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Bürgerrechte & Polizei/CILIP  ·  Aktuelles zum Anti-Terror-Paket

abstand

Die Änderungsvorschläge des Bundesrats zum Anti-Terror-II-Paket

Bundesrats-Drucksache 920/1/01 vom 26.11.2001
http://www.cilip.de/terror/br-drs-920-1-01.pdf

Hier eine Zusammenfassung in Stichworten, ohne Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit!
(von Georg Classen, 10.12.2001 - http://www.dbein.bndlg.de/action)

Bundesverfassungsschutzgesetz

  • Erweiterung der Befugnisse Daten zu erheben und Daten an Dritte weiterzugeben
  • Erweiterung der zusätzlichen Befugnisse auf Landesverfassungsschutz
  • Überwachung von Kindern ab 14 Jahren durch den Verfassungsschutz (bisher: ab 16)
  • Auskunftsverpflichtung für Banken, Post, Telefon- und Internetanbieter; Erweiterung auf gewaltfreien Inlandsextremismus
  • Lockerung / teilweise Verzicht auf G10-Verfahren

Fernmeldeanlagengesetz

  • Weitergeltung § 12 FAG über 2001 hinaus (Pflicht zur Aufzeichnung von Telekommunikationsverbindungen und -standortdaten)

Sicherheitsüberprüfungsgesetz

  • Präzisierung sicherheitsempfindlicher Einrichtungen und Teile von Einrichtungen, Rechtsverordnungsermächtigung

Vereinsgesetz / BGB

  • Erweiterung Verbotskatalog Ausländervereine "Bestrebungen gegen die FDGO"
  • Mitteilungspflicht Vereinsgründung/-anmeldung von Amtsgericht an Innenbehörde (Änderung BGB)

Bundeskriminalamtgesetz

  • Beschränkung der geplanten "uferlosen Ausweitung" der Zuständigkeit des BKA - Stärkung der Kompetenzen der Länderpolizeien und LKA

Ausländergesetz

  • Pflicht der Botschaften eine Sicherheitsbefragung von Visaantragstellern durchzuführen
  • rechtlich zwingende erkennungsdienstliche Behandlung aller Visaantragsteller bei den Botschaften
  • rechtlich zwingendes lebenslanges Wiedereinreiseverbot nach Ausweisung wg. terroristischer Verbrechen
  • rechtlich zwingende Ausweisung von Ausländern einschl. Jugendlichen nach Verurteilung zu einer Strafe von mehr als zwei (bisher: drei) Jahren (gilt für alle Staftatbestände)
  • Möglichkeiten der Ausreiseeinrichtungen und "sicherheitsrechtliche Überwachung" ausreisepflichtiger und geduldeter Ausländer
  • Regelanfrage beim Verfassungsschutz vor Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis/Aufenthaltsberechtigung
  • keine aufschiebende Wirkung von Rechtsmitteln gegen Auflagen zur Duldung (ausländerrechtliches Arbeitsverbot, Einweisung in Ausreiseeinrichtung, u.a.)
  • im Rahmen der Anhörung im Asylverfahren soll das Bundesamt auch Tatsachen ermitteln, die "für die Sicherheitsbehörden von Bedeutung" sind

Ausländerzentralregistergesetz, Ausländerdateienverordnung

  • rechtlich zwingende Erfassung von Religionszugehörigkeit; ethnischer Zugehörigkeit; Voraufenthalten in anderen Staaten; Angaben bei Sicherheitsbefragungen
  • in der Ausländerdatei werden Deutsche noch fünf Jahre ab Einbürgerung weiter gespeichert

SGB X

  • Auskunftspflicht der Sozialleistungsträger neben der Rasterfahndung auch zur Verhütung von Straftaten i.S.d. § 138 StGB
  • der Sozialleistungsträger darf - anders als in anderen Fällen der Datenübermittlung - die Berechtigung der Datenanforderung nicht überprüfen
  • der einschränkende Katalog der übermittlungsfähigen Sozialdaten wird aufgehoben, somit können alle Sozialdaten übermittelt werden, soweit dies zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Inkrafttreten

  • die Befristung der Regelungen zu ...auf fünf Jahre fällt weg



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© 2001 Georg Classen
HTML-Auszeichnung: Martina Kant
Erstellt am 13.12.2001 - letzte Änderung am 13.12.2001, 19:40 Uhr