Bürgerrechte & Polizei/CILIP 94 (3/2009) Druckversion |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Das Dröhnen der DrohnenTechnisierung von Überwachung und Kontrolle | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
von Volker Eick |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Einsatz von Drohnen ist in den vergangenen Jahren nicht allein im militärischen und geheimdienstlichen Bereich ausgebaut worden. Auch im zivilen Sektor werden diese wieder verwendbaren Flug- und Fahrobjekte verstärkt genutzt und können daher als Ausdruck der zunehmenden Verschmelzung von militärischer, geheimdienstlicher und ziviler Sicherheitspolitik, -wirtschaft, -technik und -forschung gelesen werden. Drohnen sind technische Systeme, die ohne Personenbesatzung entweder eigenständig (geleitet etwa durch das US-amerikanische Global Positioning System, GPS) oder ferngesteuert operieren. Flugdrohnen können so klein wie ein Insekt oder so groß wie ein Verkehrsflugzeug sein.[1] Trotz ihres Facettenreichtums ist der Markt für diese unbemannten Flugzeuge noch verhältnismäßig klein, doch wird ihm ein großes Wachstumspotential attestiert. So geht die jüngste Marktstudie der US-amerikanischen Teal Group für das Jahr 2009 von einer Produktion von 3.328 Drohnen weltweit aus. Bis zum Jahr 2018 würden so 28.685 neu produziert worden sein und den Umsatz von gegenwärtig 4,4 Milliarden US-Dollar auf 8,7 Milliarden US-Dollar gesteigert haben.[2] Im Jahr 2007 produzierten weltweit 259 Firmen in 42 Ländern fliegende Drohnen.[3] 108 Unternehmen bauten im selben Jahr rund 200 solcher Apparate in Europa (davon 56 in Frankreich, 45 in Großbritannien und 31 in Deutschland). Zu den Produzenten in Deutschland gehören die AirRobot GmbH, Diehl BGT Defence Ltd., EADS, EMT, Imar Navigation, Mavionics, MicroDrones, Rheinmetall Defence, SIM Security und die UAV S&S.[4] In internationaler Perspektive wird der Markt für Unmanned Aerial Vehicles (UAVs) oder Systems (UAS), so die meistgebrauchten Begriffe für die fliegenden Varianten der Drohnen-Familie,[5] von Israel dominiert, das zwischen 2001 und 2005 nach Angaben des Stockholmer International Peace Research Institute (SIPRI) rund 68 Prozent der weltweit gehandelten UAVs verkaufte.[6] Es zeichne sich aber ab, so die Studie der Teal Group, dass zukünftig die USA bis zu 70 Prozent des Marktes übernehmen werden: Grund dafür sei das stark gewachsene Interesse an Drohnen beim US-Militär, das wiederum mit einem "generellen Trend zur information warfare" verbunden sei. In dieser Revolution der Kriegsführung seien UAVs das "Schlüsselelement" für den Bereich "Intelligence, Überwachung und Wiedererkennung".[7] Morden mit MausklickFrühe Versuche mit militärischen Flugdrohnen gab es bereits vor und nach dem Ersten Weltkrieg.[8] Ihre ersten Großeinsätze erlebten sie jedoch als Aufklärungsdrohnen in den 60er und 70er Jahren in Nordkorea, China und vor allem im Vietnam-Krieg. 1982 klärten Drohnen während der Libanoninvasion die syrischen Stellungen im Bekaa-Tal auf.[9] Im von der Sowjetunion okkupierten Afghanistan wurden sie ebenso eingesetzt wie im Jemen (vgl. für weitere Einsatzgebiete Tabelle 1). Tabelle 1: Einsatzgebiete militärischer UAVs (1993-2009)
Quelle: eigene Zusammenstellung An vielen dieser Einsätze war und ist regelmäßig auch die Bundeswehr bzw. die Deutsche Luftwaffe mit ihren UAVs beteiligt. Die Luftwaffe verfügt gegenwärtig über fünf UAV-Systeme:[10] die Aladin (Abbildende Luftgestützte Aufklärungsdrohne im Nächstbereich zur "urbanen Aufklärung und Überwachung einzelner Personen"), die CL-289 (eine gemeinsame Entwicklung von Deutschland, Kanada und Frankreich), die Drohne LUNA (Luftgestützte Unbemannte Nahaufklärungs-Ausstattung), die X-13 (die mit einer Relais-Drohne die Überwachung über den Horizont hinaus erweitern kann) und den FanCopter (die einzige nicht über GPS gesteuerte Drohne des bundesdeutschen Militärs).[11] Das Male Drohnensystem Heron TP, das gemeinsam von Rheinmetall Defence und der Israel Aerospace Industries für das Bundeswehr-Vorhaben SAATEG (System zur abbildenden Aufklärung in der Tiefe des Einsatzgebiets) entwickelt wurde,[12] soll ab Frühjahr 2010 ausgeliefert werden.[13] Noch in der Erprobungsphase ist das UAV-Projekt Barracuda.[14] Die "luftbeweglichen Divisionen" des Heeres verfügen über die Drohnen Mikado und KZO (Kleinfluggerät Zielortung).[15] Letztere wird von Rheinmetall Defence produziert, ist aber derzeit noch in der Erprobungsphase.[16] Die Drohnen-Einsätze der Deutschen Luftwaffe standen überwiegend im Zusammenhang mit Auslandseinsätzen und haben sich in den vergangenen Jahren mehr als verdoppelt (2006: 1.494, 2007: 2.115 und 2008: 3.471). Im Jahre 2008 wurde in 75 Prozent der Fälle auf "Aladin" zurückgegriffen.[17] Mit "the advent of hunter-killer UAVs"[18] begannen die von Generalleutnant und Luftwaffeninspekteur Klaus-Peter Stieglitz als "3-D missions" bezeichneten Einsätze, die "dull, dirty and dangerous ones."[19] Diese (tödliche) Erfahrung machen vermeintlich militante Palästinenser (schon seit den 1980ern), vermeintliche Islamisten in Afghanistan,[20] Pakistan[21] und im Irak[22] und immer wieder die dortige Zivilbevölkerung. Verschiedene Studien gehen ferner von einem künftigen "tödlichen Design"[23] von Drohnen aus und spekulieren bereits über die Anfänge eines "ethischen Kampfroboters".[24] Derzeit werden UAVs wie die US-amerikanischen 195 Predator oder 28 Reaper (Stand: 2009)[25] noch von Piloten gelenkt. Die allerdings sitzen eine halbe Autostunde von Las Vegas entfernt vor ihren Rechnern, wenn sie ihre Drohnen über Kampfgebiete steuern.[26] Als grundsätzliche Vorteile gegenüber bemannten Aufklärungsflügen werden aus militärischer und haushalterischer Perspektive benannt, dass eigene Soldaten ihr Leben nicht riskieren müssen, dass die Systeme günstiger und schneller einsetzbar sind als Flugzeuge oder Hubschrauber und sich – je nach Typ – unauffälliger im Luftraum, seien es Gebirgsregionen oder urbane Agglomerationen, bewegen können. Schließlich bauen die Protagonisten auf die psychologische Wirkung der Drohnen: Das Gefühl, jederzeit aufspürbar zu sein, zwinge gegnerische Kräfte zur dauernden Mobilität und schwäche so ihre Kampfkraft.[27] Oder wie es ein Vertreter des US-Militärs formulierte: "Sie können zwar weglaufen, aber das heißt nur, sie sterben müde."[28] Für die Militärindustrie dürfte jedoch von größerer Bedeutung sein, dass UAVs generell eine neue Einkommensquelle darstellen, auch und gerade im zivilen Bereich. Ronald D. Sugar, Präsident von Northrop Grumman, betonte im Februar 2006, man habe auf eine "sinkende Nachfrage nach bemannten Flugzeugen" reagieren müssen.[29] Die Unternehmensführung habe entschieden, die Firma von Grund auf neu zu strukturieren. "Je mehr die Trennlinie zwischen Verteidigung und innerer Sicherheit verschwimmt, desto vielseitiger müssen traditionelle Rüstungsunternehmen werden. Sie müssen Systeme und Fähigkeiten anbieten, die sich auch im Bereich der inneren Sicherheit anwenden oder gar auf allgemeinen nicht sicherheitsbezogenen Märkten verkaufen lassen."[30] Drohnen gehören zu den "Dual-Use"-Technologien, die sich für den Einsatz sowohl im militärischen als auch im zivilen Bereich eignen. Entsprechend werden sie von der Industrie auch beworben. Die RAND Corporation etwa sieht Aufgabenbereiche beim Monitoring von Wäldern, Farmland, Sumpfgebieten, Dämmen, Reservaten, bei der Feuerbekämpfung sowie im Umweltbereich.[31] Pilotenloser PopulismusTatsächlich bedeutet zivile Nutzung in Westeuropa und Deutschland derzeit vor allem den Einsatz bei den Landes- und Bundespolizeien. Entsprechend stehen Überwachung und Aufklärung (von Veranstaltungen, innerhalb und außerhalb von Gebäuden, Durchsuchungen, Grenz- und Gewässerkontrolle), Beweissicherung (Überführung von Straftätern, Tatortdokumentation), beweissichere Dokumentation von "trouble-makers", Suchaktionen (bei Bedrohungs- oder Amoklagen sowie nach Vermissten), Observationen (von Objekten, Fahrzeugen und Personen), Bewachung von VIPs und Gebäuden, Verkehrskontrollmaßnahmen, Transportaufgaben und technischer Support auf der "Optionsliste" der Polizei.[32] Im Kampf gegen Kiffer kommt die Drohne CannaChopper unter der Überschrift "organisierte Kriminalität" sowohl in den Niederlanden als auch in der Schweiz zum Einsatz.[33] Seit November 2007 und insbesondere während der Europameisterschaft im Juni 2008 diente sie zur Überwachung von Fußballfans,[34] während des NATO-Gipfels im April 2009 wurde das Gerät genutzt, um "Krawallbrüder" vor dem Überschreiten der Grenze zu Frankreich abzufangen.[35] In Großbritannien sind sie seit Mitte 2007 bei der Polizei u.a. gegen Rockmusikfans im Einsatz,[36] sie zielen aber auch auf die Durchsetzung der Anti-Social Behaviour Orders ab. In den Niederlanden wurden sie im Februar 2008 zur Unterstützung der Polizei bei der Räumung eines Hauses eingesetzt.[37] Belgien, Frankreich und Italien geht es um Schwarzarbeit, Demonstrationen (Crowd Control), Müllabfuhr, illegalisierte Migranten und andere Randgruppen bzw. die entsprechenden Quartiere. Österreich kontrolliert auf diese Weise seine Ostgrenzen.[38] Die deutsche Bundespolizei hat UAVs vom Typ Aladin und FanCopter zur Überwachung des urbanen Raums beschafft, die Landespolizeien Sachsens und Nordrhein-Westfalens setzen den AirRobot ein. In Sachsen dient die Drohne seit Frühjahr 2008 zur Überwachung vermeintlicher Hooligans[39] – kaum eine Randgruppe, die keine Beachtung fände, und unter www.rent-a-drone.de lässt sich für 190 Euro pro Stunde gar noch die eigene Drohne mieten. Gleichwohl, im europäischen Vergleich nimmt Deutschland einen hinteren Rang beim UAV-Einsatz ein. "Es existieren zurzeit weder auf europäischer Ebene noch auf nationaler Ebene Regelungen für den Betrieb von zivil genutzten unbemannten Luftfahrzeugen", schreibt die Bundesregierung im Juli 2009.[40] Der bisher nicht geregelte Einsatz im Luftraum stellt das größte Hindernis dar: UAVs dürfen generell nur mit einem Gewicht von unter fünf Kilogramm (Mikro- oder Mini-UAVs) im nicht kontrollierten Luftraum, in Sichtweite des Betreibers (etwa 2,7 km Entfernung) und in maximal 30 Meter Höhe fliegen. Zur "Erfüllung besonderer Aufgaben" gelten Ausnahmen für Polizei und Militär.[41] Bisher hat lediglich das Bundesland Sachsen eine Allgemeine Flugerlaubnis gemäß Luftverkehrsgesetz bzw. Luftverkehrsordnung für Private erteilt.[42] Zentrale rechts- und sicherheitstechnische Fragen, denen sich Forschung, Lobby-Organisationen und UAV-Produzenten gegenübersehen, sind noch ungelöst. Das Institut für Zukunftsstudien und Technologiebewertung (IZT) spricht von einer "paradoxen Situation". Einiges deute darauf hin, "dass Deutschland bei dieser Zukunftstechnologie ausgezeichnete Grundlagen besitzt und diese erhalten und ausbauen müsste. … Dennoch fristet sie in Wissenschaft, Technikentwicklung und Praxis noch immer ein Nischendasein."[43] Grund seien eine "eng geführte Technologie-Community" und die "teilweise falschen Entwicklungsstrategien, die sofort in Massenmärkten mit Großtechnologien beginnen wollten."[44] Forschung für FlugobjekteDie Forschungskooperation im UAV-Business unterscheidet sich nicht von der Logik, die auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene für andere Forschungsbereiche im militärischen und zivilen Sicherheitssektor gilt. Allenfalls ist zu konstatieren, dass wegen fehlender Bau‑, Betriebs- und Zulassungsvorschriften,[45] definitorischer und damit (luftfahrt-)rechtlicher Leerstellen[46] sowie wegen techn(olog)ischer Probleme beim Einsatz (gegenseitiges Erkennen, "See/Sense&Avoid")[47] die Akzeptanzforschung noch einen geringen Stellenwert hat. Auch für die zivile Sicherheitsforschung gelten die vier aktuell dominanten innovationspolitischen Ziele: 1. Einbeziehen der Endnutzer (Staat, Privatwirtschaft), 2. umfassende Multidisziplinarität (Ingenieur-, Natur-, Sozial- und Geisteswissenschaften),[48] 3. Schaffung von Leitmärkten (Verzahnung von Sicherheits-, Wirtschafts- und Innovationspolitik), 4. Akzeptanzschaffung (gesellschaftlicher Dialog).[49] Drei UAV-Forschungsvorhaben wurden bisher direkt von Bundesministerien finanziert, zwei davon durch das Verkehrsministerium: 2006 eines zum Thema gegenseitiges Erkennen, 2007 ein weiteres zur Integration von UAVs in den Luftraum; 2009 beauftragte das Innenministerium die Bundespolizei mit einem Projekt "zur Validierung von UAS zur Integration in den Luftraum (VUSIL)".[50] Zwei weitere Projekte erhalten ihre Gelder aus dem Programm "Forschung für die zivile Sicherheit" des Bundesforschungsministerium: Finanziert mit jeweils rund einer Million Euro pro Jahr und drei Jahren Laufzeit wird zum einen die Untersuchung zweier ziviler Einsatzszenarien von Drohnen in Katastrophensituationen. Beteiligt sind hier diverse (Technische) Universitäten, die Firmen microdrones GmbH, GIS Consult GmbH und GfG Gesellschaft für Gerätebau mbH sowie das Institut für Feuerwehr- und Rettungstechnologie der Stadt Dortmund. Das zweite Forschungsprojekt (Sofortrettung bei Großunfall mit Massenanfall von Verletzten, SOGRO) befasst sich mit der Eignung von UAVs zur Weiterleitung von Information über das Unfallgeschehen an die Rettungskräfte (beteiligt: Deutsches Rotes Kreuz, die Universitäten Stuttgart, Paderborn, Freiburg sowie die Firmen Siemens AG und Andres Industries AG).[51] In den verschiedenen EU-Rahmenprogrammen (FP) sowie in deren Vorläufern[52] spielen UAVs bei der (automatisierten) Grenzüberwachung, bei der Wiederherstellung von Sicherheit in Krisenlagen und bei der Entwicklung integrierter Plattformen eine Rolle. Zu den großen Programmen gehören u.a.: Border Security Unmanned Aerial Vehicles (BSUAV), Civil Applications and Economical Effectivity of Potential UAV Configurations (CAPECON), Innovative Future Air Transport Systems (IFATS), Innovative Operational UAS Integration (INOUI), Transportable Autonomous Patrol for Land Border Surveillance (TALOS), Unmanned Aerial Vehicles Network (UAVNET), UAV Safety Issues for Civil Operations (USICO), Wide Maritime Area Airborne Surveillance (WIMAA) und Micro Drone Autonomous Navigation for Environment Sensing (µDRONES). Zwischen vier und 20 Millionen Euro teilen sich die europäischen Forschungsverbünde, an denen regelmäßig auch Firmen und Institute aus Israel beteiligt sind (vgl. Tabelle 2). Deutlich wird: Es handelt sich durchweg um anwendungsorientierte Forschung unter der Regie (großer) Militärunternehmen; die Zahl der führenden Unternehmen konzentriert sich auf einen kleinen Kreis, die beteiligten Forschungs- und Entwicklungsabteilungen haben ihren Sitz in Israel und Kerneuropa; polizeiliche Organisationen spielen keine Rolle.[53] Luftiger LobbyismusDie Syndikate der Luft- und Raumfahrtbranche haben trotz oben genannter Problemlagen einen Zeitplan[54] für die flächendeckende Penetration von UAVs vor allem in den zivilen Bereich, den sie mit einer Vielzahl von Veranstaltungen, Messen, Foren und informellen Treffen durchzusetzen trachten. Tabelle 2: EU-geförderte Forschungsprogramme zu zivilen UAVs
Quelle: eigene Zusammenstellung, Zahlen gerundet Ab Ende der 90er Jahre bildeten sich mehrere Lobby-Organisationen bzw. Unterarbeitsgruppen zu Drohnen, wie etwa der 28 Mitglieder (2008) umfassende Fachausschuss UAS des Bundesverbands der Deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie (BdLI); der Ausschuss wird seit seiner Gründung im Februar 2006 von Vertretern der Rheinmetall Defence Electronics, EADS Deutschland, MTU Aero Engines Holding und Diehl BGT Defence dominiert.[55] Er vertritt nach eigenen Angaben die Interessen der deutschen UAV-Industrie nach außen, legt die nationale Technologie- und Industriepolitik fest, erarbeitet Vorschläge zu F&T-Förderung und -programmen und übernimmt die "politische Flankierung des Vorschlagsprozesses zur Zulassung von UAVs zum nicht gesperrten Luftraum", m.a.W., die Durchsetzung der zivilen Nutzung von Drohnen im nationalen und internationalen Luftraum.[56] Der BdLI-Fachausschuss kooperiert mit der deutschsprachigen Sektion der UVS International, dem im Januar 2000 gegründeten UAV DACH (Mitglieder aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und den Niederlanden) mit 16 industriellen Mitgliedern.[57] Die UAV DACH ist dabei für die technischen Niederungen zuständig, kümmert sich um das "Erarbeiten von luftfahrtrechtlichen Vorschlägen", die "Evaluierung zulassungsrelevanter Technologien und Spezifikationen des notwendigen Forschungsbedarfs" sowie die "Durchführung zulassungsrelevanter Demonstrationen".[58] Die 1999 ins Leben gerufene UVS International rühmt sich damit, heute 260 Mitglieder aus Unternehmen, dem akademischen Bereich und aus Institutionen zu haben, die aus 36 Ländern und zehn internationalen Organisationen und damit von allen fünf Kontinenten kommen.[59] Schon vor der Gründung habe man eine "hohe Zahl von Ehrenmitgliedern" angestrebt, die allesamt Repräsentanten nationaler Zivilluftfahrtbehörden oder Militärs im Dienst" sein sollten. Die Absicht war zudem, ein (informelles) internationales Netzwerk aufzubauen, "statt durch die offiziellen Kanäle gehen zu müssen."[60] Zu diesen honorigen Mitgliedern gehören aus Deutschland u.a. Mitarbeiter der Wehrtechnischen Dienststelle für Luftfahrzeuge (WTD 61), der im Bundesbesitz befindlichen Deutsche Flugsicherung GmbH, des Verteidigungsministeriums, der Luftwaffe und des Heeresamts, aber auch internationale Repräsentanten militärischer und ziviler Organisationen wie etwa der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA), der Europäischen Verteidigungsagentur, der Europäischen Flugsicherheitsorganisation EUROCONTROL und der US-Federal Aviation Administration (FAA).[61] Aus dem bundesrepublikanischen Raum sind bei der (internationalen) Planung, Implementierung und dem Einsatz von UAVs nahezu ausschließlich Militärs, (para)staatliche Flugbehörden, Vertreter der zuständigen Bundesministerien und vorwiegend elektro- und ingenieurtechnische Fakultäten beteiligt. Von "der Existenz eines polizeilich-industriellen Komplexes, in dem Sicherheitsindustrie und staatliche wie private Sicherheits-Verwaltung eng verflochten sind",[62] lässt sich für die UAV-Branche daher kaum sprechen.[63] Eher ist das Militär Steigbügelhalter für eine zukünftig elaboriertere zivile Nutzung, während die Polizei sich in (noch) verhältnismäßig kleinem Rahmen dem Randgruppen-Management widmet Volker Eick ist Politikwissenschaftler am John F. Kennedy Institut der FU Berlin. [1] Bone, E.; Bolkcom, C.: Unmanned Aerial Vehicles: Background and Issues for Congress, Washington D.C. 2003, p. 1 [2] Teal Group Corporation: World Unmanned Aerial Vehicle Systems. Market Profile and Forecast, Fairfax/VA 2009, p. 2 [3] 45 Länder haben UAVs im Bestand, vgl. van Blyenburgh, P.: The Importance of Unmanned Aerial Vehicles (Vortrag v. 1.2.2008 am EASA-UAS Workshop), Paris, p. 18 f.; vgl. http://de.wikipedia. org/wiki/Liste_der_unbemannten_Flugger%C3%A4te [4] ebd., S. 19; vgl. Eick, V.: "You’ll never walk alone…" Selling Security, Surveillance, and State-sponsored Social Sorting (Vortrag v. 2.10.2008, Konferenz "Targeted Publics: Arts and Technologies of the Security City"), Barcelona, p. 33 [5] Nicht flugfähige Drohnen, also Unmanned Ground Vehicles (UGVs) bzw. Unmanned Naval Vessels (UNVs), werden hier nicht berücksichtigt; vgl. aber das TALOS-Projekt (Transportable Autonomous Patrol for Land Border Surveillance) zur automatisierten Kontrolle der EU-Außengrenzen, http://cordis.europa.eu/fp7/projects_en.html, die australische automatisierte Minenräumung (Autonavigational Minesweeping Control System, AMCS), www.nrw.qld.gov.au/gnss/pdf/industry_directory.pdf, p. 25, das autonome U-Boot Talisman L, www.gizmag.com/unmanned-mini-sub-protects-ports-coasts/12166/, den Samsung-Kampfroboter Sentinella, www.dailymotion.com/video/xg078_robot-sentinella. Siehe auch die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Einführung und Bedeutung ziviler unbemannter Fahrzeuge, BT-Drs. 16/12404 v. 24.3.2009, S. 8: "Das BMI hat im Zeitraum von 1998 bis 2009 insgesamt 28 unbemannte ferngesteuerte Fahrzeuge, so genannte Fernlenkmanipulatoren von der Firma TELEROB aus Ostfildern beschafft." [6] Gordon, N.: The Political Economy of Israel's Homeland Security/Surveillance Industry, Alberta 2009, p. 9, www.surveillanceproject.org/projects/ [7] Intelligence, surveillance, reconnaissance (ISR), s.: Teal Group Corporation a.a.O. (Fn. 2), p. 1 [8] Einige Quellen betrachten Österreichs Angriff auf Venedig mit Luftballons im Jahr 1849 als ersten Einsatz von UAVs, vgl. www.ctie.monash.edu/hargrave/rpav_home.html#. [9] Heider, D.: Drohnen im zivilen und militärischen Einsatz, Münster 2006, S. 6 [10] ebd., S. 3 ff. [11] Im Oktober 2008 bestellte die Bundeswehr 19 weitere FanCopter-Systeme und im Juli 2009 4 LUNA-Systeme (40 Fluggeräte, 8 Bodenstationen) bei der Firma EMT; diese stellt auch das System Aladin her, s. www.emt-penzberg.de/fileadmin/presse/oktober2008_de.pdf; www.emt-penzberg.de/fileadmin/presse/Pressemitteilung_LUNA_07_2009.pdf [12] vgl. www.rheinmetall-detec.de/index.php?fid=2536&lang=2&pdb=1 [13] SAATEG XII: List, 19. Juni 2009: Das Angebot von Diehl BTG und General Atomics die konkurrierende Predator B zu liefern, sei damit vom Tisch: "Hintergrund soll sein, dass der Hamburger Kahrs (mit der ausdrücklichen Unterstützung von Peter Struck und dem Schub des Bremer MdB Volker Kröning) im Norden der Republik (Rheinmetall Bremen) ein gegen den Süden (EADS, Diehl) konkurrenzierendes Kompetenz-Zentrum für zukünftige (‚deutsche‘) Luftfahrt-Technologie aufbauen will. ... Innerhalb eines Tages wurde die ‚Predator B-Vorlage‘ des BMVg auf ‚Heron 1‘ umgeschrieben, und von Minister Jung unterschrieben", www.geopowers.com/Machte/Deutschland/Rustung/Rustung_2009_II/rustung_2009_ii.html [14] UAV Demonstrator Barracuda, www.eads.com/1024/de/homepage.html [15] Das fliegende Auge – Zugführer bei einer Drohnenbatterie, www.deutschesheer.de/ [16] vgl. www.rheinmetall-detec.de/index.php?fid=1189&lang=2&pdb=1 [17] Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke: Nutzung des deutschen Luftraums durch Drohnen, BT-Drs. 16/13609 v. 1.7.2009, S. 2 [18] Teal Group Corporation a.a.O. (Fn. 2), p. 1 [19] Stieglitz, K.: The Luftwaffe Perspective on UAVs, in: RUSI Defence Systems, 2007, no. 9/3, p. 34 [20] New Ways to Kill Terrorists, www.forbes.com/global/2009/0713/military-defense-surveillance-drone-target-terrorists.html; vgl. Süddeutsche Zeitung v. 30.12.2009. [21] Suspected U.S. Drones Kill at Least 44 in Pakistan, www.washingtonpost.com; CIA: Our Drones are Killing Terrorists. Promise, www.wired.com/dangerroom/2009/05/ [22] CIA Expands Use of Drones in Terror War, http://articles.latimes.com/2006/jan/ [23] Bone, E.; Bolkcom, C.: Unmanned Aerial Vehicles a.a.O. (Fn. 1), p. 14 [24] Arkin, R.C.: Governing Lethal Behavior: Embedding Ethics in a Hybrid Deliberative/Reactive Robot Architecture (Technical Report GIT-GVU-07-11), Georgia Institute of Technology 2007, p. 98; vgl. Taylor, R.M.: Human Automation Integration for Supervisory Control of UAVs, in: Virtual Media for Military Applications (Meeting Proceedings RTO-MP-HFM-136, Paper 12), Neuilly-sur-Seine 2007, p. 1-10 sowie Quintana, E.: The Ethics and Legal Implications of Military Unmanned Vehicles (RUSI, Occasional Paper), London 2008 [25] Insgesamt besitzen die US-Streitkräfte 5.500 UAVs. Die New York Times spricht von Ausfällen von mehr als 30 Prozent, vgl. Drones Are Weapons of Choice in Fighting Qaeda, www.nytimes.com/2009/03/17/business/17uav.html?_r=1&hp; zum Technologie-Fetischismus, vgl. Futrell, D.J.: Technological Fundamentalism? The Use of Unmanned Aerial Vehicles in the Conduct of War, Alexandria/VA 2004 [26] The Nevada Home of the Predator Drone Craft, www.npr.org/ [27] Lange, S.: Falludscha und die Transformation der Streitkräfte – Häuserkampf in Städten als dominante Kernfähigkeit der Zukunft? (SWP-Diskussionspapier, 3/1) 2005, S. 15 [28] New Ways to Kill Terrorists, www.forbes.com/global/2009/0713/military-defense-surveillance-drone-target-terrorists.html [29] Die US-Rüstungsfirma Lockheed Martin stieg im Jahr 2000 sogar in den Wirtschaftszweig Arbeitsmarktintegration und Sozialpolitik ein, vgl. Eick, V.; Grell, B.; Mayer, M., Sambale, J.: Nonprofit-Organisationen und die Transformation lokaler Beschäftigungspolitik, Münster 2004, S. 95. [30] Trends and Opportunities: U.S./U.K. Defense Cooperation in a New Environment, www. european-security.com/index.php?id=5491 [31] Weiter heißt es, "the military already uses this dual-use technology, so technological advances in commercial UAVs could have influence on defense." RAND Corporation (Hg.): The Global Technology Revolution 2020. In-Depth Analyses Bio/Nano/Materials/ Information Trends, Drivers, Barriers, and Social Implications, p. 217. [32] Friedl, A.: Applications of UAS in police service (Vortrag auf der UAV-DACH Conference, ILA 2008 am 30.5.2008), Berlin-Schönefeld, S. 9 [33] Drogen-Drohne im Einsatz, www.planetopia.de/archiv/2009/planetopia/10_04/11.html; Polizei-Drohne spürt Kiffer auf, unter: www.20min.ch/digital/hardware/story/20551098 [34] www.nachrichten.ch/detail/294032.htm [35] SonntagsBlick v. 5.4.2009; Neue Zürcher Zeitung v. 22.6.2008 [36] Nicked by the mini robot spy in the sky; http://technology.timesonline.co.uk/tol/news/tech_and_web/article2452224.ece sowie: Pilotless police drone takes off, http://news.bbc.co.uk/2/hi/uk_news/england/merseyside/6676809.stm [37] http://blog.kairaven.de/archives/1510-Drohnen-fuer-den-Kampf-um-Haeuser-und-Staedte.html [38] Eick, V.: Umstrittenes Terrain. Fliegende Kameras als Ausdruck neuer Trends von Überwachung (Vortrag auf dem Seminar für angewandte Unsicherheit am 10.7.2008), Berlin, S. 47-54 [39] Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Sächsischen Landtag, LT-Drs. 4/13892, Thema: Einsatz von "SensoCoptern" [40] Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 16/13609 v. 1.7.2009, S. 2 [41] Friedl a.a.O. (Fn. 32), p. 9; vgl. § 30 Abs. 1 Luftverkehrsgesetz sowie Fraedrich, W.: Synergien bei der Musterzulassung von UAS (Vortrag auf der ILA am 28.5.2008), Berlin, S. 6 f. [42] Allgemeine Erlaubnis für den Betrieb eines ferngesteuerten Flugkörpers mit Eigenantrieb im Freistaat Sachsen (Regierungspräsidium Dresden, 7.4.2008), zit. in: German Language UAV Working Group: ILA 2008 – UAV DACH (Konferenz, 30.5.2008), S. 5 [43] Institut für Zukunftsstudien und Technologiebewertung: Jahresbericht 2008, Berlin 2009, S. 82 [44] ebd., S. 83. Das mag sein, interessanterweise behaupten die IZT-Jahresberichte dies – mit Blick auf die Leichter-als-Luft-Technologien – seit 2006 textidentisch, vgl. www.izt.de/suche/ (Suchbegriff: Drohnen) [45] UAV DACH (Hg.): Eine Initiative zur Integration von UAVs in den zivilen Luftraum (Ausgabe 6/März 2008), S. 2 [46] Giemulla, E.M.: An Approach of amending National Law (Vortrag auf der ILA, 30.5. 2008), Berlin, S. 8ff. [47] Seif, A.: AIR4ALL Status of the EDA Study after 2nd Stakeholder Meeting (Vortrag auf der ILA, 30.5.2008), Berlin, S. 17 [48] "Von der geistes- und sozialwissenschaftlichen Forschung werden Beiträge insbesondere erwartet: zur Notwendigkeit und Akzeptanz von Sicherheitslösungen", Bundesministerium für Bildung und Forschung: Forschung für die zivile Sicherheit. Programm der Bundesregierung, Berlin 2007, S. 13 [49] Rachel, T.: Zivile Sicherheitsforschung als Teil der Hightech-Strategie Deutschlands (Rede beim Petersberger Dialog der Sicherheits- und wehrtechnischen Wirtschaft NRW, 9.6. 2008), Bonn [50] Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 16/13609 v. 1.7.2009, S. 3 [51] ebd. [52] z.B. die Preparatory Action for Security Research (PASR, 2004-2006); vgl. European Security Research Advisory Board (Hg.): Meeting the Challenge: the European Security Research Agenda, Luxembourg 2006; Hayes, B.: Arming Big Brother: The EUs Security Research Programme, Amsterdam 2006; Statewatch (Hg.): Neoconopticon. The EU-Security Complex, London 2009 [53] Frankreich, Israel und Italien stellen die größten Anteile; 45 Prozent aller Projekte werden von französischen Unternehmen geführt. [54] Für die zivile Nutzung von UAVs geht der BdLI davon aus, dass es noch 25 Jahre dauern werde, bei der UAV Europe geht man von der Markteroberung ab 2013 aus. [55] vgl. www.bdli.de/index.php?option=com_bdliboard&view=forums&Itemid=15 [56] Küke, R.: Bericht aus dem BDLI Fachausschuss UAS (Vortrag auf der ILA, 30.5.2008), Berlin, S. 4 [57] Schiebel GmbH (A), RUAG Aerospace Defence Technology, Swiss UAV (CH), ADSE Consultancy and Engineering Services, NLR (NL), AutoFlug, Diehl BTG Defence, DFS, DLR, EADS, EMT, ESG, IABG, OHB-System AG, Rheinmetall Defence Electronics, STEMME UMS (D) [58] Küke a.a.O. (Fn. 56), S. 4; vgl. von Bothmer, B.: Deutschsprachige Arbeitsgruppe für Unbemannte Luftfahrtzeuge. Eine Initiative zur Integration von UAVs im zivilen Luftraum (Info-Veranstaltung auf der ILA am 17.5.2006), Berlin, S. 16 [59] van Blyenburgh, P.: UVS International. Promoting International Coordination & Cooperation, Paris 2008, p. 78 [60] ebd., S. 80 [61] ebd., S. 79 [62] Kreissl, R.; Steinert, H.: Politik mit der Angst: Warum es kaum Widerstand dagegen gibt und was wir alltäglich aus ihr lernen (Vortragsmanuskript Soziologiekongress, 7.10.2008), Jena, S. 3 [63] vgl. aber das indect-Forschungsprojekt (Intelligent Information System Supporting Observation, Searching and Detection for Security of Citizens in Urban Environment) im 7. EU-Rahmenprogramm, an dem die polnische Polizei stellvertretend für andere Polizeien beteiligt ist, www.indect-project.eu/files/deliverables/public/INDECT_Deliverable_D8.1_v20091223.pdf/at_download/file, S. 42 f. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Bibliographische Angaben: Eick, Volker: Das Dröhnen der Drohnen.Technisierung von Überwachung und Kontrolle, in: Bürgerrechte & Polizei/CILIP 94 (3/2009), S. 28-40 |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Inhaltsverzeichnis | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
© Bürgerrechte & Polizei/CILIP 2009 Erstellt am 15.07.2009 - letzte Änderung am 20.06.2009 |