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Bürgerrechte & Polizei/CILIP 70 (3/2001), S. 10-16
Es vergingen nur Stunden nach den Terroranschlägen in New York und Washington am 11. September, bis der sozialdemokratische Bundesinnenminister Otto Schily der bundesdeutschen Öffentlichkeit mitteilte, die bestehenden Gesetze reichten zur Bekämpfung von Terrorismus nicht aus. Ein ganzes Arsenal neuer gesetzlicher Maßnahmen sei notwendig. Eine Antwort auf die Frage, was diese zur Bekämpfung von derartigen Anschlägen beitragen können, blieb er bislang schuldig.
Flugs präsentierte er als Sofortmaßnahmen zwei gesetzliche Initiativen, die längst in den ministerialen Schubladen gelagert waren: 1. die Ergänzung des Strafgesetzbuchs um einen § 129b. Dieser soll die Mitgliedschaft, Werbung und Unterstützung in einer weltweit tätigen terroristischen Vereinigung unter Strafe stellen, auch wenn weder die verdächtigen Personen noch die entsprechenden Organisationen in der Bundesrepublik aktiv sind. 2. Ein Gesetz zur Abschaffung des Religionsprivilegs im Vereinsrecht. Damit sind religiöse Vereinigungen nicht mehr vor Verboten geschützt, wenn von ihnen Aufrufe zu Gewalt oder vermeintliche oder tatsächliche verfassungsfeindliche Bestrebungen ausgehen.
Der konservativen Opposition reichte das bei weitem nicht. Kurz vor den Attentaten hatte ihr Rechtspolitiker Rupert Scholz die Debatte um Inlandseinsätze der Bundeswehr neu aufgerufen. Sie erfreute sich nach den Terroranschlägen neuer Beliebtheit und wurde noch von der Forderung nach einem Nationalen Sicherheitsrat getoppt. Der SPD-Politiker und Vorsitzende des Verteidigungsausschusses im Bundestag, Helmut Wieczorek, forderte gar eine Nationalgarde aus speziellen Bundeswehreinheiten, der GSG 9 und Katastrophenschutzabteilungen. Auch die 1999 ausgelaufene Kronzeugenregelung sollte schleunigst wieder eingeführt werden.
Der "globale Terrorismus", wie er sich am 11. September gezeigt habe, habe eine neue Sicherheitslage geschaffen, wurden Schily und Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) nicht müde zu versichern. Aufgabe und Pflicht der Bundesrepublik als Mitglied der Vereinten Nationen, der Nato, der internationalen Anti-Terror-Koalition sei es, die UNO-Resolution 1373 vom 28. September und die ebenfalls im September beschlossenen Maßnahmen des EU-Ministerrats umzusetzen. Regierung und konservative Opposition überboten sich in der Folge mit ständig neuen Vorschlägen zur Verbesserung der Sicherheitslage.
Tatsächlich präsentierten sie seitdem - immer mit Rückversicherung bei der UNO-Resolution oder den EU-Beschlüssen - längst verstaubte Ladenhüter aus den Wunschlisten der Sicherheitsbehörden nach mehr Überwachung der Bevölkerung und effektiver Ausgrenzung unerwünschter Nicht-Deutscher. Wie schon im Deutschen Herbst 1977 dient die Bedrohung durch terroristische Anschläge als Hebel, um Grundrechtseinschränkungen sowie Eingriffs- und weitere Handlungsermächtigungen für Polizei und Geheimdienste durchzusetzen. Die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und Bürgerrechtsverträglichkeit werden im Zeichen der Krise ausgeblendet, ad acta gelegt. Ohne den Notstand auszurufen, praktizieren Regierung und konservative Opposition den Notstand und machen ihn damit faktisch zum künftigen Normalzustand. Denn keine der Maßnahmen, die jetzt im Eiltempo und ohne große öffentliche Diskussion durch die parlamentarischen Beratungen gejagt werden, sind ohne weiteres rückholbar, selbst wenn Teile der neuen Gesetze befristet werden. Noch nie wurden Kompetenzerweiterungen der Sicherheitsbehörden rückgängig gemacht. Im Gegenteil hat man sich daran gewöhnt: an verdeckte Ermittlungen der Polizei, an Telefonüberwachungen, Lauschangriffe, den Verfassungsschutz bei Ermittlungen gegen Organisierte Kriminalität. Fingerabdrücke und andere biometrische Daten werden nicht gelöscht, wenn sie erst einmal sämtliche Ausweispapiere zieren. Und auf zentrale Referenzdateien - so es sie geben wird - werden die Sicherheitsbehörden unabhängig von der Terrorismusfahndung schon gar nicht verzichten wollen - schon aus Bequemlichkeitsgründen.
Als die Spuren der US-amerikanischen FahnderInnen kurz nach den Anschlägen in die Bundesrepublik, vornehmlich nach Hamburg und Nordrhein-Westfalen führten, gab es für Schily und seine Getreuen in den Ländern kein Halten mehr. Mutmaßliche islamistische Terroristen aus dem Netzwerk Al Qaida sollen als "Schläfer" Rückzug und Ruhe in Deutschland gefunden haben. Den offiziellen Verlautbarungen der Ermittlungsbehörden zufolge haben mindestens zwei der Piloten vom 11. September in Hamburg völlig legal gelebt, dort studiert, waren sozial eingebunden.
Das Land ging auf Schläfersuche. MigrantInnen und Flüchtlinge fanden sich unter Generalverdacht wieder. Insbesondere schwarzhaarige und bärtige Männer zwischen 20 und 30 gelten seitdem als potentiell verdächtig. Bekennen sie sich dann noch als Muslime und gehen einem technischen Studium nach, herrscht höchste Alarmstufe nicht nur bei den Sicherheitsbehörden, sondern auch in der Bevölkerung.
Die Innenminister griffen zu alt bekannten Instrumentarien. Sie riefen nach Verschärfungen des Ausländer- und Asylverfahrensgesetzes und sie starteten in den Ländern Rasterfahndungen nach männlichen Studierenden zwischen 20 und 30 ohne Kinder, aber wahrscheinlich muslimischen Glaubens. Mehr Anhaltspunkte haben die Behörden nicht. Jetzt stehen sie vor riesigen Datenbergen, mit denen sie wenig anzufangen wissen. In Brandenburg dämmerte es der Landesregierung, dass die Durchgerasterten just dem Profil von Menschen entsprechen, die sie eigentlich braucht, um sie in die islamistisch-fundamentalistischen Szenen einzuschleusen.[1] Die Rasterfahndung als Rekrutierungsmethode für den Verfassungsschutz?
Die öffentliche Diskussion um ein Einwanderungsgesetz findet von Stund an unter völlig veränderten Vorzeichen statt. Wichtig ist seitdem nicht mehr, ob und wie viele hochqualifizierte Menschen zum Wohle der deutschen Wirtschaft angeworben werden dürfen, sondern wie die Migrations- und Asylpolitik zur vermeintlichen Terrorbekämpfung eingesetzt werden kann. Dabei verfolgen Regierung - einschließlich des kleinen grünen Koalitionspartners - und konservative Opposition unisono ein auf Repression und repressive Prävention setzendes Konzept: alle MigrantInnen und Flüchtlinge könnten TerroristInnen sein oder terroristische Vereinigungen kennen oder unterstützen. Der Generalverdacht genügt, um wesentliche rechtsstaatliche Prinzipien wie die Unschuldsvermutung und die Verhältnismäßigkeit der Mittel für Nicht-Deutsche außer Kraft zu setzen. In ihrem Entwurf eines Terrorismusbekämpfungsgesetzes vom 7. November 2001 verlangt die rot-grüne Bundesregierung dem Bundestag ab, das Ausländer- und Asylrecht massiv zu verschärfen, ohne dass die Notwendigkeit der Maßnahmen für die Terrorbekämpfung nachgewiesen ist.
Anerkannte Flüchtlinge dürfen künftig ausgewiesen werden, wenn "aus schwerwiegenden Gründen die Annahme gerechtfertigt ist", dass sie terroristische Aktivitäten entfalten oder unterstützen oder andere schwere Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen haben. Bislang war eine strafrechtliche Verurteilung zu mindestens drei Jahren Freiheitsstrafe Voraussetzung, um anerkannt politisch Verfolgte ausweisen zu können. MigrantInnen sollen regelmäßig ausgewiesen werden oder gar nicht erst einreisen dürfen, wenn sie falsche Angaben zu ihrer Identität, zu früheren Aufenthalten in der Bundesrepublik oder über Verbindungen zu Personen oder Organisationen machen, welche der Unterstützung terroristischer Aktionen verdächtig sind.
Fingerabdrücke und Sprachaufzeichnungen von Asylsuchenden sollen auch nach Abschluss des Asylverfahrens zehn Jahre lang aufgehoben werden. Selbst in der Begründung macht sich die Regierung gar nicht die Mühe, einen Bezug zur Terrorismusbekämpfung herzustellen. Es geht ihr vor allem darum, abgelehnte AsylbewerberInnen und illegal eingereiste Menschen schnell abschieben zu können und die Fahndungsarbeit zu erleichtern. Das BKA bekommt einen automatischen Zugriff auf die Daten.
Die Ausländerbehörden und das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (BAFl) sollen von sich aus Erkenntnisse aus den Befragungen von MigrantInnen und Asylsuchenden an die Geheimdienste weitergeben, wenn sie den Verdacht haben, die betreffenden Menschen könnten irgendwie Verbindung zu terroristischen Organisationen haben. Die Ausländerbehörden und das BAFl werden so zu verlängerten Armen des Verfassungsschutzes. Das kann für die betroffenen Personen dramatische Auswirkungen haben, wenn der Verfassungsschutz ihre personenbezogenen Daten z.B. an ausländische Geheimdienste weitergibt.
Schon jetzt ist die nicht-deutsche Bevölkerung datenmäßig wie keine andere erfasst. Das Ausländerzentralregister (AZR) gibt Auskunft über fast jede Lebensregung, der dort gespeicherten Menschen. Bei konkreten Verdachtsmomenten haben die Strafverfolgungsbehörden jederzeit darauf Zugriff. Doch das reicht der Regierung nicht mehr. Künftig dürfen sich Polizei und Geheimdienste online aus dem Datenfundus des AZR bedienen. Visa, Aufenthaltsgenehmigungen und Duldungen sollen künftig fälschungssicher werden, indem biometrische Daten verschlüsselt in den Ausweispapieren festgehalten werden. Welche Daten das sind und ob darüber ein zentrale Referenzdatei geführt wird, regelt das Gesetz nicht. Darüber entscheidet der Bundesinnenminister per Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrats.
Die große Koalition benutzt MigrantInnen und Flüchtlinge in der Sicherheitspolitik als Versuchskaninchen, um auszutesten, wie viel Überwachungsstaat durchsetzbar ist. Zielscheibe der Überwachung können über kurz oder lang alle BewohnerInnen dieses Landes werden. Dazu bauen Bundesregierung und die meisten Länderregierungen ihre Sicherheitsapparate, die Polizeien und die Geheimdienste aus und schaffen neue Befugnisse.
Nach dem Terrorismusbekämpfungsgesetz ist künftig das Bundeskriminalamt (BKA) originär für die Bekämpfung von Angriffen auf Datennetze zuständig, wenn sicherheitsempfindliche Bereiche des Bundes betroffen sind. Außerdem darf das BKA in seiner Funktion als kriminalpolizeiliche Zentralstelle künftig an den Länderpolizeien vorbei Informationen bei öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen einholen. Diese Informationserhebungen sind keinerlei Kontrolle unterworfen. Das ist weniger als von Schily ursprünglich geplant, denn eigentlich wollte er dem BKA das Recht zu Initiativermittlungen ohne jeden Anfangsverdacht einräumen. Doch auch mit dieser Regelung begibt sich das BKA in die Grauzone von Vorfeldermittlungen ohne konkreten Verdacht. Das ist in mehrfacher Hinsicht problematisch: das Trennungsgebot von Polizei und Geheimdiensten wird im Fall von Vorfeldermittlungen unterlaufen. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung einzelner Personen, also das Recht der Einzelnen, über die Erhebung und Verwendung der eigenen Daten zu bestimmen, kann eingeschränkt werden, ohne dass ein konkreter Verdacht vorliegt.
Der Bundesgrenzschutz (BGS) bekommt gestaffelte Betätigungszonen. Entlang der Landgrenze darf er weiter in einem 30 km-Streifen polizeilich tätig werden, z.B. Schleierfahndungen zur Ergreifung von Flüchtlingen durchführen. Ab der Seegrenze ist die Zone auf 50 km ausgeweitet, damit der BGS zur Erfüllung seiner Aufgaben nicht baden muss. Reicht auch die 50 km-Zone nicht, um einen ausreichend großen Landstreifen zu bekommen, gilt eine 80 km-Zone. Künftig darf der BGS nicht nur Personen anhalten und befragen, sondern auch ihre Ausweise kontrollieren. Ein konkreter Tatverdacht muss nicht vorliegen. Es handelt sich offenbar um ein weiteres Element in der Strategie, Vorrats-Datenberge anzulegen.
Die rot-grüne Bundesregierung pflegt nicht erst seit den Terroranschlägen vom 11. September ein unkritisches Verhältnis zu erheblichen Grundrechtseingriffen durch Telefonüberwachungen sowie zu den Geheimdiensten. Auch unter rot-grün bleibt die Bundesrepublik Weltmeisterin der Telefonüberwachung. Schon vor dem 11. September wurde das G 10-Gesetz novelliert. Und ebenfalls vorher hat die Regierung eine Änderung der Strafprozessordnung[2] geplant, mit der sie den Strafverfolgungsbehörden die Möglichkeit einräumen will, auch nach Ablauf dieses Jahres Auskunft über Telekommunikationsverbindungen, insbesondere zur Beschaffung von Beweismitteln, zur Bestimmung des Standortes von Beschuldigten zur Tatzeit oder zur Ermittlung ihres gegenwärtigen Aufenthaltsortes, verlangen zu können. Die Auskunftsanordnung sei wichtig, um Datennetzkriminalität zu bekämpfen, heißt es in der Gesetzesbegründung. Am 24. Oktober hat die Regierung überdies eine Rechtsverordnung zur Telekommunikationsüberwachung (TKÜV) beschlossen, die die (technische) Umsetzung der Überwachung regelt. Damit können die Sicherheitsbehörden künftig nicht nur wie bisher Telefone abhören, sondern auch Mobiltelefon-Gespräche, Faxe, E-Mails und SMS-Textnachrichten auf Handys abhören oder mitlesen. Voraussetzung ist der Verdacht bestimmter schwerer Straftaten und eine entsprechende richterliche Anordnung.
Eine öffentliche Auseinandersetzung um den Sinn der Maßnahmen, ihren Erfolg im Sinne der Kriminalitätsaufklärung, findet nicht statt. Noch weniger wird über die Arbeit der Geheimdienste diskutiert. Es ist noch nicht lange her, da forderte die Regierungspartei Bündnis 90/Die Grünen deren Abschaffung. Das mag heute politisch nicht durchsetzbar sein. Aber es darf schon gefragt werden, warum die Geheimdienste angeblich von den Terroranschlägen vom 11. September überrascht wurden, warum sie nichts wussten oder wenn sie was wussten, warum ihnen die verantwortlichen Regierungen keinen Glauben schenkten. Was passiert mit den Millionen von Datensätzen, die die westlichen Geheimdienste, allen voran die US-amerikanische NSA, aus der Telekommunikationsüberwachung gewinnen? Wieso hat die CIA Ossama bin Laden und die afghanischen Taliban jahrelang hoch gepäppelt, um dann jegliche Kontrolle zu verlieren? Wieso lassen die Regierungen ihre Geheimdienste immer wieder an der langen Leine laufen und auf eigene Rechnung agieren?
Ohne auch nur eine diese Fragen beantworten zu können, will die Bundesregierung die Befugnisse der Geheimdienste ausweiten. Alle bundesdeutschen Geheimdienste sollen personenbezogene Daten bei Post- und Telekommunikationsdienstleistern abrufen dürfen - auch der BND, der damit als Auslandsgeheimdienst auch im Inland arbeiten darf, sofern irgendein grenzüberschreitender Bezug gegeben ist.
Verfassungsschutz und BND dürfen auch bei Banken, Finanzdienstleistern und Luftfahrtunternehmen personenbezogene Informationen über Geld- und Reisebewegungen einholen. Damit können die Geheimdienste das Kommunikations-, Finanz- und Reiseverhalten einzelner Personen umfassend überwachen und Bewegungs- sowie Kommunikationsprofile erstellen. Unbeteiligte Dritte geraten in die geheimdienstliche Beobachtung, da auch die personenbezogenen Daten der Kontaktpersonen von beobachteten Personen erhoben werden. Damit werden alle hier lebenden Menschen potentiell zum geheimdienstlichen Beobachtungsobjekt.
Die Geheimdienste greifen damit tief in die Grundrechte von Personen ein, die nicht im strafrechtlichen Sinne verdächtig sind. Die Logik der Maßnahmen folgt der von rot-grün vertretenen Linie, im Kampf gegen den globalisierten Terror sei alles erlaubt - vom Krieg gegen andere Völker bis zur weitgehenden Überwachung der eigenen Bevölkerung.
Katina Schubert ist Journalistin und Vorstandsberaterin der PDS-Bundestagsfraktion.
[1] Berliner Morgenpost v. 11.10.2001
[2] BT-Drs. 14/7008 v. 1.10.2001
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