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Bürgerrechte & Polizei/CILIP 67 (3/2000)

abstand

Polizeiliche Todesschüsse 1999

Ministerielle Schwierigkeiten beim Zählen


von Otto Diederichs


Jeweils zum Jahresende müssen alle Länderpolizeien sämtliche Fälle von Schusswaffengebrauch durch PolizeibeamtInnen an ihre Innenministerien melden. Dort werden sie gesammelt und anschließend an die Polizei-Führungsakademie (PFA) in Hiltrup übermittelt. Die PFA ihrerseits führt die Meldungen der 16 Länderinnenministerien zu einer Statistik zusammen, die dann vom Vorsitzenden der Innenministerkonferenz veröffentlicht wird. So war es jedenfalls bisher.

Schon in der Vergangenheit zog sich dieses einfache Prozedere derart in die Länge, dass mit der Veröffentlichung durch die Innenministerkonferenz (IMK) frühestens im Herbst des Folgejahres zu rechnen war. Wesentlicher Grund dafür war die schleppenden Weitermeldung der Zahlen an die PFA. Diese zog vor zwei Jahren die Konsequenzen und beschleunigte das Verfahren: Sie fordert die Daten der einzelnen Länder bis zum Ende des ersten Quartals ein. Säumige Ministerien werden gegebenenfalls gemahnt. Bei der PFA selbst geht es dann relativ schnell. Schon nach wenigen Wochen kann sie der IMK ihre Auswertung vorlegen.

Genützt hat das wenig, denn an der Veröffentlichungspraxis der IMK hat sich nichts geändert. Schlimmer noch: Es zeichnet sich offenbar eine Tendenz ab, von der Veröffentlichung überhaupt abzurücken. Damit begonnen hat im letzten Jahr Sachsens Innenminister Klaus Hardraht (CDU). Nach CILIP-Recherchen lag die Polizeiliche Schusswaffengebrauchsstatistik für 1998 seinem Ministerium bereits im Frühsommer 1999 vor. Auf telefonische Nachfrage erklärte man dort seinerzeit, die Veröffentlichung sei nicht vor dem Herbst geplant.

Tatsächlich ist die Statistik jedoch überhaupt nicht veröffentlicht worden, wie ein Sprecher des Innenministeriums in Nordrhein-Westfalen gegenüber der Berliner "tageszeitung" (taz) jetzt bestätigte.[1] Offenbar ist auch der derzeitige IMK-Vorsitzende, Nordrhein-Westfalens Innenminister Fritz Behrens (SPD), gewillt, so zu verfahren. Auch er war bereits im Frühjahr 2000 im Besitz der PFA-Auswertung für 1999. Über eine Veröffentlichung, so sein Sprecher Ulrich Rungwerth, sei allerdings noch nicht entschieden, möglicherweise werde man sich auch dem sächsischen Vorbild anschließen. Immerhin war er bereit, der taz die Zahlen der IMK-Statistik zu nennen.

IMK-Statistik und CILIP-Zählung

Seit 1974 dokumentiert CILIP den polizeilichen Schusswaffengebrauch mit Todesfolgen. Zunächst basierte diese Zählung ausschließlich auf Meldungen der Tagespresse. Da solche Ereignisse dort immer ein breites überregionales Echo fanden, war dieses Vorgehen anfangs völlig ausreichend. Erste augenfällige Differenzen zur offiziellen Schusswaffengebrauchsstatistik der IMK tauchten ab Mitte der 80er Jahre auf.

Nachforschungen ergaben schließlich, dass die IMK ihr Zählverfahren 1983 geändert hatte. "Unbeabsichtigte Schussabgaben", bei denen ein Mensch umkommt, werden seither nicht mehr als Schusswaffengebrauch mit Todesfolge geführt. Statt dessen wurden solche Schüsse anfangs in einer gesonderten Rubrik ausgewiesen. Ein direkter Abgleich der Zahlen blieb also trotz dieses semantischen Tricks der IMK möglich.

In der ersten Hälfte der 90er Jahre entstand ein neues, zusätzliches Problem: Das Medieninteresse am polizeilichem Schusswaffengebrauch, als dem härtesten Indikator staatlicher Gewaltfähigkeit, ging zurück. Inzwischen finden nur noch wirklich spektakuläre Fälle Eingang in die überregionale Berichterstattung. Eher "gewöhnliche" Fälle werden dagegen als kurze Agenturmeldungen verbreitet oder kommen über die regionale Presseberichterstattung nicht mehr hinaus. Damit entzogen sie sich immer häufiger auch der CILIP-Dokumentation. Mehrfach mussten in der Vergangenheit deshalb in der CILIP-Tabelle über polizeiliche Todesschüsse verspätet noch Fälle nachgemeldet werden. Seit 1997 veröffentlicht CILIP seine Dokumentation erst nach der Herausgabe der IMK-Statistik, um einen Abgleich mit dieser sowie eventuell notwendige Nachrecherchen berücksichtigen zu können.

Setzt sich die gegenwärtige Praxis der IMK fort, könnte dies künftig unmöglich werden. Welche Konsequenzen sich daraus für die CILIP-Dokumentation polizeilicher Todesschüsse ergeben, ist noch nicht absehbar. Feststellen kann man jedoch jetzt schon, dass das seit Jahren sinkende Medieninteresse an der Frage des polizeilichen Schusswaffengebrauchs inzwischen in die ministerielle Ebene durchschlägt.

1999: überdurchschnittlich viele Todesschüsse

Nach Angaben des NRW-Ministeriumssprechers starben im vergangenen Jahr insgesamt 15 Personen durch Schüsse von PolizeibeamtInnen. Das Jahr 1999 liegt damit wie zuletzt die Jahre 1993 (16 Fälle) und 1995 (21) über dem Durchschnitt, der sich seit Mitte der 80er Jahre bei ca. 10-12 Todesschüssen eingependelt hatte. Eine generelle Tendenz zu mehr tödlichen Schüssen lässt sich daraus jedoch nicht herleiten.
Die Suche nach Ursachen für solche überdurchschnittlichen Zahlen ist schwierig, weil die IMK nur absolute Zahlen veröffentlicht und keine Angaben über das Geschehen macht. Anhand der Materialien im CILIP-Archiv können jedoch die meisten Fälle identifiziert werden.

Danach ergibt sich folgendes Bild: Polizeiliche Todesschüsse ereigneten sich auch 1999 wieder vorwiegend in Alltagssituationen. Nur in drei Fällen waren Polizeiaktionen vorbereitet, darunter ein Fall eines gezielten tödlichen Schusses. 14 der 15 getöteten Personen waren bewaffnet, vier mit Schusswaffen und eine weitere mit einer Schreckschusspistole. In den übrigen neun Fällen hatten die Getöteten die Beamten mit einem Messer, einer Eisenstange o.ä. angegriffen. Auch wenn damit grundsätzlich eine Notwehrsituation gegeben war, stellt sich die Frage, ob sich die Schussabgabe nicht hätte vermeiden lassen.

Ungewöhnliche statistische Differenzen und ein Skandal

Und noch ein weiteres, erheblich schwerer wiegendes, Ergebnis förderte die Recherche zu Tage: Im Vergleich zu den offiziell genannten Zahlen sind im CILIP-Archiv vier Fälle mehr dokumentiert. Aus den eingangs genannten Gründen kommt es zwischen der CILIP-Zählung und den IMK-Zahlen regelmäßig zu Differenzen. Einen solch eklatanten Unterschied von 15 zu 19 hatte es indes schon lange nicht mehr gegeben. Durch eine Aussortierung aller Fälle, bei denen es keinen Zweifel an einer beabsichtigten Schussabgabe geben konnte, ließen sich auch die in den offiziellen Angaben nicht aufgeführten Vorgänge identifizieren.

Nicht gemeldet und somit nicht erfasst wurden demnach ein Fall aus Baden-Württemberg (Fall 1 der Tabelle), zwei aus Nordrhein-Westfalen (Fall 14 und 17) sowie einer aus Thüringen (Fall 8). Unter Berücksichtigung der hierzu in der Presse berichteten Umstände (in drei Fällen waren die Getöteten unbewaffnet, in einem wurde später eine Schreckschusspistole gefunden) und in Kenntnis der Erfassungskriterien der IMK handelt es sich hier offenbar um jene "unbeabsichtigten Schussabgaben", mit denen die offizielle Statistik schöngerechnet wird.

Im Falle des in Thüringen erschossenen Urlaubers Friedhelm Beate (Fall 8) wird diese ohnehin problematische IMK-Praxis zu einem Skandal. Im Zuge der bundesweiten Fahndung nach dem entflohenen Mörder Dieter Zurwehme war der Rentner von zwei thüringischen Zivilfahndern in seinem Hotelzimmer in Heldrungen erschossen worden. Kein Schusswaffeneinsatz der Polizei hat 1999 soviel Aufsehen erregt wie der Tod Beates. Das Gericht hatte ein Verfahren gegen die Todesschützen im Dezember 1999 zunächst eingestellt: Ein Gutachten hatte ihnen eine "starke Stresssituation" bescheinigt, als deren Folge die Schüsse "nicht auf einer bewussten Handlung" beruht hätten. Der Beamte, der Beate ins Herz geschossen hatte, habe "im Grenzbereich seiner Informationsverarbeitung" operiert. Sein Kollege sei durch diese Schussabgabe einem "unbewussten Mitzieheffekt unterlegen."[2] Nach dieser gerichtlichen Bereinigung der Tötung von Friedhelm Beate sind die Todesschüsse von Heldrungen nun auch höchstministeriell entsorgt und gar nicht erst in die Zählung polizeilicher Todesschüsse aufgenommen worden: ein bedauerlicher Unfall, jedoch zu unbedeutend, um auch nur als Zahl in einer Statistik festgehalten zu werden. Daran wird sich auch durch die im August 2000 neu aufgenommenen Ermittlungen nichts ändern.[3] Selbst wenn ein neues Verfahren gegen die Todesschützen zu einem anderen Ergebnis kommen sollte, wird dies auf die hausinterne IMK-Statistik für 1999 keine Auswirkungen mehr haben.

Polizeiliche Todesschüsse 1999[4]

Fall 1 2 3 4
Name/Alter Unbekannter Mann, 19 J. Unbekannter Mann, 44 J. Unbekannter Mann, 41 J. Unbekannter Einbrecher, 26 J.
Datum 17.1.1999 25.3.1999 13.4.1999 16.4.1999
Ort/Bundesland Karlsruhe, Baden-Württemberg Ennigerloh, NRW Lambrecht, Rheinland-Pfalz Neuberg, Hessen
Szenarium Im Zusammenhang mit zwei Banküberfällen soll ein Pkw mit 4 Insassen überprüft werden. Der Fahrer durchbricht die Sperre und flüchtet. Unmittelbar nachdem der Wagen nach einer Verfolgungsjagd wieder gestoppt ist, schießt ein Polizist auf den Fahrer. Der Mann ist sofort tot. Ein psychisch kranker Mann versucht im Streit seine Schwester mit einer Axt zu erschlagen. Um die Frau zu retten, schießt einer der herbei gerufenen Polizeibeamten auf den Mann und trifft ihn tödlich. Ein Betrunkener randaliert in seiner Wohnung und legt Feuer. Als Polizeibeamte eintreffen, greift er sie mit zwei Eisenstangen an. Einer der Beamten schießt daraufhin auf den Mann und verletzt ihn schwer. Im Krankenhaus stirbt der Mann. Von Anwohnern wird die Polizei über einen Kioskeinbruch informiert. Beim Eintreffen der Beamten flüchten mehrere Personen. Einer der Polizisten schießt auf einen der Flüchtenden und trifft ihn in den Oberkörper. Der Mann verblutet. Die näheren Umstände sind unbekannt.
Opfer mit Schusswaffe? Ja/Nein (Schreckschusspistole im PKW) Nein (Axt) Nein (Eisenstange) Nein
Schusswechsel? Nein Nein Nein Nein
Sondereinsatzbeamte? Nein Nein Nein Nein
Verletzte/getötete Beamte? Nein Nein Nein Nein
Vorbereitete Polizeiaktion? Nein Nein Nein Nein
 
Fall 5 6 7 8
Name/Alter Unbekannter Einbrecher Saffet Z., 43 J. Thomas B., 29 J. Friedhelm Beate, 63 J.
Datum 24.4.1999 11.6.1999 26.9.1999 27.6.1999
Ort/Bundesland Bad Arolsen, Hessen Hamburg Hamburg Heldrungen, Thüringen
Szenarium Bei der Festnahme eines Einbrechers greift dieser den Polizeibeamten mit einem Brecheisen an. Daraufhin schießt der Beamte und trifft den Mann in die Brust. Er stirbt im Notarztwagen. Von Nachbarn wird die Polizei gerufen, weil einer der Bewohner im Haus randaliert. Beim Eintreffen der Beamten greift er diese mit einem Fleischermesser an. Beim Zurückweichen stolpert einer der Polizisten. Als sich der Mann auf ihn stürzt und mit dem Messer verletzt, schießt sein Kollege. Der Täter wird in Oberkörper und Leiste getroffen. Er stirbt später im Krankenhaus. Von einer Anwohnerin wird die Polizei über Gepolter und Schreie in einer Nachbarwohnung informiert. Als die Beamten an der Wohnungstür klingeln, öffnet ein Mann mit einem Klappmesser, der die Tür sofort wieder zuschlägt. Als die Beamten sie eintreten, werden sie im Flur angegriffen. Als der Mann das Messer trotz Aufforderung nicht fallen lässt, schießen zwei Beamte auf ihn. Während der bundesweiten Fahndung nach einem Raubmörder soll in einem Hotel ein Mann von zwei Zivilfahndern überprüft werden. Als er die Zimmertür öffnet schießen die Polizisten unter ungeklärten Umständen sofort auf ihn. Als weitere Beamte die Tür später aufbrechen, ist der Mann tot. Zwar werden die Ermittlungen gegen die Schützen eingestellt, der Fall ist jedoch noch nicht abgeschlossen.
Opfer mit Schusswaffe? Nein (Brecheisen) Nein (Messer) Nein (Messer) Nein
Schusswechsel? Nein Nein Nein Nein
Sondereinsatzbeamte? Nein Nein Nein Ja
Verletzte/getötete Beamte? Nein Ja (1 Verletzter) Nein Nein
Vorbereitete Polizeiaktion? Nein Nein Nein Ja?
 
Fall 9 10 11 12
Name/Alter Udo Hammerschmidt, 41 J. Unbekannter Raubmörder, 22. J. André H., 28 J. Unbekannter Mann, 40 J.
Datum 23.7.1999 9.8.1999 1.9.1999 6.9.1999
Ort/Bundesland Hamburg Magdeburg, Sachsen-Anhalt Berlin Bremen
Szenarium MEK-Beamte wollen nachts die Wohnung eines mutmaßlichen Dealers durchsuchen und brechen die Wohnungstür auf. Als der Mieter auf die Polizisten schießt, feuert einer der Beamten zurück und trifft den Mann in den Bauch. Er stirbt einige Stunden später im Krankenhaus. Anlass und Hintergründe der Aktion sind unklar. Zwischen Polizeiangaben und Zeugenaussagen gibt es hier starke Abweichungen. Bei der Fahndung nach einem Raubmörder dringen SEK-Beamte gewaltsam in eine Wohnung ein. Trotz Blendgranaten gibt der Mann mehrere Schüsse auf die Polizisten ab und verletzt einen von ihnen. Die Beamten feuern zurück und treffen den Mann tödlich. Weitere in der Wohnung befindliche Personen bleiben unverletzt. Auf seiner Flucht vor der Polizei liefert sich ein Posträuber ein Feuergefecht mit den Beamten. Er kann zunächst entkommen und wird später tot aufgefunden. Eine Anwohnerin informiert die Polizei über eine Person, die mit einem Messer um ihr Haus schleiche. Als die Polizisten eintreffen, werden sie von dem Verdächtigen angegriffen, einer der Beamten erhält einen Stich in Schulter und Bauch. Beide Beamten schießen auf den Mann und töten den vermutlich psychisch Kranken. Der Tote weist 6 Schusswunden auf, davon 3 im Rücken. Die genauen Umstände sind unklar.
Opfer mit Schusswaffe? Ja (Schreckschusspistole) Ja Ja Nein (Messer)
Schusswechsel? Ja Ja Ja Nein
Sondereinsatzbeamte? Ja Ja Ja Nein
Verletzte/getötete Beamte? Nein Ja Nein Ja
Vorbereitete Polizeiaktion? Ja Ja Nein Nein
 
Fall 13 14 15 16
Name/Alter Unbekannter Mann, 43 J. Unbekannter Tankstellenräuber, 25. J. Unbekannter Mann, 31 J. Zdravko Nikolov Dimitrov, 36 J.
Datum 15.10.1999 24.11.1999 7.12.1999 10.12.1999
Ort/Bundesland Passau, Bayern Geldern, NRW Braunschweig, Niedersachsen Braunschweig, Niedersachsen
Szenarium Als zwei Polizeibeamten einen aggressiven Mann überprüfen wollen, greift er sie mit einem Messer an. Als einer der Polizisten dabei zu Fall kommt, stürzt sich der psychisch Kranke auf ihn. Daraufhin schießt der andere Beamte auf den Mann und tötet ihn. Kurz nach einem Tankstellenüberfall stellt die Polizei den mutmaßlichen Täter. Plötzlich ergreift er die Flucht. Nach einem Warnruf schießt einer der Beamten und trifft ihn in den Hinterkopf. Mit einem Messer verletzt ein Mann zwei seiner Nachbarn. Als drei SEK-Beamte ihn festnehmen wollen, greift er die Polizisten im Treppenhaus ebenfalls an und bringt sie zu Fall. Daraufhin schießt einer der Polizisten und trifft den Mann tödlich. Als ein bulgarischer Asylbewerber in Abschiebehaft genommen werden soll, droht er mit Selbstmord. Die Polizisten rufen daraufhin ein SEK. Beim Eintreffen der Beamten greift der Mann sie mit einem Messer an. Einer der Beamten schießt und verletzt ihn so schwer, dass er zehn Tage später im Krankenhaus stirbt.
Opfer mit Schusswaffe? Nein (Messer) Nein Nein (Messer) Nein (Messer)
Schusswechsel? Nein Nein Nein Nein
Sondereinsatzbeamte? Nein Nein Ja Ja
Verletzte/getötete Beamte? Nein Nein Nein Nein
Vorbereitete Polizeiaktion? Nein Nein? Nein Nein
 
Fall 17 18 19  
Name/Alter Unbekannter Mann, 45 J. Adnan H., 46 J. Unbekannter Mann, 69 J.
Datum 13.12.1999 22.12.1999 28.12.1999
Ort/Bundesland Siegen, NRW Aachen, NRW Darmstadt, Hessen
Szenarium Nach einer Schießerei vor einer Diskothek stürmen mehrere SEK-Beamte die Wohnung eines Verdächtigen. In einem Handgemenge mit dessen Vater löst sich laut Aussagen des Beamten ein Schuss aus seiner Dienstwaffe. Das Projektil trifft den Mann in den Kopf. In einer Bank nimmt ein Mann mehrere Geiseln. Um seinen Geldforderungen Nachdruck zu verleihen, schießt er auf eine Geisel. Einer anderen hängt er eine Handgrante um den Hals. Nach 50-stündigen Verhandlungen erschießt ein Präzisionsschütze der Polizei den Mann. Ein Rentner bedroht in der Innenstadt Passanten mit einer Schusswaffe. Als die herbeigerufenen Polizeibeamten ihn auffordern, die Waffe fallen zu lassen, schießt er auf sie. Die Beamten schießen zurück und verletzen den Mann. Als er ins Krankenhaus eingeliefert wird, befindet er sich nicht in Lebensgefahr. Zwei Wochen später stirbt er, ob sein Tod ursächlich mit seinen Schussverletzungen in Zusammenhang steht, ist unklar.
Opfer mit Schusswaffe? Nein Ja (+ Handgranate) Ja (Schreckschusspistole)
Schusswechsel? Nein Nein Ja
Sondereinsatzbeamte? Ja Ja Nein
Verletzte/getötete Beamte? Nein Nein Nein
Vorbereitete Polizeiaktion? Ja Ja Nein

Otto Diederichs ist freier Journalist in Berlin.



[1] Telefongespräch am 28.11.2000, taz v. 19.12.2000
[2] Frankfurter Rundschau v. 8.1.2000
[3] Frankfurter Rundschau, Berliner Zeitung v. 15.8.2000
[4] Die Tabelle wurde um zwei Auswertungen gekürzt. Das bisherige Kriterium "Staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren" hat sich überholt. Nach polizeilichen Schusswaffeneinsätzen mit Todesfolge wird in der Regel routinemäßig ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Über Qualität und Ausgang sagt dieser Automatismus nichts aus. Die Rubrik "Gerichtsverfahren" ist entfallen, weil deren Erfassung meist nur mit großen Schwierigkeiten möglich ist. Bis zur möglichen Klageerhebung vergehen häufig mehrere Monate. Eine Aufnahme in die Tabelle ist dann nicht mehr möglich. Sofern der Ausgang solcher langwieriger Verfahren zu einem späteren Zeitpunkt bekannt wird, wird das Ergebnis in der CILIP-Chronologie aufgeführt.

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Erstellt am 14. Januar 2001 - letzte Änderung am 18.07.2002