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1985 versprachen die Schengener Regierungen, die Kontrollen an
den gemeinsamen Grenzen schrittweise abzubauen, wenn parallel dazu
der angebliche Sicherheitsverlust ausgeglichen würde. Mit dem
Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ) von 1990
sollte beides erledigt sein. Der Deal erwies sich als sehr
einseitig. An Binnengrenzen wird nach wie vor kontrolliert. Die
nicht realisierte Kontrollfreiheit muß für immer neue
Sicherheitsmaßnahmen herhalten.
Bern, 19. Februar 1998 -
Pressekonferenz des Europäischen Bürgerforums: "Wir
haben nichts anderes getan, als das Schengener Abkommen
anzuwenden", erklärt Gerardo Manello, Bürgermeister
von Badolato, jener kleinen Gemeinde am äußersten
Südzipfel Italiens, vor der am 26. Dezember vergangenen Jahres
die "Ararat" mit 826 Flüchtlingen an Bord gestrandet
war. 339 von ihnen sind in der Gemeinde untergekommen. Viele wohnen
schon nicht mehr im Schulgebäude, sondern in diversen
Häusern und Ferienwohnungen, die von den Bewohnern des Ortes
schnell zur Verfügung gestellt wurden. Polizisten verzichteten
auf die Bezahlung der Überstunden und spendeten das Geld ans
Rote Kreuz, das die Flüchtlinge betreut. Für Badolato sei
die Ankunft der Kurden eine Chance. Gemeinsam mit ihnen will die
Gemeinde die alten Häuser des Burgo renovieren, des alten
Dorfkerns, der sich auf 270 Meter über dem neuen direkt am Meer
gelegenen Badolato Marina erhebt. In das Dorf, das durch die
Migration nach Norditalien, in die Schweiz und nach Deutschland
entvölkert wurde, sollen die Kurden wieder Leben bringen. Die
Erfahrungen mit der Emigration erklären auch die Bereitschaft
der Dorfbewohner, schnell und unbürokratisch zu helfen.
"Wir wissen, was es bedeutet, wenn man fortgehen muß, um
das zu suchen, was einem die eigene Heimat verweigert." Man
habe, so erzählt der Bürgermeister mit einem listigen
Grinsen, Rechtsanwälte und Übersetzer organisiert, die die
Flüchtlinge über ihr Recht, einen Asylantrag zu stellen,
aufklärten. Das Recht auf ein Asylverfahren sei übrigens
im Schengener Abkommen ausdrücklich bestätigt.
Bonn/ Birmingham, 30. Januar 1998 - Pressemitteilung des
Bundesinnenministeriums (BMI): Der Schengener Exekutivausschuß
befaßte sich mit dem "derzeitigen illegalen Zustrom von
Kurden nach Europa". Alle Schengen-Staaten seien aufgefordert,
so erklärt Staatssekretär Kurt Schelter, "die in
ihrem Verantwortungsbereich liegenden notwendigen
Maßnahmen" zur "Bekämpfung der illegalen
Zuwanderung" und der "international agierenden
Schlepperbanden" zu ergreifen. Dazu gehöre,
"daß aufgegriffene Zuwanderer konsequent wieder in
Drittstaaten zurückgeführt werden. Dies entspricht auch
dem Schengener Durchführungsübereinkommen
(SDÜ)." Auf jeden Fall müsse verhindert werden,
daß die "Zuwanderer" in andere Schengen-Staaten
weiterzögen. "Schengen ist, wie die EU, ein einheitlicher
Sicherheitsraum, in dem Freizügigkeit und Sicherheit in einem
ausgewogenen Verhältnis stehen müssen. Dieser Philosophie
sind alle Schengen-Partner verpflichtet".[1]
Flüchtlinge oder illegale Zuwanderer, Aufnahme oder
konsequente Abschiebung? Beide Seiten reden von Europa, meinen aber
ein anderes. Beide beziehen sich auf Verpflichtungen, die sich aus
den in Schengen geschlossenen Verträgen ergeben. Der Umgang mit
dem Kurdenproblem beleuchtet einmal mehr die Problematik jenes
merkwürdigen Tauschgeschäftes, das mit dem Namen dieses
Dorfes im luxemburgisch-französisch-deutschen
Dreiländereck verbunden ist. Bei der Einführung des
Binnenmarktes und der daraus resultierenden Beseitigung der
"technischen und rechtlichen Schranken" in der
Europäischen Gemeinschaft dürfe es Freizügigkeit und
die Aufhebung der Grenzkontrollen nur geben, wenn sie durch
Sicherheitsmaßnahmen ausgeglichen würde. So lautete schon
1985 die Schengener Logik.
Binnengrenzen
Der Tausch erwies sich als
ganz und gar nicht "ausgewogen". Die Kontrollen an den
Binnengrenzen sind nämlich keineswegs verschwunden. Nicht nur
die Nicht-Schengen-, aber EU-Mitglieder Großbritannien und
Irland weigern sich standhaft gegen ihre Aufhebung. Frankreich,
Gründungsmitglied des Schengener Vereins, hat bei der
Inkraftsetzung des SDÜ am 26. März 1995 eine
Übergangsfrist deklariert und nahm die Ausnahmeregel des Art. 2
Abs. 2 in Anspruch: temporäre Wiedereinführung der
Kontrollen aufgrund von Problemen der öffentlichen Ordnung oder
der nationalen Sicherheit. Nach mehreren Anschlägen im Sommer
1995 wurde die Frist erneut verlängert.
Seit dem Ende der Anschlagsserie wird zwar nicht mehr an allen
französischen Grenzübergängen kontrolliert,
dafür um so schärfer an denen zu Belgien und Luxemburg.
Keine 25 Kilometer von Schengen entfernt - im Zug zwischen Luxemburg
und dem französischen Grenzbahnhof Thionville - werden
ausnahmslos alle Pässe der Reisenden kontrolliert. Die scharfen
Kontrollen sollen verhindern, daß die Folgen der liberalen
niederländischen Drogenpolitik über den Benelux-Raum auf
die Grande Nation überschwappen. An eine Aufhebung der
Kontrollen ist auf Dauer nicht zu denken. Ein Beschluß des
Schengener Exekutivausschusses vom Dezember 1995 soll die Anwendung
des Art. 2 Abs. 2 zwar zur Ausnahme machen. Ein wirkliche
Beschränkung ist er aber nicht. Der Staat, der die
Binnengrenzen wieder kontrollieren will, muß dies zwar vor dem
Exekutivausschuß begründen und eine Frist für das
voraussichtliche Ende der Maßnahmen nennen. Diese kann er aber
aus eigener Entscheidung verlängern.[2]
Im
März 1997 drohte auch Spanien mit der Wiedereinführung der
Kontrollen an der Grenze zum Schengen-Partner Portugal, dessen
oberster Gerichtshof das Ersuchen Spaniens um Auslieferung eines
angeblichen ETA-Mitglieds aus formalen Gründen verweigert
hatte. Hier blieb es bei der Drohung. Für Italien und
Österreich traten im Oktober, für Griechenland im Dezember
1997 sämtliche Bestimmungen des SDÜ in Kraft - mit
Ausnahme der Aufhebung der Binnengrenzkontrollen. Hinsichtlich
Griechenlands will der Exekutivausschuß erst in seiner letzten
Sitzung in diesem Jahr entscheiden[3], in bezug auf Österreich und
Italien wurde eine Übergangsphase vereinbart: Wer auf dem
Luftwege aus einem Schengen-Staat in eines der beiden Länder
kommt, wird seit Oktober nicht mehr kontrolliert. An den Land- und
Seegrenzen wurden die Kontrollen nur gelockert und sollten dann am
1. April ganz wegfallen.[4] Nachdem die kurdischen Flüchtlinge in Kalabrien
strandeten, sind diese Beschlüsse zunächst wieder
außer Kraft gesetzt worden.
Aber auch jene Schengener Binnengrenzen, an denen der
Schlagbaum weggeräumt wurde, sind nicht polizeifrei geworden.
Die Kontrollen wurden ins Hinterland verlagert. In den Niederlanden
ist diese Lösung altbekannt. So verfuhr man schon angesichts
der Aufhebung der Grenzkonkontrollen im Benelux-Wirtschaftsraum
Anfang der 80er Jahre. Bayern war Ende 1994 das erste deutsche
Bundesland, das die Polizeibefugnisse für "anlaß-
und verdachtsunabhängige Kontrollen" explizit unter
Verweis auf den anstehenden EU- und Schengen-Beitritt
Österreichs erweiterte. Das Konzept der
"Schleierfahndung" setzte sich durch, wie Albrecht Maurer
und Martin Kutscha in ihren Beiträgen in diesem Heft
darlegen.
Durchgesetzt hat sich auch ein
Muster von Vereinbarungen zwischen den jeweiligen Schengener
Nachbarn über die polizeiliche Zusammenarbeit an den und
über die Binnengrenzen hinweg. Dazu gehören u.a.
grenzpolizeiliche Kontaktdienststellen bzw. gemeinsame
Kommissariate. Sie koordinieren auch die mobilen Streifen im
Grenzgebiet, mit denen vor allem gegen illegale Einwanderer und
gegen Schleuser Front gemacht werden soll. Kein Wunder also,
daß das Bundesinnenministerium bei der Reorganisation des BGS
nicht einen Abbau des Personals an den Westgrenzen, sondern im
Gegenteil seine Aufstockung von ca. 250 auf ca. 1.000 Beamte
plant.[5]
Der Exekutivausschuß - ein
Gesetzgeber ohne Verfassung
Der Wegfall der
Binnengrenzen war schon im SDÜ selbst zur Nebensache geworden.
Von den 142 Artikeln befaßt sich gerade einer - nämlich
der Art. 2 - mit der Aufhebung der Kontrollen. Der Rest geht auf die
Ausgleichsmaßnahmen: Verlagerung der Kontrollen an die
Außengrenzen, Asylrecht, Visumspolitik, polizeiliche
Zusammenarbeit, Rechtshilfe, Drogenbekämpfung, gemeinsames
Fahndungssystem SIS. Bei den 140 Ausgleichsartikeln ist es aber
nicht geblieben. Mit dem Exekutivausschuß und seinen
Untergruppen hat sich die Vertragsgemeinschaft in der Tat ein
effizientes Gremium geschaffen. Inzwischen hat der Ausschuß
ca. 180 Beschlüsse gefaßt, die zum gemeinsamen
Besitzstand, zum Schengen-Acquis, gehören.
Ein
großer Teil der Beschlüsse ist "vertraulich"
gestempelt. Zwar haben es inzwischen einige Parlamente geschafft,
daß ihre zuständigen Ausschüsse
regelmäßig(er) unterrichtet werden. Das ermöglicht
ihnen aber allenfalls, die Politik dieser gemeinsamen Schengener
Exekutive nachzuvollziehen, jedoch nicht sie zu beeinflussen. Wenn
ParlamentarierInnen Zugang zu den Dokumenten erhalten, ist es
meistens schon zu spät. Der Beschluß ist gefällt und
damit die Arbeit der diversen Untergruppen abgesegnet. Äußerlich betrachtet mag es bei der
Arbeit des Exekutivausschusses bloß um die Umsetzung des
Abkommens gehen. Ein Blick auf die Arbeitsprogramme der
halbjährlich von einem zum nächsten Vertragsstaat
wechselnden Vorsitze und den Ausstoß an Papieren macht indes
deutlich, daß hier in der Tat politische Entschlüsse
gefaßt werden. Dies gilt nicht nur für die offensichtlich
politischen Themen wie die Behandlung der kurdischen
Flüchtlinge, die in Italien gestrandet sind - eines der wenigen
Schengen-Themen, die eine öffentliche Diskussion
auslösten. Am 15. Dezember, also bevor das Thema kurz nach
Weihnachten 1997 breit die Medien beschäftigte, hatte der
Exekutivausschuß einen Katalog von Maßnahmen
beschlossen, wobei man sich auf die "pull-Faktoren dieser
illegalen Migrationsbewegung" beschränken und die
restlichen Fragen den Gremien der Dritten Säule der EU
überlassen wollte.[6]
Der Katalog reicht vom
verstärkten Einsatz von Personal und Technik an den
Außengrenzen über die Kontrolle von Fährschiffen
bereits im Ausgangshafen und Sanktionen gegen Transportunternehmen
bis hin zur Abnahme von Fingerabdrücken "jedes illegal
einreisenden Drittstaatsangehörigen, dessen Identität
nicht zweifelsfrei feststeht" und schließlich der
"unverzüglichen Rückführung". Mit der
Türkei aber auch mit Tschechien, der Slowakei, Ungarn und
Slowenien sollten Verhandlungen über gemeinsame
Rückübernahme-Abkommen aufgenommen
werden.
Derartige Abkommen zwischen den Schengen-Staaten und
Drittstaaten standen unabhängig von der Kurden-Flucht in der
zweiten Jahreshälfte 1997 auf dem Programm. Der
österreichische Vorsitz präsentierte im November die
revidierte Fassung eines Musters.[7] Ebenfalls werden diskutiert:
Maßnahmen gegenüber 16 "Drittstaaten, die Probleme
bei der Rückübernahme bereiten", darunter Algerien,
der Irak, Sri Lanka und die BR Jugoslawien.[8]
Still und leise geht ferner die Schengener polizeiliche
Zusammenarbeit einher. Der österreichische Vorsitz hatte sich
die Verbesserung der Zusammenarbeit bei der Bekämpfung
grenzüberschreitender Kriminalität zur Priorität
gemacht und wollte "festere institutionelle Formen der
Sicherheitskooperation" herstellen. Bisherige
"Pilotprojekte" in den Bereichen Kfz-Verschiebung,
illegale Einwanderung und Drogen sollen zu einer "umfassenden
und permanenten Kooperationsstruktur" ausgebaut werden. Die AG
Betäubungsmittel befaßt sich seit einiger Zeit mit
Kontrollierten Lieferungen und wollte im vergangenen Halbjahr
"Erhebungen betreffend staatenübergreifender
Scheingeschäfte" durchführen.[9]
Schengen macht Schule
Prioritäten setzte die
österreichische Regierung auch in eigener Sache.
Österreich selbst, Italien und Griechenland sollten
"planmäßig" das SDÜ in Kraft setzen. Die
Art und Weise, wie das geschieht, zeigt wiederum deutlich die
Bedeutung des "Acquis". Die Aspiranten auf die
Mitgliedschaft im Schengener Club müssen sich nämlich
nicht nur zum SDÜ, sondern auch zu sämtlichen
Beschlüssen des Exekutivausschusses bekennen. Ob die Neuen reif
sind für die Aufnahme entscheidet nicht nur das Ergebnis der
Besuchsteams an den zukünftigen Außengrenzen, sondern
auch die Antworten auf einen 67 Punkte umfassenden Fragebogen: Unter
Punkt 5 wird nachgefragt: "Wurden die Arbeiten zur Umsetzung
des SDÜ in nationale Rechtsvorschriften bereits zum
Abschluß gebracht? Gilt dies auch für die Beschlüsse
des Exekutivausschusses?" Ähnliche Prüfungen
mußten auch die nordischen Staaten - die EU-Mitglieder
Dänemark, Schweden und Finnland sowie die Nicht-EU-Staaten
Norwegen und Island - über sich ergehen lassen, deren
Anschluß ein weiterer Schwerpunkt der österreichischen
Präsidentschaft war. Über Erreichtes wird nicht
diskutiert. Wer Mitglied werden will, der muß sich
anpassen.
Die
Integration des Schengener Besitzstandes in die EU wird diesen
Anpassungsdruck weiter steigern. Schon bisher wurden Konzepte und
Ideologien der Festung Europa nach Osten und Südosten
exportiert. Ministerkonferenzen wie die in Berlin 1991, Budapest
1993 und Prag 1997 brachten den mittel- und osteuropäischen
Staaten (MOE) den Segen westeuropäischer Strategien gegen
"unkontrollierte Wanderungsbewegungen" und gegen
"organisierte Schlepper". Auch bei der Reorganisation der
Polizeien geben westeuropäische Helfer den Ton an, mit dem
gegen die "organisierte Kriminalität" gerüstet
werden soll - diverse verdeckte Methoden eingeschlossen. Auch
für den Beitritt der MOE-Staaten zur EU, der sich noch einige
Jahre hinzieht, wird bereits an Besitzstandslisten gestrickt. In
einem "Überblick zu dem für Beitrittsverhandlungen
relevanten acquis der EU in den Bereichen Justiz und Inneres"
drücken sich die zuständigen bundesdeutschen Ministerien
deutlich genug aus: Alle EU-Abkommen - und dazu zählt nach
Inkrafttreten des Amsterdamer Vertrages auch das SDÜ -, alle
einschlägigen gemeinsamen Maßnahmen, Standpunkte,
Resolutionen, Empfehlungen und Erklärungen müssen
geschluckt werden. "Beitretende Länder wären
ebenfalls verpflichtet, den Stand der Verhandlungen über in
Ausarbeitung befindliche Rechtsakte zu übernehmen. Sie
dürften sich nur an solchen noch ausstehenden Verhandlungen
beteiligen, die nicht gelöste Fragen betreffen."[10]
Polen hat den EU-Mitgliedstaaten und der EU-Kommission
bereits im März 1997 ein "Memorandum über die
Modernisierung der Infrastruktur der Staatsgrenzen, die
Tätigkeit des Grenzschutzes, die Sicherheit des
Straßentransits und Ausweispapiere" übermittelt und
dokumentiert damit seinen Willen, die polnische Ostgrenze, die
"bald Außengrenze der Europäischen Union sein
(wird)", an den Standard der EU- und der Schengener
Grenzkontrollen anzupassen.
Für Fragen
der Freizügigkeit und den Schutz der Flüchtlinge bleibt
bei diesem Eifer nicht viel Platz.
Heiner Busch ist Redakteur und Mitherausgeber von
Bürgerrechte & Polizei/CILIP.
Anmerkungen
[1] Das BMI informiert - Informelle Sitzung des Schengener
Exekutivausschusses, Birmingham/ Bonn, 30.1.1998
[2]
Schengen/ Com-ex (95) 20, 2. Rev., Oostende, 20.12.1995
[3] Sch/ Com-ex (97) 29, Rev. 2, Wien, 7.10.1997
[4] Sch/ Com-ex (97) 28, Rev. 4 corr.,Com-ex (97) 27, Rev.
4 corr., Wien, 7.10.1997
[5] Siehe: Zeitschrift des BGS,
Nr. 11-12/1997, S. 8
[6] Sch/Com-ex (97) 44 rev.2,
Wien, 15.12.1997
[7] Sch/II-Read (97) 19, 2. Rev. ADD 1
Rev., Brüssel, 12.11.1997
[8] Sch/II-Read (97)
19, 3. Rev., Brüssel, 5.12.1997
[9] Sch/C (97) 80,
Brüssel, 16.6.1997
[10] AA, BMI, BMJ, BMF:
Überblick ...., Stand: Dezember 1996, Bonn, 10.3.1997
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