zurück zur CILIP-Startseite
Bürgerrechte & Polizei/CILIP  ·  Aktuelles zum Anti-Terror-Paket  ·  Rasterfahndung

abstand
Berlin, 15.02.2002

Rasterfahndung bundesweit einstellen - Betroffene informieren - BürgerInnenrechte schützen!

Gemeinsame Pressemitteilung von

Humanistische Union (HU), Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV), Internationale Liga für Menschenrechte, Strafverteidigervereinigungen, Organisationsbüro, Vereinigung Berliner Strafverteidiger, Bürgerrechte & Polizei/CILIP, Deutsche Vereinigung für Datenschutz (DVD), Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen (VDJ), Komitee für Grundrechte und Demokratie, Chaos Computer Club, JungdemokratInnen / Junge Linke, Bundesverband, JungdemokratInnen/Junge Linke, Landesverband Berlin, Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär, Gustav Heinemann-Initiative, Redaktion "ak analyse & kritik", Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e.V., Flüchtlingsrat Berlin, "bis gleich..." Initiative für die Freilassung und gegen den Paragraphen 129a, Netzwerk Neue Medien, Redaktion "Ossietzky", AG gegen internationale sexuelle und rassistische Ausbeutung (agisra), Bundesverband NEUES FORUM, Kanak-Attak

Nachdem die Landgerichte in Berlin und Wiesbaden die Rasterfahndung nach "Schläfern" terroristischer Organisationen für unzulässig erklärt haben, ist es nicht mehr zu leugnen: Eine reale Gefahr von Terroranschlägen aus dem Al-Qaida-Netzwerk besteht in der Bundesrepublik auch nach dem 11. September 2001 nicht. Die Verlautbarungen der Bundesregierung und der Landesregierungen sind sich in diesem Punkt einig, und die den selben Regierungen unterstehende Polizei verfügt über keine entgegenstehenden Erkenntnisse - auch nicht nach monatelanger Fahndung. Die bundesweite Rasterfahndung bleibt ein politisch fataler Versuch, auf Kosten von Minderheiten Stimmung zu machen, hartes Durchgreifen medienwirksam zu simulieren und die Öffentlichkeit an rücksichtsloses polizeiliches Vorgehen gegen jedermann zu gewöhnen.

Aus dem juristischen und praktischen Scheitern der Rasterfahndung sind jetzt die Konsequenzen zu ziehen: die Rasterfahndung ist bundesweit einzustellen, alle dabei erhobenen Daten sind zu löschen, die Betroffenen sind zu informieren. So verlockend es für die Polizei auch erscheinen mag: Rasterfahndungsdaten dürfen nicht zu anderen Zwecken weiterverwendet werden.

Auch das Terrorismusbekämpfungsgesetz muss erneut auf den Prüfstand gestellt werden. Ebenso wie der Traum von der Fahndung auf Knopfdruck werden auch biometrisch aufgerüstete Personaldokumente, neue Abhör- und Eingriffsbefugnisse der Geheimdienste, Sicherheitsüberprüfungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und noch umfangreichere Datenbanken nur einen Effekt mit Sicherheit erzielen: das Unsicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger gegenüber dem allwissenden Staat wird weiter zunehmen.


Bei Rückfragen:
Sönke Hilbrans, Immanuelkirchstr. 3-4, 10405 Berlin, Telefon: (030) 44 679 2-18



Zurück zur Übersicht
zurück zur CILIP-Startseite
© 2002 bei den unterzeichnenden Organisationen
HTML-Auszeichnung: Martina Kant
Erstellt am 18.02.2002 - letzte Änderung am 29.07.2002