR) abrufen,
an das ebenfalls die Bundesanwaltschaft (und damit
die BUPO) angeschlossen ist. Das System wird seit 1972
geführt und wurde in den 90er Jahren mehrfach
erweitert und erneuert.(18)
In ZAR notiert werden alle
ausländerrechtlichen Bewilligungen und Verweigerungen,
alle Geburten, Todesfälle, Einbürgerungen,
Verurteilungen, Aus- und Einreisen sowie Einreisesperren,
Ausweisungen und Abschiebungen von AusländerInnen.
Ebenfalls enthalten sind Daten über hier lebende
Personen, die Menschen aus dem Ausland einladen und
beherbergen: Insgesamt 5 Mio. Personen - dreieinhalb
mal mehr als die gesamte ausländische Wohnbevölkerung
der Schweiz incl. Saisonarbeiter. Asyldaten werden
in ZAR erst eingegeben, wenn Flüchtlinge anerkannt
werden oder sie eine andere Bewilligung erhalten -
oder wenn sie ausgewiesen und abgeschoben werden. Für
die "Personen des Asylbereichs" führt
das BFF ein 'Automatisches Personenregister
(AUPER)'.(19)
Auch diese Datei kann von den Kantonspolizeien eingesehen
werden, wenn auch nicht direkt über den RIPOL-Bildschirm.
Von Seiten des BFF sind darin 628.462 Personen registriert,
weitere Daten haben u.a. das BFA und die Bundesanwaltschaft
eingegeben. Als das System 1986 aufgebaut wurde, hat
man die Personalien aller Flüchtlinge, die seit
1935 (!) ein Asylgesuch in der Schweiz gestellt haben,
nacherfaßt. Im Gegensatz zum ZAR, wo jetzt Uralt-Daten
gelöscht werden sollen, ist hier eine Beseitigung
des Datenschrotts noch nicht angesagt. "Wir sind
ja noch unter einer Million, die Zahl ist noch überschaubar",
meint BFF-Sprecherin Vera Britsch.
Seit 1988 enthält AUPER ferner Querverweise auf
die Fingerabdrucksdaten von Asylsuchenden. Diese werden
im 'Automatischen Fingerabdrucksidentifizierungssystem'
(AFIS) gespeichert. Nach gleichem Muster werden in
diesem System zwei Komponenten geführt. Die asylrechtliche
Komponente unterliegt dem BFF, die kriminalpolizeiliche
dem BAP. Letzteres hat - wen wundert's - auch Zugriff
auf die Fingerabdrücke von Flüchtlingen.
(Un-)aufhaltsamer Fortschritt?
Weder ist die Computerisierung der schweizerischen Inneren
Sicherheit abgeschlossen, noch ist der vorliegende
Überblick vollständig. Für die nächsten
Jahre stehen die Umstellung der Kriminalstatistik und
des Zentralen Strafregisters auf EDV an. Ebenfalls
überholt wird das 'Motorfahrzeugregister' (MOFIS),
ein Datensystem für Personalausweise befindet
sich seit einiger Zeit im Aufbau. DOSIS wird entweder
ergänzt oder erweitert um ein OK-Datensystem.
Der letzte Schrei an EDV-Modernität ist allerdings
die geplante DNA-Datenbank beim BAP. Dahingehende
Versuche laufen derzeit noch unter der Regie der Berner
Kantonspolizei am Gerichtsmedizinischen Institut des
Insel-Spitals der
Bundeshauptstadt.(20)
Heiner Busch ist Mitherausgeber von
Bürgerrechte & Polizei/CILIP
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