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Bürgerrechte & Polizei/CILIP 70 (3/2001), S. 42-48


Geheimdienste aufrüsten?

Elemente einer abschreckenden Bilanz

von Norbert Pütter

Zu den reflexartigen Reaktionen auf die Anschläge vom 11. September gehörte der Ruf nach einem Ausbau der Nachrichtendienste und nach mehr geheimdienstlichen Kompetenzen. Die das fordern, gehen dabei regelmäßig der naheliegenden Frage aus dem Weg, welche Erfolge des geheimdienstlichen "Kampfes gegen den Terrorismus" dafür sprechen, (wieder) in die Dienste zu investieren.

Die lange und gut vorbereiteten Anschläge in den USA sind mit Recht als ein Indiz für das Versagen der Nachrichtendienste bewertet worden. Das gilt nicht allein für die deutschen, sondern auch für die angeblich führenden Geheimdienste CIA und Mossad. Der Vorwurf wiegt um so schwerer, wenn man berücksichtigt, dass seit Ende des Kalten Krieges die Sicherheitsexperten des Westens die größten Gefahren für die "freie Welt" im Extremismus und Terrorismus islamisch motivierter Gruppen verortet haben. Vor diesem Hintergrund lässt der 11. September nur zwei Schlussfolgerungen zu: Entweder haben die Dienste ihren eigenen Feindbildern nicht getraut, d.h. die Szenarien der islamistischen Bedrohung waren für die Öffentlichkeit gedachte Inszenierungen. Oder die Dienste haben sich schlicht als unfähig erwiesen, auf ihre eigene Diagnose zu reagieren. Keine dieser Alternativen wäre ein zureichender Grund, umstandslos gerade auf diese Behörden zu setzen, die am offenkundigsten versagt haben. Ein Blick auf den Anti-Terrorismus der deutschen Geheimdienste zeigt, dass diese Skepsis jenseits des Einzelfalles für jede Form nachrichtendienstlicher "Terrorbekämpfung" gilt.

Dabei erschwert die Natur der "geheimen Nachrichtendienste" die Bilanzierung ihrer Erfolge enorm, denn für eine empirisch-handfeste Bestandsaufnahme fehlen die Informationen. Die Nachrichtendienste scheuen nicht allein in ihrer Tätigkeit die Öffentlichkeit; denn es soll ja ihre besondere Qualität gegenüber der Polizei ausmachen, dass sie nicht offen in Erscheinung treten. Auch in der Außendarstellung schlägt die Geheimhaltung durch. Denn wer auch zukünftig erfolgreich im Geheimen arbeiten will, wird seine Arbeitsweise nicht durch Erfolgsmeldungen gefährden wollen. Wie jede Geheimdienstarbeit ist auch die gegen den Terrorismus deshalb ein ideales Feld für vage Andeutungen, Spekulationen und Verschwörungstheorien. Die vielen Geheimdienstexperten haben bislang weder eine detaillierte Erfolgsbilanz der nachrichtendienstlichen Terrorismusbekämpfung vorgelegt noch eine kritische Gesamtschau. Im Folgenden können deshalb nur einige Aspekte zusammengestellt werden, die für Folgen und Nebenfolgen der Geheimdienstaktivitäten kennzeichnend sind.

Leerstellen in der Gesamtbilanz

Seit Anfang der 70er Jahre wurden in der BRD terroristische Anschläge verübt. Ein einfacher Indikator für den Beitrag der Geheimdienste zur Verhinderung oder Verminderung der terroristischen Gefahr könnte aus den Strafverfahren gewonnen werden, die gegen "Terroristen" geführt wurden. Zwar ist die Strafverfolgung Sache von Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden, die Geheimdienste sollen jedoch das weite Um- und Vorfeld verbotener Handlungen beobachten und ausspähen. Von ihnen wäre zu erwarten, dass sie Hinweise auf geplante Anschläge oder untergetauchte Täter lieferten. Eine Analyse der Staatsschutz-Statistik des Bundeskriminalamtes bestätigt diese Hoffnung nicht. In den 80er Jahren wurden von sämtlichen Ermittlungsverfahren im Staatsschutzbereich jährlich nur zwischen 0,3 und 0,7% durch Hinweise der Nachrichtendienste ausgelöst.[1] Nun stellen terroristische Straftaten nur einen Teil aller Staatsschutzdelikte dar. Der marginale Input der Dienste bei diesen Verfahren insgesamt deutet jedoch darauf hin, dass sie auch bei terroristischen Straftaten allenfalls in Ausnahmefällen etwas zur Aufdeckung beitragen konnten.

Statistisch lassen sich die Leistungen der Geheimdienste offenkundig nicht nachweisen. Auch die beiden größten Erfolge in der Auseinandersetzung mit der RAF gehen nicht auf das Konto der Dienste: Der größte Fahndungserfolg ist auf den Zusammenbruch der DDR zurückzuführen. Und die westdeutschen Dienste sagten weder deren Ende voraus noch wussten sie (oder gaben es preis), dass sich einige der steckbrieflich Gesuchten hinter die Mauer abgesetzt hatten. Auch die Auflösung der RAF geschah ohne nachrichtendienstliches Zutun. Allenfalls in Einzelfällen mischten die Dienste mit - aber das waren regelmäßig teuer erkaufte "Erfolge".

Telefonüberwachung, Lauschangriffe, Staubsauger

Zwei Wege bieten sich den Diensten an, wenn sie (terroristische) Gefahren und potentielle Straftäter im weiten Vorfeld strafbarer Handlungen aufspüren wollen. Sie können die vermuteten Zielmilieus oder Zielgruppen überwachen, vorzugsweise mit technischen Mitteln. Oder sie können versuchen, durch Vertrauens-Leute in diese Gruppen einzudringen. Wer auf diese Strategien für die Zukunft setzt, der muss fragen, was sie in der Vergangenheit genützt haben.

Auch hinsichtlich der technischen Überwachung durch die deutschen Geheimdienste fehlt jede solide empirische Grundlage. Zahlen über das Ausmaß des Abhörens von Telefonen, Wohnungen oder Büros werden nicht veröffentlicht. Die Kontrolle obliegt parlamentarischen Gremien, die ihrerseits zur Geheimhaltung verpflichtet sind. Was bleibt, sind Einzelfälle, die ein Licht auf die Überwachungspraxis werfen.

Die Abhörskandale der 70er Jahre haben sich in den folgenden beiden Jahrzehnten nicht wiederholt; vielleicht weil die Anti-Terrorismus-Hysterie nachgelassen hatte. Ob mit oder ohne Skandal: kein einziger Fall ist bekannt, in dem das Abhören durch Geheimdienste einen Anschlag verhindert oder nachträglich aufgeklärt hätte.

Neben den Verfassungsschutzämtern ist im "Kampf" gegen den Terror auch der BND gefragt. Seit 1968 gehört die sogenannte strategische Fernmeldekontrolle zu den Kompetenzen des Auslandsgeheimdienstes. Im Unterschied zu den Verfassungsschutzämtern überwacht der BND nicht einzelne Anschlüsse, sondern kann den gesamten Fernmeldeverkehr mit dem Ausland abhören ("Staubsauger-Methode"). Bekanntlich wurde die Zuständigkeit des BND durch das Verbrechensbekämpfungsgesetz auf einige Kriminalitätsbereiche außerhalb der Staatsschutzkriminalität erweitert. Vor dem Bundesverfassungsgericht, das diese Bestimmung überprüfte - und insgesamt für verfassungsgemäß erklärte - nannte die Bundesregierung erstmals Zahlen zum Umfang der BND-Überwachung. Der Dienst sei technisch in der Lage, täglich weltweit rund 100.000 "Telekommunikationen" zu erfassen. Diese würden durch automatisierte Wortfilter überprüft und ggf. durch die Mitarbeiter des Amtes in Augenschein genommen. Rund 14.000 bis 15.000 Meldungen werden demnach jährlich dieser genaueren Auswertung unterzogen.[5] Ob, wie häufig und mit welchem Erfolg der BND nach Hinweisen auf Terroristen suchte, ist nicht bekannt. Allerdings teilte die Bundesregierung noch im vergangenen Jahr mit, dass die Suchbegriffe im Bereich des internationalen Terrorismus in den vergangenen Jahren nicht verändert worden seien, da "keine hinreichenden Erfolge" zu erwarten seien.[6]

Spitzel und V-Personen

Seit jeher gilt das Eindringen in terroristische Gruppen als erfolgversprechender Weg geheimdienstlicher (und auch polizeilicher) "Terrorismusbekämpfung". Betrachtet man die Geschichte der Bundesrepublik, dann hat die praktische Anwendung dieser Strategie fast immer zu einem Desaster geführt. Fünf prominente Beispiele aus drei Jahrzehnten illustrieren die Probleme dieser Art von Untergrundarbeit nachdrücklich:

Der Fall Schmücker: Im Juni 1974 wurde der Student Ulrich Schmücker in Berlin von einem Mitglied der "Bewegung 2. Juni" erschossen, nachdem er als Informant des Berliner Landesamtes für Verfassungsschutz enttarnt worden war. Mit dem Versprechen, auf ihn das Jugendstrafrecht anzuwenden, wurde einer der Angeklagten als Kronzeuge gewonnen und wegen des Mordes zu einer fünfjährigen Jugendstrafe verurteilt. Während der Prozesse gegen die anderen Beschuldigten versuchte der Berliner Verfassungsschutz alles - von der Manipulation der Gerichtsakten bis zur Überwachung der Verteidiger durch das Einschleusen von V-Leuten -, um die Umstände von Schmückers Tod zu vertuschen. Die Waffe, mit der Schmücker erschossen wurde, wurde 15 Jahre lang vom Verfassungsschutz versteckt. 1991 stellte das Landgericht Berlin den Prozess nach vier Verfahrensdurchgängen und 591 Verhandlungstagen ein.[7]

Das Celler Loch:[8] Um 2.54 Uhr am 25. Juli 1978 explodierte ein Sprengsatz an der Außenmauer der Justizvollzugsanstalt Celle. Man vermutete einen Befreiungsversuch für den in Celle einsitzenden Terroristen Sigurd Debus. Erst acht Jahre später kam die Wahrheit ans Licht: Beamte der GSG 9 des Bundesgrenzschutzes und des Niedersächsischen Landesamtes für Verfassungsschutz hatten das Loch in die Mauer gesprengt. Nach der Darstellung der Ämter sollte auf diesem Weg einem V-Mann des Verfassungsschutzes der Einstieg in die Terrorszene ermöglicht werden. Diese Strategie misslang. Die Öffentlichkeit wurde jedoch über Jahre in die Irre geführt, die Angst vor gefährlichen Terroristen wurde mit dem Anschlag geschürt. Der Anschlag blieb ohne gerichtliche Folgen für die Beamten, die ihn ausführten und anordneten.

V-Mann Siegfried Nonne: Am 30.11.1989 wurde der Chef der Deutschen Bank Alfred Herrhausen durch einen Sprengstoffanschlag getötet. Im Januar 1992 meldete das Bundeskriminalamt (BKA) einen Fahndungserfolg: Ein Mann aus Bad Homburg habe die Beteiligung an dem Anschlag gestanden und vier Personen schwer belastet. Bei dem geständigen Mittäter handelt es sich um einen V-Mann des hessischen Verfassungsschutzes, der früher die GegnerInnen der Startbahn West des Frankfurter Flughafens ausspioniert hatte. Bevor das Landesamt seine Erkenntnisse an das BKA weitergab, hatte man vergeblich versucht, an die "Kommandoebene" der RAF heran zu kommen. Als dann der "Ermittlungserfolg" publik und Widersprüche in der Aussage des "Kronzeugen" offenbar wurden, wiederrief dieser sein Geständnis; die Verfassungsschützer hätten ihn zu seiner Aussage gezwungen. 1994 wurde das Verfahren gegen den Kronzeugen eingestellt, da er zur Aufklärung des Anschlags auf Herrhausen beigetragen habe.[9] Fünf Jahre später ließ der Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof den Mordvorwurf gegen Andrea Klump, die der Kronzeuge belastet hatte, fallen; dieses Mal wurde der Zeuge als unglaubwürdig eingeschätzt.[10]

Das Mykonos-Attentat: Am 17.9.1992 wurden in dem Berliner Restaurant "Mykonos" vier iranisch-kurdische Oppositionspolitiker erschossen. Die Täter wurden 1997 verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie im Auftrag der iranischen Staatsführung gehandelt hatten. Dass die Schützen gefunden worden konnten, gilt laut BND-"Experte" Udo Ulfkotte als einer "der größten - und bislang geheimgehaltenen Erfolge - des BND".[11] Bei genauerer Betrachtung fällt die Bilanz etwas nüchterner aus: Der Drahtzieher des Attentats hätte bereits 1982 wegen Gewalttätigkeiten gegen Khomeni-Kritiker ausgewiesen werden müssen. Aufgrund einer "besonderen Vereinbarung" zwischen der Iranischen Botschaft, dem deutschen Außenministerium und dem Land Rheinland-Pfalz geschah dies nicht. Statt dessen überwachte der Verfassungsschutz sein Telefon.[12] Der Sinn jener Vereinbarung ist bis heute unklar. Offenkundig aber ist, dass der Verfassungsschutz den Mann als Zugang zu iranischen Gruppen nutzte. Wäre er abgeschoben worden, hätte zumindest er das Attentat nicht planen können. Der Aufklärungserfolg des BND verwundert deshalb nicht; denn seit mehr als 10 Jahren kannten die Dienste das Milieu, aus dem heraus das Attentat begangen wurde.

Bad Kleinen: Am 27.6.1993 wurde im mecklenburgischen Bad Kleinen das RAF-Mitglied Birgit Hogefeld festgenommen. Bei dem Polizeieinsatz starben der GSG 9-Beamte Michael Newrzella und Hogefelds Begleiter Wolfgang Grams. Erst am 17. Juli bestätigte das rheinland-pfälzische Innenministerium, dass ein V-Mann des Landesamtes für Verfassungsschutz bei der Aktion in Bad Kleinen zugegen war.[13] Erst der V-Mann hatte die Fahnder auf die Spur von Hogefeld und Grams geführt. Verfassungsschutz und Polizeien, seit 1991 in der "Koordinierungsgruppe Terrorismus" (KGT) zusammenarbeitend, hatten die Aktion akribisch und unter großem Kräfteeinsatz geplant. Dabei hatten die Verfassungsschützer ein besonderes Interesse daran, ihren V-Mann nicht auffliegen zu lassen.[14] Dass die Aktion schief ging, lag nicht nur daran, dass man bis zuletzt hoffte, Hogefeld werde sich noch mit mehr Gesuchten aus der RAF treffen, sondern auch daran, dass die V-Person des Verfassungsschutzes für weitere Einsätze geschützt werden sollte.

Unheimlich statt effektiv

Diese Episoden aus der Geschichte des nachrichtendienstlichen Anti-Terrorismus deuten auf ein grundlegendes Muster hin. 1.: Große Erfolge sind nicht in Sicht; Erfolge im Einzelfall die Ausnahme. 2.: Die Erträge der technischen Überwachung sind nicht ersichtlich; breite Überwachungen führen zu winzigen Resultaten. 3.: Der Anti-Terrorismus der Dienste verselbständigt sich; der Zweck heiligt die Mittel: vom Abhören von Wohnungen über Sprengladungen an Gefängnissen bis zum Pakt mit dubiosen V-Personen. 4.: Das Interesse der Geheimdienste an ihren eigenen Methoden bestimmt deren Tätigkeit. Wenn die eigenen Quellen geschützt werden sollen, dann werden Akten gefälscht, die Öffentlichkeit getäuscht oder ausländische Gewalttäter gezielt im Land gelassen.

Was die Nachrichtendienste unternehmen werden, um in islamische Gruppen einzudringen, wagt man sich angesichts dieser Vorgeschichte nicht vorzustellen. Dass sie zudem noch mit mehr Personal, mit mehr Geld (für Spitzeldienste) und mehr Kompetenzen (Zugriff u.a. auf Bank- und Telekommunikationsdaten) bedacht werden, kann nur bürgerrechtliches Unheil bedeuten.

Norbert Pütter ist Redakteur von Bürgerrechte & Polizei/CILIP.


[1] Werkentin, F.: "Staatsschutz" statistisch gesehen, in: Bürgerrechte & Polizei/CILIP 42 (2/1992), S. 47-51 (51)
[2] Der Spiegel 1977, H. 54, S. 22f.
[3] Holtfort, W.: Der Fall Wallraff - ein ganz gewöhnlicher Abhörfall, in: Böttcher, H.-E. (Hg.): Recht, Justiz, Kritik, Baden-Baden 1985, S. 271-284
[4] Seifert, J.: Die Abhöraffäre 1977 und der überverfassungsgesetzliche Notstand, in: Kritische Justiz 1977, H. 2, S. 105-125
[5] s. Bürgerrechte & Polizei/CILIP 68 (1/2000), S. 84
[6] BT-Drs. 14/4948 v. 8.12.2000, S. 3
[7] s. Remé, H.: Schmücker-Verfahren endgültig eingestellt, in: Bürgerrechte & Polizei/CILIP 39 (2/1991), S. 72-77
[8] s. Ellersiek, C.; Becker, W.: Das Celler Loch, Hamburg 1987
[9] tageszeitung v. 22.9.1994
[10] Frankfurter Rundschau v. 28.12.1999
[11] Ulfkotte, U.: Verschlußsache BND, München, Berlin 1997, S. 294
[12] Abgeordnetenhaus von Berlin, Drs. 12/5949 v. 6.9.1995, insbes. S. 16-26
[13] Korell, J.: Bad Kleinen - ein organisiertes Desaster, in: Unbequem Nr. 15 (September 1993), S. 22-27 (25)
[14] Dietl, W.: Die BKA-Story, München 2000, S. 242 u. 244


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