Bürgerrechte & Polizei/CILIP 66 (2/2000) |
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Ehrenamtliche PolizeihelferInnenPolizeidienste, Sicherheitswachten und Sicherheitspartner |
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von Norbert Pütter und Martina Kant |
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Die "Innere Sicherheit" mit ehrenamtlicher Tätigkeit garnieren - dieses Konzept erfreut sich bei SicherheitspolitikerInnen und PolizeistrategInnen wachsender Beliebtheit. Angeleitet durch die Profis der Polizei, werden die BürgerInnen in unterschiedlichen Varianten in Polizeihelfer verwandelt, denen alltägliche Streifentätigkeiten übertragen werden. Die beiden alten Polizeireserven in Berlin und Baden-Württemberg waren eine Folge des Kalten Krieges: Im inneren und äußeren Spannungsfall, wenn die staatliche Polizei für andere Aufgaben gebraucht würde, sollten die angelernten Laien polizeiliche Alltagsaufgaben wahrnehmen.[1] Rückblickend auf die Demonstrationen der 80er Jahre wurde von Seiten des Bundesgrenzschutzes noch 1989 der Wert der Polizeireserven gepriesen, die für die Bewältigung "außergewöhnlicher Lagen" weiterhin erforderlich seien.[2] Diese Krisenvisionen verloren nach 1990 an Attraktivität. Statt als Einsatzreserven im Notfall, sollten die BürgerInnen nun die Polizei in ihren regulären Tätigkeiten unterstützen. Seit 1992 forderten CDU und CSU die Einrichtung eines "freiwilligen Polizeidienstes";[3] entsprechende Aktivitäten in den Länderparlamenten folgten. In den Ländern Bayern, Sachsen und schließlich Hessen führten sie zum Erfolg. Parallel dazu wurden die bestehenden Polizeireserven für den alltäglichen Einsatz umgestaltet. Freiwilliger Polizeidienst Baden-WürttembergDer 1963 in Baden-Württemberg eingerichtete "Freiwillige Polizeidienst" (FPD) durchlief in den vergangenen knapp 40 Jahren einen starken Wandel sowohl was seine Aufgaben als auch seine Personalstärke angeht. Gab es 1970 noch 4.315 Angehörige des FPD, so waren es 1999 lediglich noch 1.246. Seit 1989 können auch Frauen dem FPD beitreten; ihr Anteil stieg dabei stetig von 1,4% 1992 auf 12,6% 1999.[4] Nach dem Gesetz über den Freiwilligen Polizeidienst sollen die Polizeifreiwilligen zur Sicherung von Gebäuden und Anlagen, zur Verkehrsüberwachung, zum Streifendienst und verschiedenen technischen Diensten eingesetzt werden.[5] Angehörige des FPD sind PolizeibeamtInnen im Sinne des baden-württembergischen Polizeigesetzes. Zu Ihrer Ausstattung gehören die grüne Polizeiuniform - allerdings nicht mit Rangabzeichen, sondern mit Balken für die Anzahl der Dienstjahre - und eine Pistole. Sie haben die gleichen Befugnisse und Pflichten wie reguläre BeamtInnen der Vollzugspolizei, d.h. sie dürfen von der Schusswaffe Gebrauch machen, und sie sind der Strafverfolgungspflicht unterworfen.[6] Für ihre Einsatz- und Ausbildungszeit erhalten die Polizeifreiwilligen entweder 16 DM pro Stunde oder gegen Nachweis ihren Verdienstausfall oder Vertretungskosten erstattet.[7] Im Haushalt 1999 waren 4,9 Mio. DM für den FPD vorgesehen,[8] 2000 sind es nur noch 4,4 Mio. In den 90er Jahren verschob sich der Arbeitsschwerpunkt. Aufgrund eines Erlasses des Innenministeriums vom 11.4.1994 soll der FPD nun - neben seinen bisherigen Objektschutz- und Unterstützungsaufgaben - verstärkt bei Veranstaltungen den Verkehr regeln und Ordnerdienste übernehmen sowie vor allem durch Streifentätigkeiten Präsenz zeigen.[9] Während der großen Koalition (1992-96) stand der FPD unter Innenminister Birzele (SPD) kurz vor seiner Abschaffung.[10] Seit die CDU alleine regiert, versucht der jetzige Innenminister Thomas Schäuble dem FPD mit der Konzeption zur "Neuorientierung des Freiwilligen Polizeidienstes" von August 1998 neues Leben einzuhauchen und die Zahl der Angehörigen zu verdoppeln. Die Konzeption sieht vor, dem FPD neue Aufgaben zu übertragen, ihn verstärkt in "Maßnahmen der Kommunalen Kriminalprävention" einzubinden und seine Personalstruktur diesen neuen Aufgaben anzupassen.[11] Seit Januar 1999 haben 20 Modellstädte und -landkreise damit begonnen, Polizeifreiwillige für Präventionsmaßnahmen - auch in zivil und unbewaffnet - einzusetzen. Ihre Aufgaben sind Streifen im Umfeld von Kinderspielplätzen, Schulen und Kindergärten, aber auch in "Angsträumen" wie Parkhäusern und öffentlichen Anlagen, Unterstützung von Betreuungsangeboten für gefährdete Jugendliche, Verkehrsprävention, Aufklärungs- und Nachbarschaftsaktionen zur Bekämpfung von Wohnungseinbrüchen und Sachbeschädigungen sowie die Betreuung von SeniorInnen.[12] In Esslingen beispielsweise werden die Polizeifreiwilligen auch gezielt gegen "Randgruppen" eingesetzt. Der FPD soll in Unterführungen und Grünanlagen Belästigungen durch sie unterbinden und "rechts- und ordnungswidrige Zustände" beseitigen.[13] Für die neuen Einsatzfelder sollen vor allem jüngere Freiwillige - das Durchschnittsalter liegt derzeit bei rund 50 Jahren - und Frauen gewonnen werden. Die Polizeidirektion Heidelberg hat letztes Jahr 180 Erwerbslose "mit sozialpädagogischer Befähigung" angeschrieben, von denen jedoch nur acht SozialpädagogInnen zur Unterstützung der polizeilichen Jugendsachbearbeiter verpflichtet werden konnten[14] bzw. verpflichtet werden wollten. Angehörige des Freiwilligen Polizeidienstes können Deutsche i.S.d. Art. 116 GG sowie auf innerdienstliche Weisung auch EU-AusländerInnen[15] werden, die mindestens 18 Jahre alt, gesundheitlich den Anforderungen gewachsen sind und einen "guten Ruf" haben. U.a. bei "Zweifeln an der Verfassungstreue" oder Verurteilungen zu Haftstrafen von über einem Jahr haben BewerberInnen keine Chance. Die Grundausbildung der Polizeifreiwilligen umfasst 44 Stunden theoretische und 40 Stunden praktische Ausbildung, Zur Theorie gehören Polizei-, Straf-, Strafprozess- und Ordnungswidrigkeitenrecht, Polizeizwang sowie Verkehrsüberwachung und -regelung. In der praktischen Ausbildung lernen die Freiwilligen neben dem Verhalten gegenüber PolizeibeamtInnen und den BürgerInnen die praktische Durchführung (verkehrs-)polizeilicher Maßnahmen, den Umgang mit Sprechfunk, Eigensicherung und Waffenkunde.[16] Die Waffenausbildung umfasst nur 16 Stunden.[17] An die Grundausbildung schließt sich eine mindestens 32-stündige bedarfsorientierte, praktische Einführung an. Daneben besteht eine Pflicht zu mindestens 18 Fortbildungsstunden pro Jahr. Spätestens alle zwei Jahre wird überprüft, ob die Angehörigen des FPD die Schusswaffengebrauchsbestimmungen noch sicher beherrschen.[18] Dem baden-württembergischen Innenministerium ist bislang kein Schusswaffengebrauch eines Polizeifreiwilligen bekannt. Statistiken darüber gibt es jedoch genauso wenig, wie über deren polizeiliche Maßnahmen generell. Das liege daran, dass Angehörige des FPD grundsätzlich immer als Doppelstreife mit einem regulären Vollzugspolizeibeamten unterwegs sind und dieser eventuell notwendige Maßnahmen ergreift.[19] Eine Bilanz der Arbeit des FPD ist daher kaum möglich. Während die CDU-Regierung von Erfolgen spricht, sei von Streifenbeamten zu hören, "ein Hilfspolizist tauge gut zur Unterhaltung, aber im Ernstfall sei er meist ein Ausfall, weil es ihm an der nötigen Ausbildung fehle".[20] Bayerische SicherheitswachtIm April 1994 begann in den Modellstädten Nürnberg, Ingolstadt und Deggendorf die sechsmonatige Erprobungsphase der Sicherheitswacht (Siwa) mit 36 Freiwilligen. Als "Alternative zu unkontrollierten Zusammenschlüssen von Bürgern, die glauben, selbst für Recht und Ordnung sorgen zu müssen",[21] sollten die Siwa-Kräfte unter der Kontrolle und Koordinierung der Polizei der "Unkultur des Wegschauens" durch eine "Kultur des Hinschauens" begegnen.[22] Seit dem 1.1.1997 ist die Sicherheitswacht eine Dauereinrichtung. Mittlerweile sind 45 Sicherheitswachten in ganz Bayern mit 420 Freiwilligen im Einsatz, darunter 86 Frauen und 13 EU-Ausländer.[23] Ihre Haupttätigkeit sind Streifengänge in öffentlichen Parks, Grünanlagen, an Haltestellen des ÖPNV, Einkaufs- und Freizeitzentren sowie in größeren Wohnsiedlungen, im Umfeld von Asylbewerber-Unterkünften und Gebäuden, bei denen es immer wieder zu mutwilligen Zerstörungen oder Graffiti komme.[24] Darüber hinaus unterstützt die Sicherheitswacht polizeiliche Vorbeugungsprogramme z.B. gegen Trickdiebstahl.[25] Die Streifengänge finden tagsüber in der Regel als Einzelstreifen, nach Einbruch der Dunkelheit generell als Doppelstreifen statt. Die Siwa-Angehörigen patrouillieren in Zivilkleidung und sind an einer hellgrünen Armschlaufe oder einem gelben Blouson mit der Aufschrift "Sicherheitswacht" zu erkennen. Sie haben einen Dienstausweis, den sie auf Verlangen vorzeigen müssen. Das Tragen von Waffen ist ihnen gesetzlich verboten; sie haben lediglich Tränengas oder Pfefferspray, eine Trillerpfeife und ein Sprechfunkgerät bei sich. Über die sog. Jedermannrechte auf Notwehr, Nothilfe und das Festhalten eines auf frischer Tat angetroffenen Straftäters bis zum Eintreffen der Polizei hinaus dürfen die Sicherheitswachtler zur Gefahrenabwehr oder Beweissicherung Personen anhalten, befragen, ihre Personalien feststellen, diese an die zuständige Polizeidienststelle weitergeben und Platzverweise aussprechen (Art. 4-7 Sicherheitswachtgesetz - SWG).[26] Beim Festhalten einer Person, darf die Sicherheitswacht allerdings "über die Anwendung einfacher körperlicher Gewalt nicht hinausgehen".[27] Nach den Vorstellungen des bayerischen Innenministeriums ist dies keine "physische Überwältigung", sondern eine "zivile Art und Weise, jemanden für kurze Zeit festzuhalten".[28] Als Aufwandsentschädigung erhalten die Siwa-Angehörigen pauschal 14 DM pro Stunde. Die Kosten für Sprechfunkgeräte, Reizstoffsprühgerät und Nachtzuschläge von 5 DM pro Stunde müssen die Kommunen bezahlen, die Aufwandsentschädigung und Ausbildung durch die Polizei übernimmt hingegen der Freistaat Bayern.[29] Im Haushalt 2000 stehen 1,3 Mio. DM für die Siwa zur Verfügung.[30] Während Innenminister Beckstein bei der Rekrutierung an ehemalige Berufssoldaten und pensionierte Polizeibeamte dachte, seien mittlerweile "nahezu alle Berufsgruppen" in der Sicherheitswacht vertreten.[31] BewerberInnen müssen zwischen 18 und 60 Jahre alt sein, eine abgeschlossene Schul- oder Berufsausbildung vorweisen, Zuverlässigkeit und Verantwortungsbereitschaft bewiesen haben und einen "guten Ruf" besitzen (was durch ein polizeiliches Führungszeugnis belegt werden muss und durch eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz erforscht wird).[32] Die Auswahl trifft letztendlich die örtliche Polizeidirektion. Auch die Aus- und Fortbildung obliegt der örtlichen Polizei. Die Ausbildung umfasst 40 Stunden, wovon 10 Stunden auf Strafrecht, 12 auf Eingriffsrecht (SWG und Jedermannrechte) und 18 auf Dienstkunde einschließlich Eigensicherung, Bedienung des Funkgerätes und Personen beschreiben entfallen. Fortbildungsveranstaltungen finden regelmäßig, mindestens vierteljährlich im Umfang von insgesamt 16 Stunden statt.[33] Dass diese Schmalspurausbildung BürgerInnen nicht dazu befähigt, "der Straßenkriminalität entgegen(zu)wirken"[34] - wie es vom bayerischen Innenministerium gedacht ist -, liegt auf der Hand. Städte, Gemeinden und Polizei schrauben die Erwartungen denn auch gehörig nach unten: "Zunächst", so der Bürgermeister der Stadt Forchheim, "bringt die Sicherheitswacht ... vordergründig und aus kriminalistischen Ansatzpunkten nahezu nichts."[35] "Spektakuläre Fälle hat sie nicht lösen und die Straßenkriminalität objektiv meßbar nicht verringern können."[36] Eine zahlenmäßige Erfassung der Siwa-Tätigkeiten ist aber auch gar nicht gewollt, könnte sie doch ihre Bedeutungslosigkeit belegen. Allenfalls Einzelfälle wie "Exhibitionist festgehalten" oder "Ladendieb gestellt" tauchen in Erfahrungsberichten auf.[37] In der Praxis sind die Siwa-Kräfte eher "Ansprechpartner für Bürger und Fremde teils in touristischen Fragen oder für Hilfesuchende, die sich in der Stadt nicht zurechtfinden".[38] Für diese Tätigkeiten müssten sie allerdings nicht mit Eingriffsrechten ausgestattet sein. Sich selbst beschreiben Sicherheitswachtler als "Auge und Ohr der Polizei"[39], die als "lebende Notrufsäulen" und "qualifizierter Zeuge" beobachten und Vorfälle der Polizei melden. Der Alltag der bezahlten Spaziergänger ist allerdings eher von Langeweile geprägt, "mit viel Leerlauf und wenig Möglichkeiten, tatsächlich einzugreifen".[40] Die Sächsische SicherheitswachtSeit kurzem besitzt der Freistaat Sachsen ebenfalls eine Sicherheitswacht. Wie in Bayern wurde die neue Truppe zunächst an einigen Orten erprobt und nach einem knappen Jahr auf ganz Sachsen ausgedehnt. Aufgrund des "Sicherheitswachterprobungsgesetzes"[41] nahmen die ersten sächsischen Sicherheitswächter ihre Tätigkeit 1998 in vier Städten auf. Gegenwärtig gibt es in ganz Sachsen ca. 275 Sicherheitswächter auf 54 Polizeirevieren. Die Planungen sehen Sicherheitswachten in 78 Polizeirevieren mit 404 Sicherheitswächtern vor.[42] Wie ihre bayerischen Vorbilder sollen die sächsischen Sicherheitswächter vor allem durch Streifentätigkeit Präsenz in der Öffentlichkeit zeigen. Sie sollen Ansprechpartner für die BürgerInnen sein, Hinweise entgegennehmen und an die Polizei weiterleiten. Verglichen mit den bayerischen sind die Befugnisse der sächsischen Sicherheitswacht etwas weiter. Das Gesetz gibt ihnen das Recht zur Befragung (§ 4), zur Identitätsfeststellung (einschließlich Anhalten, Befragen und Bringen zur Polizeidienststelle, § 5) und zur Sicherstellung (§ 7). Die Sicherheitswächter dürfen einfache körperliche Gewalt zur Durchsetzung dieser Befugnisse anwenden (§§ 4-6). § 14 legt fest, dass die Sicherheitswächter "keine Schuß-, Hieb- und Stoßwaffen" mit sich führen. Ihre Ausrüstung besteht aus einem Funkgerät, einem Fernglas, einem Diktiergerät und Reizspray zur Selbstverteidigung.[43] Erkennbar sind sie an einer dunkelgrünen Weste mit der Aufschrift "Sächsische Sicherheitswacht" und dem Staatswappen; außerdem besitzen sie einen Dienstausweis, den sie auf Verlangen vorzeigen müssen. Die sächsischen Sicherheitswächter sind ehrenamtlich tätig, stehen aber "in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis" zum Freistaat (§ 10). Sie werden von den Polizeidirektionen bestellt und den nachgeordneten Dienststellen zugewiesen. Die Einstellungsvoraussetzungen entsprechen weitgehend dem bayerischen Vorbild. Obgleich die Tätigkeit als Sicherheitswächter mit 10,- DM (steuerfrei) pro Stunde - bei einer maximalen Arbeitszeit von 40 Stunden im Monat - eher bescheiden vergütet wird, gibt es eine sehr große Nachfrage nach den Stellen. Häufig erfüllen aber BewerberInnen nicht die verlangten Voraussetzungen. Von den 59 BewerberInnen in Riesa bestanden z.B. nur 12 die "eingehende Eignungsprüfung".[44] Der Frauenanteil in der Sicherheitswacht beträgt gegenwärtig 35%. Nach Angaben des Innenministeriums kommen die Sicherheitswächter aus allen Berufen. Einzelne bekannt gewordene Beispiele deuten jedoch darauf hin, dass nicht alle sich gleichermaßen für die Sicherheitswacht eignen oder interessieren: Von den fünf in Dippoldiswalde eingestellten Personen waren drei arbeitslos, einer hatte sieben Jahre bei einem privaten Wachdienst gearbeitet, ein anderer war "Helfer der Deutschen Volkspolizei" gewesen, der vierte betrieb einen privaten Wachschutz. Der fünfte war Opfer eines Autodiebstahls geworden und wollte nun etwas gegen Kriminalität tun.[45] Die Sicherheitswächter erhalten eine 60-stündige Ausbildung, die von den zuständigen Polizeidirektionen durchgeführt wird. Inhalte der Ausbildung sind Dienstkunde (von der Eigensicherung bis zur Information über die Polizeiorganisation), rechtliche Grundlagen und "praktische und psychologische Verhaltensweisen durch Übungen und Rollenspiel". Für die Sicherheitswacht sind im laufenden Landesetat 1 Mio. DM und für das nächste Jahr 1,4 Mio. DM veranschlagt. Bereits nach einem Jahr sah Sachsens Innenminister Hardraht in der Sicherheitswacht eine "Brücke des Vertrauens". Der Modellversuch sei ein Erfolg, weil er auf breite Akzeptanz gestoßen sei, weil durch ihn das Sicherheitsgefühl erhöht worden sei, und weil er das Verständnis zwischen Polizei und BürgerInnen verbessert habe.[46] Eine Untersuchung über praktische Arbeit und Wirkungen der Sicherheitswacht gibt es nicht. Erfolgsmeldungen beschränken sich deshalb auf die Aufzählung von Einzelfällen, die vom Sicherstellen gestohlener Fahrräder über das Einschreiten gegen Halter freilaufender Hunde bis zur Mitwirkung an Alkoholkontrollen, der Verhängung von Platzverweisen oder dem Ergreifen von Handtaschendieben reichen. Freiwilliger Polizeidienst HessenIm Oktober dieses Jahres startet das Modellprojekt zum Freiwilligen Polizeidienst (FPD) mit insgesamt 90 Freiwilligen in den Polizeipräsidien Wiesbaden (30 Freiwillige) und Offenbach sowie den Polizeidirektionen der Landkreise Marburg-Biedenkopf und Fulda (mit jeweils 20 Freiwilligen). Schon 1992 hatte die CDU - damals noch in der Opposition - die Einführung einer freiwilligen Polizeireserve gefordert, war aber mit ihrem Gesetzentwurf 1994 im Landtag gescheitert.[47] Durch das im Juni dieses Jahres verabschiedete "Gesetz für die aktive Bürgerbeteiligung zur Stärkung der Inneren Sicherheit"[48] kann der FPD zum Objektschutz sowie zur Unterstützung der Verkehrsüberwachung, des polizeilichen Streifendienstes und des polizeilichen Ermittlungs- und Fahndungsdienstes eingesetzt werden. Nach den Vorstellungen des hessischen Innenministers sollen die Polizeihelfer neben Streifengängen auf Großfriedhöfen, in dunklen Straßen, Parks etc. allgemeine Büroarbeiten der Vollzugspolizei wie z.B. Statistiken erstellen oder Bring- und Holdienste erledigen.[49] Die FPD-Angehörigen haben die Rechte und Pflichten von PolizeivollzugsbeamtInnen. Allerdings sind die Befugnisse aus dem Bereich des Gefahrenabwehrrechts darauf beschränkt, "verdächtige oder auffällige Personen zu befragen", Personalien festzustellen und einen Platzverweis auszusprechen. Zudem können die ehrenamtlichen HelferInnen "verdächtige Gegenstände sicherstellen".[50] Die Anwendung unmittelbaren Zwanges ist jedoch auf einfache körperliche Gewalt beschränkt. Zum Eigenschutz werden die Polizeifreiwilligen mit Pfefferspray ausgerüstet, und sie erhalten ein Handy zum Melden von Vorfällen. An signalblauen Allwetterjacken mit dem Schriftzug "Freiwilliger Polizeidienst" auf dem Rücken sollen sie für die BürgerInnen erkennbar sein.[51] Die Aufnahmevoraussetzungen für den FPD sind im Wesentlichen die gleichen wie in Bayern, Sachsen und Baden-Württemberg. Unterschiede bestehen lediglich im Mindestalter von 21 Jahren und der fehlenden Beschränkung auf eine EU-Staatsangehörigkeit. BewerberInnen müssen aber die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen. Wie in den anderen Ländern erfolgt die Auswahl durch die örtlichen Polizeibehörden, deren Weisungen die ehrenamtlichen PolizistInnen unterworfen sind und die auch für die mindestens 50-stündige Ausbildung zuständig sind. Die Aus- und Fortbildung erfolgt nach den Lehrplänen der Hessischen Polizeischule und beinhaltet Straf-, Strafprozess-, Verkehrs- und Polizeirecht, Technik der Gesprächsführung sowie das Erkennen von Rauschgift und Waffen.[52] Pro angefangene Stunde Einsatz- und Ausbildungszeit erhalten die Freiwilligen eine Aufwandsentschädigung von 14 DM. Insgesamt rechnet die hessische Landesregierung mit Kosten von 742.000 DM pro Jahr für die bislang 90 Stellen.[53] Der Modellversuch ist zunächst bis zum 31.12.2001 befristet. Danach wird entschieden, ob der Versuch auf weitere Städte ausgedehnt wird. Nach Angaben des hessischen Innenministers Bouffier solle "ein Fachinstitut ... den Versuch begleiten und genau registrieren, wie die Freiwilligen sich im Dienst verhielten".[54] Sicherheitspartner im Land BrandenburgDie "Sicherheitspartner" sind ein Element der seit 1992 in Brandenburg betriebenen "Kommunalen Kriminalitätsvorbeugung". 1994 wurde dieses Programm um ein Angebot für jene Bürgerinnen und Bürger erweitert, "die sich für ihre Sicherheit engagieren wollen". Durch "nichtstaatliches Engagement", so das Innenministerium in seiner Vorstellung der zunächst in einem Modellversuch getesteten Sicherheitspartner, könnten "bestehende oder auch nur empfundene staatliche Sicherheitslücken" geschlossen werden. Dies gelinge allerdings nur, "wenn das staatliche Gewaltmonopol unangetastet bleibt".[55] Verglichen mit den Konzepten der anderen Bundesländer hat Brandenburg sich für eine "Light-Version" entschieden. Dies gilt für die Kompetenzen, die Kosten und die Ausrüstung der Sicherheitspartner:[56] Sie besitzen keine besonderen Befugnisse. Für ihre Arbeit erhalten sie eine Pauschale von monatlich 50,- DM. Und sie sind weder bewaffnet, noch uniformiert. Ihre Ausrüstung besteht aus einer Fotokamera, einer Taschenlampe und Schreibutensilien. Auf Antrag können sie ein Funktelefon erhalten. Lediglich eine mit Passbild versehene Legitimationskarte weist sie als Sicherheitspartner aus. Gegenüber den Sicherheitswachten und Polizeireserven unterscheiden sie sich auch durch die "Sicherheitsversammlung", zu der der/die zuständige RevierpolizistIn zusammen mit dem/der BürgermeisterIn die EinwohnerInnen einer Gemeinde einladen soll. In der Versammlung sollen die lokalen Sicherheitsprobleme diskutiert und die Sicherheitspartner gewählt werden. Sofern die Gewählten die persönlichen Voraussetzungen erfüllen (keine Vorstrafen, laufende Ermittlungsverfahren oder hauptamtliche Stasitätigkeit) werden sie vom Polizeipräsidium ernannt. Zumindest die Sicherheitspartner der zehn Modellgemeinden wurden durch polizeiliche Trainer fachlich und rechtlich in ihre Tätigkeit eingewiesen.[57] In seinem Gründungsaufruf zählte das Innenministerium mögliche Tätigkeiten der Sicherheitspartner auf. Die Liste reichte von der Begleitung von Rentnern zur Bank bis zum "Gespräch mit dem jugendlichen Täter", von Telefonketten, um Asylbewerberheime schützen zu können, bis zur Meldung von Müll auf den Straßen, von Streifengängen in der Gemeinde bis zur Beratung hinsichtlich technischen Diebstahlschutzes, von Präsenz am Bahnhof nach Einbruch der Dunkelheit über das Eingreifen dort, "wo es ungefährlich scheint", bis zum Alarmieren der Polizei, "wenn wirklich Gefahr droht".[58] Von Mai bis Oktober 1994 wurden die Sicherheitspartner in zehn brandenburgischen Gemeinden getestet. Eine Arbeitsgruppe des Innenministeriums wertete den Modellversuch als Erfolg. Das Modell wurde auf ganz Brandenburg ausgeweitet, wobei die Initiative zur Gründung von den Gemeinden oder Polizeien vor Ort ausgehen muss. Gegenwärtig gibt es in 80 brandenburgischen Orten 90 Sicherheitspartner mit 714 Personen.[59] Korfes/Sessar kommen aufgrund ihrer Untersuchung von vier Modellgemeinden zu dem Ergebnis, dass die Existenz von (Früh-)Rentnern mit einer entsprechenden Motivation die Voraussetzung für die Bildung der Sicherheitspartner war. Außerdem besaß das Personal in zwei der vier Orte "Vorerfahrungen aus dem Kontroll- und Überwachungsbereich".[60] Die Tätigkeit der Sicherheitspartner unterliegt "der konzeptionellen Leitung durch die Sicherheitsversammlung".[61] Weil in diesen Versammlungen regelmäßig die lokalen Kriminalitätsprobleme aus polizeilicher Sicht vorgestellt werden, bilden die polizeilichen Lageberichte eine, wenn nicht die Grundlage für den Einsatz der Sicherheitspartner.[62] Für die Vermutung, dass es sich um eine neue Variante von Polizei-Helfern handelt, spricht auch, dass die Sicherheitspartner sich auf der zuständigen Polizeiwache an- und abmelden, wenn sie auf Streife gehen.[63] Die Erfolge der Sicherheitspartner werden unterschiedlich bilanziert. Im Hinblick auf die Kriminalitätsentwicklung räumte das Innenministerium in einer jüngeren Stellungnahme ein: "Die Erfolge dieser Sicherheitspartnerschaften sind nicht immer konkret in Zahlen zu messen."[64] Auch Korfes/Sessar sehen nur eine "ad hoc-Bedeutung" der Sicherheitspartner in "spezifische(n) kriminelle(n) Gefahrenlagen". Insgesamt kommen sie zu dem Schluss, "dass die Sicherheitspartnerschaften kein Mittel sind, an der Lösung des Kriminalitätsproblems direkt mitzuwirken, soweit man sie als ein diesbezüglich übergreifendes Strukturmodell verstehen wollte".[65] In den Modellgemeinden wurden aber andere Vorteile der Sicherheitspartnerschaften hervorgehoben. So stellten die Sicherheitspartner eine verlässliche Informationsquelle für die Polizei dar, halfen bei der Fahndung oder sicherten einen Tatort. Wegen ihres engen Drahtes zur Polizei hatten sie in einem anderen Fall die polizeiliche Präsenz und schnelleres Auftauchen in Alarmfällen bewirkt.[66] Ebenso eindeutig sind die Hinweise auf die Kriterien, die das Kontrollverhalten der Sicherheitspartner bestimmen. Die Polizei wurde alarmiert, weil nachts ein verdächtiger PKW mit Potsdamer Kennzeichen durch den Ort fuhr - bei den Insassen handelte es sich um Zivilbeamte auf Streife.[67] In anderen Orten wurden Autos mit ausländischen Kennzeichen oder schlichtweg alle Autos aus Polen, die in der Gemeinde gesehen wurden, an die Polizeiwache gemeldet.[68] Erinnert sei auch an die frühe Erfolgsmeldung, der zufolge sich in einer Datschensiedlung nach den Streifen der Sicherheitspartner nun "keine Ausländer" mehr befänden.[69] Ehrenamt mit Pferdefüßen[70]Die Motive der Innenverwaltungen, die zur Bildung der Laienpolizeien führten, sind offenkundig: Mit den Billigpolizisten lässt sich uniformierte Präsenz mit geringen Kosten organisieren. Ob die angestrebten Ziele erreicht werden, ist fraglich. Erfolge im Entdecken oder Verhindern von kriminellen Handlungen sind bereits bei regulären Polizeistreifen unwahrscheinlich und insgesamt gering. Im günstigsten Fall, so vermuten wir, werden die Polizeihelfer zur lokalen Verdrängung bestimmter Kriminalitätsformen beitragen. Deshalb betonen selbst die Protagonisten der Wachten deren Bedeutung für das Sicherheitsgefühl. Sofern die Menschen sich jedoch tatsächlich durch die Streifen sicherer fühlen, wird das Gegenteil der so gern beschworenen "Kultur des Hinsehens" erreicht, da sich das staatlich bestallte (Ehren-)Amt gerade nicht als Vorbild für ziviles Engagement eignet. Die Polizeigewerkschaften haben die Sicherheitswachten nicht allein wegen der Billigkonkurrenz abgelehnt, sondern auch wegen der Kluft zwischen einer bescheidenen Ausbildung und den teilweise erheblichen Kompetenzen der freiwilligen Polizeihelfer (bis zur Anwendung unmittelbaren Zwangs). Selbst bei den brandenburgischen Sicherheitspartnern wurde ein fließender Übergang zwischen den "Jedermannrechten" und genuin polizeilichen Aufgaben festgestellt.[71] Fraglich scheint, ob die nur angelernten Laien in der Lage sind, ihre Befugnisse angemessen zu gebrauchen. Die Missbrauchsgefahr liegt auf der Hand. Auch für das polizeiliche Selbstverständnis sind die Bürger-PolizistInnen von Bedeutung. Zum einen demonstriert das Modell, dass Streifengänge, der alltägliche Kontakt zu BürgerInnen etc. eine Tätigkeit darstellen, die offenkundig von Angelernten erfolgreich ausgeübt werden kann. "Richtige Polizeiarbeit", so die Botschaft, ist "Kriminalitätsbekämpfung", die in den Amtsstuben und Revieren stattfindet. Entgegen der Rhetorik tragen die neuen Streifendienste nicht zu mehr "bürgerorientierter Polizeiarbeit" bei, sondern sie erlauben es den Polizeien vielmehr, die Spezialisierung in bürgerfernen Tätigkeiten voranzutreiben. Erklärtes Ziel der neuen Streifen ist, die Präsenz uniformierten Personals im öffentlichen Raum zu erhöhen. Da die Kontrolltätigkeiten von nur wenig ausgebildeten Laien wahrgenommen werden, besteht die Gefahr, dass nicht rechtliche Kategorien, sondern private Überzeugungen darüber entscheiden, ob eingegriffen wird oder eine Meldung an das Polizeirevier ergeht. Der professionelle Blick, selbst bei PolizistInnen bekanntlich mehr Illusion als Realität, wird bei den Laien ersetzt durch Meinung und Vorurteil. Für die Allgemeinheit nehmen derart die Kontrollen durch staatlich autorisiertes Personal zu. Und für die Polizeien führen die Streifen zu einem erhöhten Informationsaufkommen - weniger über Kriminalität oder polizeirelevante Gefahren, sondern über soziale Auffälligkeiten, Unannehmlichkeiten oder Unordnung. Diese Meldungen an die Polizeidienststellen müssen von PolizistInnen bearbeitet, weitergeleitet oder verfolgt werden. Addiert man zu diesem bürokratischen Aufwand die polizeiliche Arbeitszeit, die erforderlich ist für die Aus- und Fortbildung der PolizeihelferInnen sowie für deren Einsatzplanung und -nachbereitung, dann scheint die beabsichtigte Entlastung der Polizeien mehr als fraglich. Beschäftigt mit der Betreuung der Ehrenamtlichen können die PolizistInnen mit neuen Gründen in den Amtsstuben bleiben. Gäbe es (mehr) empirische Untersuchungen über die Tätigkeit der ehrenamtlichen PolizistInnen, dann ließen sich diese bislang nur auf wenige Beispiele gestützten Thesen besser überprüfen. Vielleicht würde dann auch klarer sichtbar, inwiefern es sich um eine Inszenierung handelt, die der Polizei billige HelferInnen erschließt, die die Bürgerferne des Polizeiapparates zementiert und die durch die (Omni-)Präsenz von Kontrollpersonal den Eindruck von Unsicherheit verstärkt. Martina Kant und Norbert Pütter arbeiten als wissenschaftliche Angestellte an der FU Berlin und sind Redakteur/-in von Bürgerrechte & Polizei/CILIP. [1] vgl. Freizeitpolizisten in Berlin und Baden-Württemberg, in: CILIP (Bürgerrechte & Polizei) 13 (3/82), S. 41-44 (44) [2] s. Walter, B.: Polizeireserve - das vergessene Thema, in: Die Polizei 1989, H. 2, S. 41-44 [3] Berliner Morgenpost v. 23.7.1992 [4] Die Polizei Zeitung (dpz) Baden-Württemberg 1993, H. 3; Antwortschreiben des baden-württembergischen Innenministeriums v. 6.7.2000 auf eine Anfrage der Redaktion [5] § 1 Abs. 3 FPolDG i.d.F. v. 12.4.1985 (GBl. Baden-Württemberg, S. 129, geändert durch Gesetz v. 22.10.1991 (GBl. S. 625)) [6] LT Baden-Württemberg Drs. 12/3267 v. 24.9.1998, S. 3 [7] Baden-Württemberg, Innenministerium: Motiviertes Personal. Freiwilliger Polizeidienst (http://www.baden-wuerttemberg.de/sixcms/detail.php?id=1977) [8] LT Baden-Württemberg Drs. 12/4072 v. 3.5.1999, S. 3 [9] LT Baden-Württemberg Drs. 12/1381 v. 24.7.1997, S. 3 [10] Frankfurter Allgemeine Zeitung v. 11.4.1997 [11] LT Baden-Württemberg Drs. 12/4027 v. 3.5.1999, S. 1 [12] LT Baden-Württemberg Drs. 12/3267 v. 24.9.1998, S. 4 [13] vgl. die Internetpräsentation der Stadt Esslingen am Neckar unter http://www.esslingen.de/HOME/kkp/pfw-projekt.htm [14] Frankfurter Allgemeine Zeitung v. 8.6.1999 [15] telefonische Auskunft des Innenministeriums v. 18.7.2000 [16] Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Grundausbildung der Bewerber für den Freiwilligen Polizeidienst und die Fortbildung der Angehörigen des Freiwilligen Polizeidienstes vom 29.5.1995, GABl. Baden-Württemberg, S. 300-302; LT Baden-Württemberg Drs. 12/1381 v. 24.7.1997, S. 4 [17] LT Baden-Württemberg Drs. 12/3452 v. 3.12.1998, S. 10; Die Ausbildung an der Waffe im regulären Polizeidienst in Baden-Württemberg beträgt hingegen 160 Stunden. [18] Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums a.a.O. (Fn. 16), Nr. 2.1, Nr. 2.2 [19] telefonische Auskunft des baden-württembergischen Innenministeriums v. 18.7.2000; Einzeleinsätze gebe es lediglich im Rahmen von Projekten der "Kommunalen Kriminalprävention". [20] Frankfurter Allgemeine Zeitung v. 11.4.1997 [21] Bayern, Staatsministerium des Innern: Faltblatt "Die bayerische Sicherheitswacht", München 1999 [22] s. den Gesetzentwurf der bayerischen Staatsregierung LT Drs. 12/13076 v. 26.10.1993; Frankfurter Rundschau v. 31.1.1995 [23] Pressemitteilung des bayerischen Ministerrats v. 16.5.2000; ab Herbst 2000 kommen weitere 22 Mitglieder an drei Standorten hinzu. [24] Bayern, Staatsministerium des Innern a.a.O. (Fn. 21) [25] Benisch, K.: Sicherheitswachten in Bayern - Konzeption und Erfahrungen, in: Polizei-Führungsakademie (Hg.): Kriminalitätsverhütung durch Sicherheitsvorsorge (PFA-Schlussbericht, Nr. 26/1998), Münster 1998, S. 107-127 (124) [26] SWG i.d.F. der Bekanntmachung v. 28.4.1997, in: Bay. GVBl. Nr. 10/1997, S. 88-90 [27] die tageszeitung v. 22.4.1994 [28] Frankfurter Allgemeine Zeitung v. 7.7.1993 [29] Mainpost v. 27.4.2000 [30] Süddeutsche Zeitung v. 17.5.2000 [31] Spörl, K.-H.: Zum Einsatz von Bürgern in einer "Sicherheitswacht", in: Die Polizei 1997, H. 2, S. 33-36 (34) [32] Bayern, Staatsministerium des Innern a.a.O. (Fn. 21); Süddeutsche Zeitung v. 6.4.1994 [33] Benisch a.a.O. (Fn. 25), S. 120 [34] Bayern, Staatsministerium des Innern a.a.O. (Fn. 21) [35] Stumpf, F.: Stellungnahme für die Anhörung im Innenausschuss des Sächsischen Landtages zum Gesetzentwurf der Sächsischen Staatsregierung "Gesetz zur Erprobung einer Sächsischen Sicherheitswacht" am 2. Oktober 1997, S. 2 [36] Spörl a.a.O. (Fn. 31), S. 35 [37] Bayern, Polizeipräsidium Mittelfranken: Sicherheitswacht in Bayern. Erfahrungsbericht des PP Mittelfranken v. 28.2.2000 [38] Mittelbayerische Zeitung v. 24.8.1999 [39] Passauer Neue Presse v. 18.11.1999 [40] Stumpf a.a.O. (Fn. 35), S. 2 [41] Gesetz zur Erprobung einer Sächsischen Sicherheitswacht vom 12.12.1997, in: Sächsisches GVBl. S. 647. Durch das "Gesetz zur Änderung des Sächsischen Sicherheitswachterprobungsgesetzes vom 16.4.1999, in: Sächsisches GVBl. S. 186 wurde die zeitliche Befristung aufgehoben. [42] Sachsen, Innenministerium: Schreiben an die Redaktion v. 12.7.2000. Sofern nicht anders angegeben, stammen die nachfolgenden Informationen aus dieser Mitteilung. [43] Sächsische Zeitung-online v. 7.10.1999 [44] ebd. [45] Sächsische Zeitung v. 21.9.1999 [46] Sachsen, Innenministerium: Pressemitteilung v. 16.3.1999 [47] Frankfurter Rundschau v. 16.7.1992 und 15.12.1994 [48] Im Internet unter http://www.hessenrecht.hessen.de/gvbl/gesetze/310_Polizei_Waffenwesen/310-85-HFPG/HFPG.htm; das Gesetz ist zur Erprobung bis zum 31.3.2004 befristet. [49] Die Polizei 2000, H. 1, S. 27f. (28); Frankfurter Rundschau v. 18.11.1999 [50] siehe zu den Befugnissen § 2 des Hessischen Freiwilligen-Polizeidienst-Gesetzes http://www.hessenrecht.hessen.de/gvbl/gesetze/310_Polizei_Waffenwesen/310-85-HFPG/HFPG.htm [51] ebd. [52] Frankfurter Allgemeine Zeitung v. 22.3.2000 [53] http://www.hmdi.hessen.de/schwerpunkt/freipolizeigesetz1.htm [Die Seite gibt es leider nicht mehr.] [54] Frankfurter Rundschau v. 23.3.1999 [55] Brandenburg, Innenministerium: Partner für mehr Sicherheit. Ein Brandenburger Modellversuch, in: info 110 1994, H. 2 (Beilage in der Heftmitte) [56] s. Newiger, G.: Modellversuch "Sicherheitspartner" in Brandenburg, in: Bürgerrechte & Polizei/CILIP 51 (2/95), S. 50-56 [57] Korfes, G.; Sessar, K.: Sicherheitspartnerschaften in Brandenburg, in: Ortner, H.; Pilgram, A.; Steinert, H. (Hg.): Die Null-Lösung, Baden-Baden, S. 211-228 (S. 213) [58] Brandenburg, Innenministerium a.a.O. (Fn. 55) [59] Brandenburg, Innenministerium: Pressemitteilung Nr. 95/00 v. 28.6.2000 [60] Korfes; Sessar a.a.O. (Fn. 57), S. 222 [61] Brandenburg, Innenministerium a.a.O. (Fn. 55) [62] s. Korfes, G.; Sessar, K.: "Sicherheitspartner im Land Brandenburg". Ergebnisse einer kriminologischen Recherche, in: Brandenburg, Innenministerium (Hg.): Kommunale Kriminalitätsverhütung. Eine Materialsammlung, Potsdam 1998, S. 26-97 (S. 73) [63] Effektiveres System nicht vorstellbar, in: info 110 1998, H. 2, S. 21f. [64] Brandenburg, Innenministerium: Pressemitteilung Nr. 54/99 v. 5.7.1999 [65] Korfes; Sessar a.a.O. (Fn. 57) S. 224 [66] Korfes; Sessar a.a.O. (Fn. 62), S. 74f. und S. 79 [67] Die Zeit v. 25.8.1995 [68] Korfes; Sessar a.a.O. (Fn. 62), S. 68f. [69] Newiger a.a.O. (Fn. 56), S. 55 [70] Eine kurze zusammenfassende Kritik bieten: Behrendes, U.; Jungbluth, T.; Twickler, J.: Polizeiliche Zusammenarbeit mit Privaten?, in: Kniesel, M.; Kube, E.; Murck, M. (Hg.): Handbuch für Führungskräfte der Polizei, Lübeck 1996, S. 201-239 (208-210) [71] Korfes; Sessar a.a.O. (Fn. 62), S. 72 |
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Bibliographische Angaben: Pütter, Norbert; Kant, Martina: Ehrenamtliche PolizeihelferInnen. Polizeidienste, Sicherheitswachten und Sicherheitspartner, in: Bürgerrechte & Polizei/CILIP 66 (2/2000), S. 16-30 |
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© Bürgerrechte & Polizei/CILIP 2000-2002 HTML-Auszeichnung: Felix Bübl, Martina Kant Erstellt am 3. September 2000 - letzte Änderung am 26.09.2002 |