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Bürgerrechte & Polizei/CILIP  ·  Aktuelles zum Anti-Terror-Paket

(für die Richtigkeit nachstehenden Textes übernehmen wir keine Gewähr)

abstand

Quelle: Bundesministerium des Innern:
http://www.bmi.bund.de/frame/dokumente/Artikel/ix_61128.htm

Bundesministerium des Innern: Eckpunkte des Terrorismusbekämpfungsgesetzes, Stand: 27.10.2001

Der internationale Terrorismus hat sich zu einer weltweiten Bedrohung entwickelt.

Das Ausmaß der Gewalt, die logistische Vernetzung der Täter und ihre langfristig angelegte, grenzüberschreitende Strategie erfordert die Fortentwicklung der gesetzlichen Instrumente.

Zahlreiche Sicherheitsgesetze müssen deshalb der neuen Bedrohungslage angepasst werden. Das Bundeskriminalamtgesetz, das Bundesgrenzschutzgesetz, das Bundesverfassungsschutzgesetz, das MAD-Gesetz, das BND-Gesetz sowie das Ausländergesetz und andere ausländerrechtliche Vorschriften müssen geändert werden, um

  • den Sicherheitsbehörden die nötigen gesetzlichen Kompetenzen zu geben,
  • den Datenaustausch zwischen den Behörden zu verbessern,
  • bereits die Einreise terroristischer Straftäter nach Deutschland zu verhindern,
  • identitätssichernde Maßnahmen im Visumverfahren zu verbessern,
  • den Einsatz bewaffneter Flugbegleiter des BGS auf deutschen Luftfahrzeugen zu ermöglichen,
  • Grenzkontrollmöglichkeiten zu verbessern und
  • bereits im Inland befindliche Extremisten besser zu erkennen.

Das Sicherheitsüberprüfungsgesetz, der einschlägige Teil des Luftverkehrsgesetzes, das Bundeszentralregistergesetz, das Passgesetz, das Gesetz über Personalausweise, das Vereinsgesetz, das Zehnte Buch Sozialgesetzbuch und das Energiesicherungsgesetz müssen geändert werden, um

  • die Überprüfung bei sicherheitsempfindlichen Tätigkeiten zu verstärken,
  • den Gebrauch von Schusswaffen in zivilen Luftfahrtzeugen Polizeivollzugsbeamten vorzubehalten,
  • Rechtsgrundlagen für die Aufnahme biometrischer Merkmale in Pässe und Personalausweise zu schaffen,
  • die Sozialdaten wirkungsvoller bei der Rasterfahndung zu verwenden,
  • die uneingeschränkte Energieversorgung sicherzustellen,
  • Aktivitäten extremistischer Ausländervereine in Deutschland rascher unterbinden zu können.

Der Schwerpunkt der Gesetzesänderungen liegt einmal darin, den Sicherheitsbehörden wie dem Bundeskriminalamt, dem Bundesgrenzschutz, dem Bundesamt für Verfassungsschutz, dem Militärischen Abschirmdienst und dem Bundesnachrichtendienst die nötigen gesetzlichen Befugnisse zu geben.

So werden unter anderem die originären Ermittlungskompetenzen des Bundeskriminalamtes erweitert. Zum einen ist nach Schaffung von § 129b StGB die originäre Zuständigkeit des Bundeskriminalamtes folgerichtig auch auf die Verfolgung dieser Straftat zu erstrecken. Darüber hinaus soll die originäre Zuständigkeit des Bundeskriminalamtes aber auch in den Fällen gegeben sein, in denen die Tat lediglich bundesweit organisiert ist. Schließlich soll dem Bundeskriminalamt eine originäre Ermittlungskompetenz für bestimmte schwere Erscheinungsformen von Datennetzkriminalität eingeräumt werden. Zudem werden die Zentralstellenkompetenzen des Bundeskriminalamtes ausgeweitet. Damit soll die Informationsbeschaffung des Bundeskriminalamtes zur Ergänzung vorhandener Sachverhalte und zur Durchführung von Auswerteprojekten verbessert worden.

Für den Bereich des Bundesgrenzschutzes sieht der Entwurf insbesondere eine klarstellende Regelung im Bundesgrenzschutzgesetz für den Einsatz von Sicherheitskräften des Bundesgrenzschutzes an Bord von deutschen Luftfahrzeugen (Flugsicherheitsbegleiter) vor. Darüber hinaus erweitert der Entwurf die Befugnis des Bundesgrenzschutzes, im Rahmen seiner räumlichen und sachlichen Zuständigkeit Personen nicht nur anhalten und befragen, sondern auch die mitgeführten Ausweispapiere überprüfen zu können.

Dem Verfassungsschutz kommt bei der Terrorismusbekämpfung im Rahmen der Vorfeldaufklärung eine wichtige Aufgabe zu. Das Bundesamt für Verfassungsschutz erhält daher das Recht, auch solche Bestrebungen zu beobachten, die sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung oder gegen das friedliche Zusammenleben der Völker richten, da sie ein gefährlicher Nährboden für den wachsenden Terrorismus sind. In verschiedenen Landesverfassungsschutzgesetzen sind solche Bestrebungen bereits als Gegenstand der nachrichtendienstlichen Beobachtung genannt. Informationen über Geldströme und Kontobewegungen von Organisationen und Personen, die extremistischer Bestrebungen oder sicherheitsgefährdender bzw. geheimdienstlicher Tätigkeiten verdächtigt werden, können zur Feststellung von Tätern und Hintermännern führen. Zur Erforschung dieser Geldströme und Kontobewegungen erhält das Bundesamt für Verfassungsschutz eine mit einer Auskunftsverpflichtung der Banken und Geldinstitute korrespondierende Befugnis, Informationen über Konten einzuholen. Ferner können Auskünfte auch von Postdienstleister und Luftverkehrsunternehmen eingeholt werden.

Die parlamentarische Kontrolle der Ausübung dieser neuen Befugnisse wird gewährleistet.

Zum anderen liegt der Schwerpunkt des Entwurfs in der Schaffung der notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen für eine Verbesserung des Informationsaustausches, die Verhinderung der Einreise terroristischer Straftäter nach Deutschland und notwendige identitätssichernde Maßnahmen.

Die notwendigen Änderungen im Ausländergesetz sehen vor, dass Personen keine Visa oder Aufenthaltsgenehmigungen erhalten und einem Einreise- und Aufenthaltsverbot in Deutschland unterliegen, die die freiheitliche demokratische Grundordnung oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden, sich bei der Verfolgung politischer Ziele an Gewalttätigkeiten beteiligen, öffentlich zur Gewaltanwendung aufrufen oder einer Vereinigung angehören, die den internationalen Terrorismus unterstützt. Darüber hinaus wird die Grundlage für eine Intensivierung der Zusammenarbeit der Auslandsvertretungen mit den Sicherheitsbehörden geschaffen. Die Möglichkeiten der Identitätssicherung, insbesondere durch Schaffung einer Rechtsgrundlage für identitätssichernde Maßnahmen von Auslandsvertretungen im Sichtvermerksverfahren, werden erweitert. Weiterhin sind innerstaatliche Regelungen enthalten zur maschinenlesbaren Zone für die EU-Aufenthaltstitel sowie Duldung und Aufenthaltsgestattung, wobei bei letzterer die Anforderungen hinsichtlich der Fälschungssicherheit deutlich angehoben wurden. Die Einführung von fälschungssicheren Ausweisen wird auch auf Asylbewerber und Duldungsinhaber erstreckt.

Im Asylverfahrensgesetz wird eine gesetzliche Grundlage für eine Sprachaufzeichnung geschaffen, anhand derer eine identitätssichernde Sprachanalyse zur Bestimmung der Herkunftsregion erfolgen kann. Die Erhebung muss für den Ausländer erkennbar sein (offene Datenerhebung). Fingerabdrücke und andere im Zusammenhang mit Asylverfahren gewonnene identitätssichernde Unterlagen werden künftig 10 Jahre ab Unanfechtbarkeit der Asylentscheidung aufbewahrt werden, um den Zugriff der Sicherheitsbehörden langfristig zu ermöglichen. Ebenso werden künftig die Fingerabdrücke von Asylbewerbern automatisch mit dem polizeilichen Tatortspurenbestand des Bundeskriminalamtes abgeglichen werden können.

Schließlich wird die Erkenntnisgewinnung aus dem Ausländerzentralregister durch wichtige Änderungen des Ausländerzentralregistergesetzes verbessert. Die Visadatei, in der derzeit grundsätzlich nur Daten über Visaanträge gespeichert werden, wird zu einer Visaentscheidungsdatei ausgebaut, um eine verbesserte Kontrolle des einreisenden Verkehrs zu gewährleisten. Der Zugriff für Polizeibehörden bei abstrakten Gefahren, also z. B. im Rahmen von Personenkontrollen, wird verbessert, damit sie sofort feststellen können, ob sich ein Ausländer legal in Deutschland aufhält. Die Möglichkeit, Gruppenauskünfte einzuholen, wird in Zukunft auch auf Personen mit verfestigtem Aufenthaltstatus erstreckt. Darüber hinaus sind Gruppenauskünfte künftig auch bei abstrakten Gefahren zulässig. Um die Arbeit der Sicherheitsdienste effektiver zu gestalten, erhalten sie die Möglichkeit, künftig den gesamten Datenbestand im automatisierten Verfahren abzurufen.

Weitere gesetzliche Änderungen sieht der Entwurf für das Sicherheitsüberprüfungsgesetz, das Luftverkehrsgesetz, das Bundeszentralregistergesetz, das Passgesetz, das Gesetz über Personalausweise, das Vereinsgesetz, das Zehnte Buch Sozialgesetzbuch und das Energiesicherungsgesetz vor.

Mit der Änderung des Luftverkehrsgesetzes erfolgt eine Klarstellung, dass der Gebrauch einer Schusswaffe an Bord eines zivilen Luftfahrzeuges Polizeivollzugsbeamten, insbesondere des Bundesgrenzschutzes im Rahmen ihrer Sicherheitsbegleitung, vorbehalten ist. Weitere Regelungen betreffen eine Verbesserung und Klarstellung der gesetzlichen Grundlage für die Zuverlässigkeitsüberprüfungen hinsichtlich des bei Flugplatz- und Luftfahrtunternehmen in sicherheitsrelevanten Bereichen beschäftigten Personals. Die Art und Weise der Durchführung dieser Überprüfung ist gerade durch Verordnung vom 8. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2625) geregelt worden. Mit dem vorliegenden Gesetz wird die Überprüfung auf das beim Flugsicherungsunternehmen beschäftigte Personal sowie auf Personen, die für entsprechende Aufgaben bevollmächtigt sind, ausgedehnt. Im Lichte der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Volkszählungsurteil sowie der Forderung desselben Gerichts, alle Tatbestände, die wesentliche Rechte des Betroffenen berühren, gesetzlich und nicht im Verordnungswege zu regeln (sog. Wesentlichkeitstheorie) wird auch die bestehende Ermächtigungsgrundlage angepasst. Die Folgeänderung des Bundeszentralregistergesetzes ermöglicht den Luftfahrtbehörden die Einholung einer unbeschränkten Auskunft über den im geänderten § 29d LuftVG genannten Personenkreis, der zudem über den bisher erfassten Kreis hinausgeht.

Im Pass- und Personalausweisrecht wird die Grundlage geschaffen, um die Möglichkeiten zur computergestützten Identifizierung von Personen auf der Grundlage der Ausweisdokumente zu verbessern und zu verhindern, dass Personen sich mit fremden Papieren ähnlich aussehender Personen ausweisen. Zur Erreichung dieser Zielsetzung sieht der Entwurf im Wesentlichen vor, dass neben dem Lichtbild und der Unterschrift weitere biometrische Merkmale in den Pass und den Personalausweis - auch in verschlüsselter Form - aufgenommen werden dürfen. Durch besonderes Bundesgesetz können künftig drei weitere Biometriemerkmale eingeführt und deren Verschlüsselung sowie die Verschlüsselung des Lichtbildes, der Unterschrift und anderer Personalangaben angeordnet werden. Damit kann zukünftig zweifelsfrei überprüft werden, ob die Identität der betreffenden Person mit den im Dokument abgespeicherten Originaldaten übereinstimmt.

Nach der Streichung des "Religionsprivilegs" ergänzen die vorgesehenen Änderungen des Vereinsgesetzes die staatlichen Handlungsoptionen zur Bekämpfung extremistischer Vereinigungen mit Auslandsbezug. So kann künftig mit der Neufassung und Ausweitung der Vereinsverbotsgründe für Ausländervereine und ausländische Vereine z.B. verhindert werden, dass gewalttätige oder terroristische Organisationen von Ausländervereinen in Deutschland unterstützt werden. Das Verbot der öffentlichen Verwendung von Kennzeichen verbotener Vereine wird effektiviert.

Die Regelungen zum Bundesverfassungsschutzgesetz, dem BND-Gesetz, dem MAD-Gesetz und dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz werden auf fünf Jahre befristet.



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HTML-Auszeichnung: Martina Kant
Erstellt am 30.10.2001 - letzte Änderung am 30.10.2001