Der private Sicherheitssektor
strebt nach Anerkennung. Er will Teil jener "neuen Sicherheitsarchitektur"
sein, über die seit 2001 in den verschiedensten Variationen diskutiert
wird. Mögliche Felder einer engeren Zusammenarbeit zwischen Staat
und Privaten reichten vom Personen- und Objektschutz über die Sicherung
von Großveranstaltungen bis hin zur Überwachung von Abschiebegefängnissen
und öffentlichen Verkehrsmitteln, hieß es im Jahre 2008 in einer
Studie des Deutschen Industrie- und Handelskammertages.
Diese Liste lässt sich verlängern
und sie bezieht sich längst nicht nur auf jene Wachschutz-, Streifen-
und Kontrolltätigkeiten, bei denen die privaten Sicherheitsdienste
öffentlich in Erscheinung treten. Als Partner "auf gleicher Augenhöhe"
mit der Polizei anerkannt werden wollen auch die Vereinigungen für
die Sicherheit der Wirtschaft und erst recht die Sicherheitsabteilungen
von Großkonzernen, jene "Global Players", mit denen das Bundeskriminalamt
2006 eine Initiative startete. Sie sind international präsent, sie
verfügen über eigene Informationen und haben dem BKA scheinbar einiges
zu bieten – auch wenn der Maßstab ihrer Tätigkeit nicht das Recht,
sondern das Firmeninteresse ist.
Ob es um solche "Firmenkripos"
geht, die interne Ermittlungen nach eigenen Regeln und mit eigener
Zielsetzung führen, um firmenexterne Detekteien und Sicherheitsberater,
um kommerzielle Anbieter von "Intelligence" – die private Strafverfolgung
ist immer ein "Fall für zwei". Sie kann ohne ihre Beziehung zu den
staatlichen Sicherheitsapparaten nicht diskutiert werden.
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Spätestens seit den Umbrüchen
in Nordafrika gilt das Internet als Treibriemen der Befreiung. Das
weltweite Netz ist aber auch der Rahmen für neue Formen polizeilicher
und geheimdienstlicher Kontrolle. Mit diesem Thema wird sich die
kommende Ausgabe von Bürgerrechte & Polizei/ CILIP befassen.
(Heiner Busch)
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