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Bürgerrechte & Polizei/CILIP 63 (2/1999)

abstand

Risiko Prävention

Zur polizeilichen Vorbeugung von Jugendkriminalität


von Christine Hohmeyer


„Wer Musikschulen schließt, gefährdet die innere Sicherheit“ – für diesen Satz seiner Amtseinführungsrede bekam Innenminister Otto Schily Beifall aus allen Bundestagsfraktionen.[1] Die breite Zustimmung zu der pointierten These zeigt eine Tendenz, die derzeit die politischen Diskurse überzieht: Angesichts leerer Kassen werden Bildungs- und Sozialpolitik, die für eine ökonomische Verwertung nicht taugen, auf ihren Nutzen für Sicherheit und Ordnung abgeklopft. Kriminalitätsbekämpfung wird zum dominierenden Zweck, Prävention zum Schlagwort. Die neue Legitimationsformel verändert nicht nur das Selbstverständnis kultureller und sozialpädagogischer Arbeit, sie stärkt auch den Einfluß der Polizei auf ehemals polizeiferne Bereiche.

Die „Prävention zur Verhinderung von Fehlentwicklungen Jugendlicher“[2] steht offensichtlich im Mittelpunkt der einschlägigen Debatte. „Jugendkriminalität muß ursachenorientiert bekämpft werden: das ist das A und O ...“, lautet mittlerweile auch der Anspruch der Polizei.[3] Bei solcher Rede gerät leicht aus dem Blick, daß eine ursachenorientierte Prävention dem Einflußbereich der Polizei entzogen bleibt – nicht allein, weil diese die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen nicht verändern kann, sondern auch, weil die Fülle von Phänomenen, die der Begriff „Jugendkriminalität“ faßt, schlichtweg nicht auf generelle Ursachen zurückzuführen ist. Was bleibt, sind isolierte Maßnahmen zur Tatverhinderung, Resozialisierung und Beeinflussung von Einzelnen oder Gruppen sowie eine Rhetorik, die den Nutzen von Prävention voraussetzt, Risiken und Nebenwirkungen aber nahezu unerwähnt läßt.

Jugend als gefährliche Gruppe – Polizeiliche „Prävention“

Bereits 1995 richtete das Bundeskriminalamt eine Arbeitsstelle „Infopool Prävention“ ein, die Informationen über die wild wuchernde Infrastruktur deutscher Präventionsprojekte sammelt. Von den 168 bundes- und landesweiten Modellen, die in dieser BKA-Datenbank exemplarisch erfaßt sind, befassen sich allein 110 ausschließlich oder schwerpunktmäßig mit der Prävention von Kinder- und Jugendkriminalität.[4] Die Datensammlung zeigt nicht nur die Dominanz des Themas „Jugendkriminalität“, sondern belegt zudem, daß ursachenorientierte Ansätze fehlen. Tritt die Polizei als Präventionsagentur in Erscheinung, so tut sie dies mit zwei gegenläufigen Strategien. Zum einen sollen, um gefährliche Situationen zu vermeiden, Jugendliche über Gefahren informiert werden. Diese unspezifische Art der Prävention wendet sich an Jugendliche hauptsächlich als potentielle Opfer. Zum anderen sollen gefährliche Gruppen bekämpft werden – eine als „Prävention“ getarnte Form der Repression, die den Blick vorab auf potentielle Täter richtet.

Unspezifisch, d.h. an potentiell alle Jugendlichen gerichtet, ist die Öffentlichkeitsarbeit der Polizei – im Polizeijargon „Aufklärung“ oder „Allgemeine Prävention“.[5] Dabei wird hauptsächlich in der Schule „die kritische Auseinandersetzung mit dem Thema Gewalt“[6] gesucht – mit pädagogischen Mitteln vom Puppenspiel (Pilotprojekt „Gewalt...? Ohne uns!“ in Nürnberg) über Hausaufgabenhefte für GrundschülerInnen (LKA Bayern) bis hin zu CD-ROM-Spielen mit moralisierendem Duktus (Dunkle Schatten, „Fairständnis“-Kampagne). Alternativ oder ergänzend dazu veranstaltet die Polizei Gesprächskreise und Konflikttraining mit SchülerInnen sowie Elterngespräche; das Berliner Anti-Gewalt-Projekt bildet Eltern zu schulischen KonfliktschlichterInnen fort. Abgesehen davon, daß die punktuelle Arbeit kein Ersatz für kontinuierliche Angebote der Schulen sein kann, bleibt bereits diese „allgemeine Prävention“ nicht nur präventiv: Der Kommissar ist auch als Lehrer seinem Strafverfolgungsauftrag verpflichtet. So macht das Bremerhavener „Polizeiliche Präventionsprojekt an Schulen“ keinen Hehl daraus, daß die Arbeit im Unterricht sowohl auf „Akzeptanz und Vertrauensbildung zwischen Kindern/ Jugendlichen und der Polizei“, als auch auf die „besondere Lageerhebung im Bereich von Jugendgewalt und -kriminalität“ zielt.[7]

Mit einer ähnlichen Doppelstrategie arbeitet die Polizei auch, wenn sie – wie seit 1991 in Berlin mit operativen Gruppen Jugendgewalt (OGJ) – „gefährliche Gruppen“ spezifisch aufs Korn nimmt. Zwar steht auch hier Prävention im Mittelpunkt der Rhetorik: „Junge Polizeibeamte – meist Schutzpolizisten in Zivil – suchen Jugendliche an ihren Treffpunkten auf und führen präventive Gespräche.“ Gleichzeitig wird der Präventionsbegriff jedoch ausgeweitet: „Ganz bewußt machen diese Polizisten nicht nur Vorbeugungsarbeit, sondern führen auch strafprozessuale Maßnahmen durch.“ Diese als „operative Prävention“[8] bezeichnete Strategie der sogenannten Kommunikations- und Kontaktstreifen hat Folgen.

Wenn PolizeibeamtInnen sich „ähnlich wie Streetworker darstellen“ und „versuchen, Jugendliche mit pädagogischen Mitteln zu bearbeiten“,[9] so ist dies zum einen wegen der unzureichenden pädagogischen Qualifikation der PolizeibeamtInnen und für das Vertrauensverhältnis von Jugendlichen und „richtigen“ Streetworkern prekär. Zum andern werden unter dem Begriff der Prävention repressive Maßnahmen legitimiert, deren Logik der OK-Bekämpfung gleicht. An die Stelle der tatorientierten Ermittlung tritt das ins Vorfeld verlagerte Interesse an verdächtigen TäterInnen, Netzwerken und Gruppen. „Das Jugendkommissariat arbeitet im Unterschied zur üblichen Arbeitsorganisation bei der Polizei nicht ‚delikt-, sondern täterorientiert‘: der einzelne Ermittler soll möglichst umfassende Kenntnisse über ‚seine‘ jugendlichen Täter bekommen.“[10]

Scheinbar notwendig bringt die „operative Prävention“ mit sich, daß potentielle Täter in speziellen Karteien erfaßt und potentiell gefährliche Gruppen überwacht werden. So leiten die Kommunikations- und Kontaktstreifen in Berlin ihre Informationen an das LKA weiter, das wiederum „andere Regierungsressorts“[11] bedient. In Brandenburg sammelt das „Projekt: Polizeilich relevante jugendliche Gruppierungen“ in ca. 520 Bezirken zweimal jährlich Daten über „Aktivitäten, Sammelpunkte bzw. Aufenthaltsbereiche“ jener Gruppen und verarbeitet sie „präventiv“ zu einem landesweiten „Gesamtlagebild“. Die Wiesbadener AG Jaguar[12] kontrolliert regelmäßig „die gewaltbereiten Gruppierungen sowie gewalttätige Kinder und Jugendliche ..., (observiert) ihre Treffpunkte und (holt) Mitglieder aus ihrer Anonymität. Jede Veranstaltung im Zuständigkeitsbereich des PP Wiesbaden, bei der potentielle Tätergruppen auftreten könnten, wird überwacht.“[13] Da unklar bleibt, welche Jugendgruppen als gewaltbereit oder polizeilich relevant eingestuft werden, verdächtigt man unter dem Leitmotiv der Prävention gleich eine ganze Generation.

Insgesamt kann die Polizei – trotz anders lautender Rhetorik – nicht als Instanz für ursachenorientierte Prävention gelten. Dieses Manko versucht sie auszugleichen: indem sie repressive Maßnahmen als Prävention verkauft, gleichzeitig aber auch andere gesellschaftliche Bereiche für den Zweck der Kriminalitätsbekämpfung einzubinden versucht.

Expandierender Einfluß: Polizei und andere

1977 beklagte der damalige Bremer Kriminaldirektor Herbert Schäfer die mangelnde „Verbreitung der Einsicht, daß zahlreiche Kriminalitätserscheinungen nicht aus kriminalpolitisch, sondern aus sozialpolitisch einzuschätzenden Problemlagen herrühren. Diese müßten an der Wurzel mit entsprechend angesetzten Prophylaxestrategien angegangen werden, die jenseits der (...) präventivpolizeilichen Aufgabenstellung liegen, die aber mindestens die enge Kooperation mit der Polizei erfordern.“[14] Zwanzig Jahre später hat es sich herumgesprochen, daß der polizeiliche Einfluß für die propagierte „ursachenorientierte“ Prävention nicht ausreicht. Beispielhaft für viele andere stellten Kriminal- und Schutzpolizeibeamte der „Arbeitsgruppe Jugendkriminalität“ in Münster 1994 fest: Die „bisherigen Konzeptionen polizeilicher Präventionsarbeit (...) reagieren vornehmlich auf das Oberflächenphänomen und kurieren an Symptomen.“[15] Aus diesem Dilemma scheinen derzeit zwei Strategien den Weg zu weisen: der Rückgriff auf die Jugendhilfe sowie die gemeindenahe Arbeit in kriminalpräventiven Räten.

„Zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen“ oder „zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen“ müssen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) sozialpädagogische Hilfen angeboten werden.[16] Da sich diese Hilfen oft an auffällige Gruppen oder bereits straffällig gewordene Jugendliche richten, mit denen sich auch die Polizei beschäftigt, scheinen gemeinsame Projekte naheliegend:

Bereits seit 1979 arbeitet die Polizei in Hannover mit Sozialarbeitern zusammen, die in der gleichen Behörde sitzen. Ziel ist eine sofortige Krisenintervention und Kurzzeitbetreuung. Ein ähnliches Projekt gibt es seit 1992 in Magdeburg, seit 1998 in ganz Sachsen-Anhalt. Laut einer 1998 erfolgten Befragung unter Berliner Polizeibeamten erfreuen sich „Überlegungen bezüglich einer Erweiterung der Polizeibehörde durch direkt dort arbeitende Sozialarbeiter (...) einer großen Beliebtheit“.[17]

1998 rekrutierte die Polizei in Weinheim acht arbeitslose SozialpädagogInnen auf 630,– DM-Basis für ein Programm „Kommunale Kriminalprävention – ein neues Aufgabenfeld für den Freiwilligen Polizeidienst“.[18] Eingesetzt werden die qualifizierten MitarbeiterInnen wie auch die freiwilligen HilfspolizistInnen für Streifengänge im Umfeld von Schulen, Kindergärten und Spielplätzen.

In zahlreichen Projekten arbeiten Polizei und verschiedene Jugendhilfedienste Seite an Seite, wie etwa in Berlin beim „Aktionsplan Graffiti“. Hier sollen Graffiti-Ausstellungen und Jugendkulturprojekte einerseits, Aufklärung und die Erarbeitung alternativer Sanktionen andererseits präventiv wirken. Erschwert wird diese Arbeit durch die „Gemeinsame Ermittlungsgruppe Graffiti in Berlin“, die parallel dazu die „härtere, repressive Linie des Senats“[19] verfolgt, was 1997 zu einer Verdoppelung des Anzeigenaufkommens führte. Selbst im BKA-Infopool Prävention räumt man ein, diese Aktivitäten könnten „im Sinne des integrativen Ansatzes des Aktionsplans Graffiti auch kontraproduktiv wirken.“[20]

Die Jugendhilfe – so scheint es – steht der Polizei zunehmend offener gegenüber, nicht zuletzt, da sie sich mit dem Verweis auf die Präventiv-wirkung sozialer Arbeit derzeit am ehesten staatliche Förderung erhofft. Doch mit dem Legalitätsprinzip auf der einen, professionell engagierter Parteilichkeit auf der anderen Seite bleiben die unterschiedlichen Interessen von Polizei und Jugendhilfe bestehen.

Präventionsräte: Geschäftsinteressen und Sicherheitsfurcht

Seit Beginn der 90er Jahre versuchen kriminalpräventive Räte auf kommunaler Ebene, das Versprechen der Prävention einzulösen. Unter Beteiligung von Behörden und Polizei, Vereinen, Bürgerinitiativen und engagierten BürgerInnen soll Kriminalität am Ort ihres Entstehens verhindert werden. Dabei genießt die Prävention von Jugendkriminalität auch hier besondere Aufmerksamkeit. In einer Umfrage zu kriminalpräventiven Räten in Baden-Württemberg wurde festgestellt, daß „Jugendkriminalität bei den meisten Polizeidienststellen und Verwaltungsbehörden einen Schwerpunkt bildet und vorrangig gelöst werden soll.“[21] Nicht nur der Verein „Kriminalprävention Gießen e.V.“ weist hinsichtlich der Konzentration auf jugendspezifische Fragestellungen eine „gewisse Schlagseitigkeit“ auf.[22] Von den 1.380 „Gremien nach Art kriminalpräventiver Räte“, die die BKA-Datenbank für Deutschland registriert, befassen sich allein 787 mit Jugendlichen.

Das Engagement der BürgerInnen zugunsten einer sonst eher übersehenen „Klientel“ wird von verschiedenen Interessen geleitet. Weil im Frankfurter Stadtteil Sossenheim eine „Clique vom rund 30 Jugendlichen und Heranwachsenden (...) als Bedrohung empfunden“[23] wurde, eröffnete auf Initiative des Regionalrats im Mai 1999 ein Jugendbüro, das von zwei SozialarbeiterInnen geführt Freizeitangebote, Hilfe bei Bewerbungen, Notdienste etc. organisiert. Doch nicht allein Sicherheitsfurcht mobilisiert BürgerInnen von Lübeck bis Tübingen. Anlaß für den „kommunalpräventiven Gesprächskreis“ der Stadt Westerland auf Sylt war, daß die Insel nach der Einführung des Wochenend-Tickets der Bahn 1995 auch zum Ausflugsort von Punks und anderen Jugendgruppen avancierte. „Jugendliche, die (...) aufgrund mangelnder Unterkunftsmöglichkeiten am Strand übernachten und dadurch Urlaubsgäste ‚belästigen‘“[24], sollten mittels des Projektes „Beachwork“ zu weniger unliebsamen Aktivitäten angehalten werden. Die sozialpädagogischen Freizeitangebote wurden auch hier von repressiven Maßnahmen flankiert: Die Polizei intensivierte den Streifendienst in der Innenstadt und installierte Videokameras zur Überwachung, Sylter Unternehmer engagierten private Wachdienste.[25]

Doch auch wenn man davon ausgehen mag, daß viele Präventionsräte sich mit redlichen Absichten um Jugendliche bemühen, bleiben deren Erfolge zweifelhaft. Mit dem Rekurs auf die Gemeinde sollen lokale Lösungen für komplexe Probleme gefunden werden. Dabei wird – aus unterschiedlichsten Interessen – gern übersehen, daß „die Ausweitung kommunaler Beteiligungsangebote nicht durch entsprechenden materiellen oder finanziellen Substanzgewinn der Kommunen (...) abgesichert ist.“[26] Angesichts knapper Haushalte drohen nicht nur Präventionsräte zu „aus-ufernden Laberrunden“[27] zu verkommen. Vielmehr ist zu befürchten, daß Jugendhilfeprojekte – die nach dem KJHG zur festen Infrastruktur der Städte gehören müßten – den wechselnden Konjunkturen und Erfolgen bürgerlichen Engagements überlassen bleiben. Damit würde die Erosion von kultur-, bildungs- und sozialpolitischen Angeboten durch die wohlfeile Arbeit der Präventionsräte noch vorangetrieben.

Prävention als Risiko

Angesichts der Fülle von Maßnahmen und Projekten, die sich mit dem Etikett Prävention schmücken, erscheint der Begriff selbst fast nur noch als Trojanisches Pferd. Ist das liberal anmutende Schlagwort doch geeignet, verschiedene Interessen zu transportieren:

  • die Interessen der Polizei an mehr Befugnissen für Vorfeldermittlungen und größerem Einfluß auf Jugendhilfe, Schule und Öffentlichkeit,
  • die Interessen lokaler Präventionsräte, die von finanziellem Kalkül und Sicherheitsfurcht motiviert werden,
  • nicht zuletzt das Interesse von Jugendhilfe und Sozialarbeit, durch die Legitimationsformel „Innere Sicherheit“ den stetigen Abbau von Einrichtungen zu bremsen.

Die Gefahren liegen auf der Hand. Unter dem Motto „Vorbeugen ist besser als strafen“ verkauft die Polizei repressive, täterorientierte Maßnahmen als „Prävention“ oder greift in die Lebens- und Erziehungsbereiche von Jugendhilfe und Schule ein. Nicht nur die Polizei, sondern auch Präventionsräte fördern Ausgrenzungsprozesse, wenn sie weniger auf die Verhinderung gefährlicher Situationen, sondern auf (konstruierte) gefährliche Gruppen zielen. Schließlich muß sich die Jugendhilfe fragen lassen, wie weit sie sich selber schwächt, wenn sie – von kurzfristigen Vorteilen motiviert – ihre Leistungen nicht mehr als Angebote für Kinder und Jugendliche, sondern als Mittel der Inneren Sicherheit anpreist.

Schadet also Prävention der „Jugend“ mehr als sie nützt? Die Frage ist angebracht, denn entweder zielt Prävention – als vernünftige Sozial-, Bildungs- und Kulturpolitik – auf alle Jugendlichen: dann läßt sie sich kaum noch als Mittel zur Kriminalitätsverhütung deklarieren, ohne eine ganze Generation zum „Kriminalitätsrisiko“[28] zu konstruieren. Oder sie zielt nur auf gefährdete Gruppen: dann setzt sie nicht mehr an Ursachen an, sondern bestätigt die Alltagserfahrung Jugendlicher, „nur dann von der Öffentlichkeit wahrgenommen zu werden, wenn sie Probleme machen und nicht, wenn sie Probleme haben.“[29] Nicht zuletzt haben Präventionsprojekte den Makel, daß sie ihre Versprechen nicht an die Kinder und Jugendlichen selbst richten, sondern dahinterliegende Zwecke anvisieren. Wer Musikschulen zum Zweck der Inneren Sicherheit anpreist, hat den Nutzen oder Schaden von Menschen, nicht aber deren Wohlergehen im Blick. Eine solche „Prävention“ sabotiert die Botschaft von „Toleranz und Menschenwürde“[30], die sie zu verbreiten vorgibt.

Christine Hohmeyer studierte Musik und Politikwissenschaft und ist wissenschaftliche Mitarbeiterin der AG Bürgerrechte.



[1] Im Internet nachzulesen unter http://www.Bayernspd.de/schily/reden/reden_e.htm
[2] ebd.
[3] Haas, V.: Jugendkriminalität in Stuttgart, in: Dreher, G.; Feltes, T. (Hg.): Das Modell New York: Kriminalprävention durch „Zero Tolerance“? Holzkirchen 1997, S. 194
[4] BKA - Infopool Prävention: Kriminalprävention in Deutschland. Länder-Bund-Projektsammlung, Wiesbaden, 3. Ausgabe 1999. In gedruckter Form liegt eine frühere Fassung vor: Babl, S.; Bässmann, J.: Kriminalprävention in Deutschland und Europa. Akteure, Modelle und Projekte. Ausgewählte Dokumente aus dem Infopool Prävention, hg. vom BKA, Wiesbaden 1998
[5] Zirk, W.: Jugend und Gewalt, Stuttgart 1999, S. 117 (der Autor war Jugendbeauftragter beim LKA Berlin, Zentralstelle für Jugendsachen)
[6] Babl; Bässmann a.a.O. (Fn. 4), S. BY 4
[7] ebd., S. HB4
[8] Zirk a.a.O. (Fn. 5), S. 117
[9] vgl. Haustein, R.; Schendel, J.: Jugend, Sozialarbeit, Polizei. Ergebnisse einer Befragung zum Verhältnis von Sozialarbeitern und Polizisten in Berlin, Berlin 1998, S. 15
[10] Frankfurter Allgemeine Zeitung v. 21.4.1993
[11] Zirk a.a.O. (Fn. 5), S. 117
[12] „Jugendliche aggressive Gruppen Untersuchungen alterstypischer Rechtsbrüche“
[13] Thomas, N.: Mit der AG Jaguar erfolgreich gegen junge Gewalttäter, in: Polizei heute 1998, H. 2, S. 53
[14] Schäfer, H.: Zwischenbehördliche Kriminalitätsprophylaxe. In: Kriminalistik 1977, H. 10, S. 436
[15] Schramm, G.: Kriminalpräventive Maßnahmen zur Gewaltvorbeugung. In: Der Kriminalist 1994, H. 11, S. 537
[16] vgl. § 13 Kinder- und Jugendhilfegesetz (Achtes Buch Sozialgesetzbuch)
[17] Haustein.; Schendel a.a.O. (Fn. 9), S. 54
[18] vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung v. 8.6.1999 und Die Polizei-Zeitung Baden-Württemberg 1998, H. 5
[19] Babl.; Bässmann a.a.O. (Fn. 2), S. BR 1
[20] ebd.
[21] Baier, R.: Präventionsaktivitäten in Baden-Württemberg. Zusammenfassung einer Umfrage, in: Feltes, T. (Hg.): Kommunale Kriminalprävention in Baden-Württemberg, Holzkirchen 1995, S. 125
[22] Schneider, H.; Stock, J.: Kriminalprävention vor Ort, Holzkirchen 1995
[23] Frankfurter Rundschau v. 20.5.1999
[24] Babl.; Bässmann a.a.O. (Fn. 4), S. SH6
[25] taz v. 1.2.1996
[26] Roth, R.: Die Kommune als Ort der Bürgerbeteiligung, in: Klein, A.; Schmalz-Bruns, R.: Politische Beteiligung und Bürgerengagement in Deutschland, Bonn 1997, S. 441
[27] vgl. Frankfurter Rundschau v. 9.6.1999
[28] vgl. Gabriel, G.; Holthusen, B.; Schäfer, H.: Präventive Projekte gegen Jugendkriminalität, in: DJI Bulletin 1999, Nr. 46, S. 8
[29] Schubarth, W.: Jugendprobleme in den Medien. Zur öffentlichen Thematisierung von Jugend am Beispiel des Diskurses zur Jugendgewalt, in: Aus Politik und Zeitgeschichte 1998, Nr. 31, S. 36
[30] so der Titel eines Projektes in Schwalmstadt/Hessen

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Erstellt am 04.05.2000 – letzte Änderung am 07.06.2000