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Die Änderungsvorschläge des Bundesrats zum Anti-Terror-II-Paket
Bundesrats-Drucksache 920/1/01 vom 26.11.2001
http://www.cilip.de/terror/br-drs-920-1-01.pdf
Hier eine Zusammenfassung in Stichworten, ohne Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit!
(von Georg Classen, 10.12.2001 - http://www.dbein.bndlg.de/action)
Bundesverfassungsschutzgesetz
- Erweiterung der Befugnisse Daten zu erheben und Daten an Dritte weiterzugeben
- Erweiterung der zusätzlichen Befugnisse auf Landesverfassungsschutz
- Überwachung von Kindern ab 14 Jahren durch den Verfassungsschutz (bisher: ab 16)
- Auskunftsverpflichtung für Banken, Post, Telefon- und Internetanbieter; Erweiterung auf gewaltfreien Inlandsextremismus
- Lockerung / teilweise Verzicht auf G10-Verfahren
Fernmeldeanlagengesetz
- Weitergeltung § 12 FAG über 2001 hinaus (Pflicht zur Aufzeichnung von Telekommunikationsverbindungen und -standortdaten)
Sicherheitsüberprüfungsgesetz
- Präzisierung sicherheitsempfindlicher Einrichtungen und Teile von Einrichtungen, Rechtsverordnungsermächtigung
Vereinsgesetz / BGB
- Erweiterung Verbotskatalog Ausländervereine "Bestrebungen gegen die FDGO"
- Mitteilungspflicht Vereinsgründung/-anmeldung von Amtsgericht an Innenbehörde (Änderung BGB)
Bundeskriminalamtgesetz
- Beschränkung der geplanten "uferlosen Ausweitung" der Zuständigkeit des BKA - Stärkung der Kompetenzen der Länderpolizeien und LKA
Ausländergesetz
- Pflicht der Botschaften eine Sicherheitsbefragung von Visaantragstellern durchzuführen
- rechtlich zwingende erkennungsdienstliche Behandlung aller Visaantragsteller bei den Botschaften
- rechtlich zwingendes lebenslanges Wiedereinreiseverbot nach Ausweisung wg. terroristischer Verbrechen
- rechtlich zwingende Ausweisung von Ausländern einschl. Jugendlichen nach Verurteilung zu einer Strafe von mehr als zwei (bisher: drei) Jahren (gilt für alle Staftatbestände)
- Möglichkeiten der Ausreiseeinrichtungen und "sicherheitsrechtliche Überwachung" ausreisepflichtiger und geduldeter Ausländer
- Regelanfrage beim Verfassungsschutz vor Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis/Aufenthaltsberechtigung
- keine aufschiebende Wirkung von Rechtsmitteln gegen Auflagen zur Duldung (ausländerrechtliches Arbeitsverbot, Einweisung in Ausreiseeinrichtung, u.a.)
- im Rahmen der Anhörung im Asylverfahren soll das Bundesamt auch Tatsachen ermitteln, die "für die Sicherheitsbehörden von Bedeutung" sind
Ausländerzentralregistergesetz, Ausländerdateienverordnung
- rechtlich zwingende Erfassung von Religionszugehörigkeit; ethnischer Zugehörigkeit; Voraufenthalten in anderen Staaten; Angaben bei Sicherheitsbefragungen
- in der Ausländerdatei werden Deutsche noch fünf Jahre ab Einbürgerung weiter gespeichert
SGB X
- Auskunftspflicht der Sozialleistungsträger neben der Rasterfahndung auch zur Verhütung von Straftaten i.S.d. § 138 StGB
- der Sozialleistungsträger darf - anders als in anderen Fällen der Datenübermittlung - die Berechtigung der Datenanforderung nicht überprüfen
- der einschränkende Katalog der übermittlungsfähigen Sozialdaten wird aufgehoben, somit können alle Sozialdaten übermittelt werden, soweit dies zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist.
Inkrafttreten
- die Befristung der Regelungen zu ...auf fünf Jahre fällt weg
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