Bürgerrechte & Polizei/CILIP 71 (1/2002) |
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Zusammenfassungen | |
Cybercrime - die Zukunft elektronischer Überwachungvon Albrecht FunkDie Formel vom Cybercrime als Missbrauch des Internet führt in die Irre. Hinter dem moralisierenden Kreuzzügen gegen Kinderpornografie und "islamischen Terrorismus" verbergen sich Interessenkoalitionen privater und staatlicher Akteure, die mit aller Macht die zukünftige Ordnung der public rights und public wrongs in ihrem Sinne zu gestalten versuchen. Telekommunikationsüberwachung - wer darf wann was?von Norbert PütterIn Deutschland sind die Polizei, der Zoll und die drei Geheimdienste gesetzlich zur Überwachung der Telekommunikation ermächtigt. Die Regelungen sind auf verschiedene Gesetze und Verordnungen verstreut. In wachsendem Maße spielen dabei auch die Befugnisse zur Erhebung und Auswertung von Verkehrsdaten eine Rolle. Überwachung des Mobilfunkverkehrsvon Björn GehrkeDie Mobiltelefonie ermöglicht gegenüber den traditionellen Festnetzen eine ganze Reihe von neuen Überwachungsmöglichkeiten - vom Zugriff auf Verbindungsdaten über die Standortbestimmung und Peilung via GPS bis hin zum Einsatz des IMSI-Catchers. Gesetzgebung und Rechtsprechung haben diese qualitativ neuen Überwachungsformen abgesegnet. "Internet-Streifen" von Polizei und Geheimdienstenvon Martina Kant1995 begann die bayerische Polizei damit, ohne konkreten Verdacht das Internet auf strafbare Inhalte hin zu durchsuchen. Mittlerweile surfen auch das Bundeskriminalamt und die Verfassungsschutzbehörden auf der Suche nach Verbotenem und Verfassungsfeindlichem. Ins Visier geraten neben Anbietern von Kinderpornographie vor allem Web-Seiten mit politischen Inhalten aus dem linken und rechten Spektrum. Der Artikel beschreibt die Ermittlungsmethoden und fragt nach den Rechtsgrundlagen für die Überwachung des Internets. Ohne Technik läuft nixvon Erich Moechel und Nick LüthiSeit 1992 haben die Strafverfolgungsbehörden innerhalb der EU und das FBI ihre International User Requirements vorgetragen. Parallel dazu erarbeitet eine Arbeitsgruppe des European Telecommunications Standards Institute an Interfaces, die eine quasi automatische Überwachung sämtlicher Telekommunikationsnetze erlauben Die EU und die Verkehrsdatenvon Tony BunyanDie bei der Telekommunikation anfallenden Verkehrsdaten müssen gemäß einer EC directive von 1997 gelöscht werden, sobald sie nicht mehr für Rechnungszwecke benötigt werden. Im Zuge der Revision dieser directive will der Rat, i.e. die Regierungen der Mitgliedstaaten, diesen Grundsatz aufheben. Die Provider sollen die Verkehrsdaten aufbewahren und den Strafverfolgungsbehörden Zugang gewähren. Das Europäische Parlament stellt sich bisher quer. Echelon und das Versagen des Europäischen Parlamentsvon Heiner BuschDer Bericht des Echelon-Ausschusses des EP hat zwar die Existenz des Überwachungssystems bestätigt. Seine Schlussfolgerungen sind aber verheerend unpolitisch. Sigint-Aktivitäten von Geheimdiensten seien grundsätzlich von der Europäischen Menschenrechtskonvention gedeckt, wenn sie rechtlich geregelt und parlamentarsich kontrolliert sind. Der Ausschuss befürwortet eine stärkere geheimdienstliche Zusammenarbeit der EU-Staaten. Die Cybercrime-Konventionvon Sönke HilbransAm 23. November 2001 haben die Mitgliedstaaten des Europarats sowie Kanada, die USA, Japan und Südafrika in Budapest die Cybercrime Convention unterzeichnet. Die Konvention zielt u.a. auf internationale Mindeststandards für den Zugriff auf Verkehrsdaten. In diesem Bereich zeigen sich auch die Zusammenhänge zum nationalen Recht der Überwachung in der BRD. Der Schutz von Grund- und Menschenrechten wird durch die Konvention schon auf normativer Ebene weiter ausgehöhlt. außerhalb des SchwerpunktesEtwas von Folter. Tödlicher Brechmitteleinsatz in Hamburgvon Fredrik RogganAm 9. Dezember 2001 starb in Hamburg ein 19-jähriger Kameruner an den Folgen eines Brechmitteleinsatzes der Polizei. Nicht nur die Hamburger Polizei verabreicht solche hochgradig gefährlichen Mittel regelmäßig, wenn sie eine Person verdächtigt, Drogen im Körper geschmuggelt oder sie beim Eintreffen der Polizei verschluckt zu haben. Terrorismusbekämpfungsgesetz in Kraftvon Norbert PütterLediglich sechs Wochen benötigte das Parlament, um das "Gesetz zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus" in Kraft zu setzen. Von dem Gesetz profitieren vor allem die Geheimdienste, aber auch das Bundeskriminalamt. Die Rechte von Flüchtlingen und MigrantInnen werden wieder einmal beschnitten. Rasterfahndung - eine Halbjahresbilanzvon Heiner BuschDie Ende September letzten Jahres begonnenen Rasterfahndungen nach möglichen Mitgliedern des "Al Qaida- Terrornetzwerkes" betrafen vor allem die ausländische Bevölkerung. In zwei Bundesländern haben Gerichte nunmehr die Operationen für unzulässig erklärt. Im Laufe der Rasterfahndungen wurde zwar eine Masse von Daten Unverdächtiger erhoben, Erfolge waren aber von Anfang an nicht erwartbar. Die arme Verfassung. V-Leute und NPD-Verbotsverfahrenvon Wolf-Dieter NarrUnter den NPD-Mitgliedern, die im Verbotsverfahren gegen die NPD vor dem Bundesverfassungsgericht aussagen sollten, so berichtete die Presse im Januar, befinden sich fünf V-Leute des Verfassungsschutzes. Das Gericht war über diese Tatsache nicht informiert. Die einzig vernünftige Konsequenz aus diesem Fall wäre die Abschaffung des Inlandsgeheimdienstes. Inland aktuellmit Kurzinformationen zu folgenden Themen:
Meldungen aus Europa
Chronologie wichtiger Themen und Ereignisse: Gesetzgebung "Innere Sicherheit", Polizeiapparat, Geheimdienste, polizeiliche Übergriffe, sozialer Protest u.v.m. von November 2001 bis Februar 2002 Literaturhinweise zum Schwerpunktthema Überwachung neuer Kommunikationstechnolgien sowie Rezensionen von folgenden Neuerscheinungen:
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Inhaltsverzeichnis | |
© Bürgerrechte & Polizei/CILIP 2002 HTML-Auszeichnung: Martina Kant Erstellt am 08.05.2002 - letzte Änderung am 13.05.2002 |