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Bürgerrechte & Polizei/CILIP  ·  Aktuelles zum Anti-Terror-Paket

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(für die Richtigkeit nachstehenden Textes übernehmen wir keine Gewähr)

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Quelle: Bundesrat
http://www.bundesrat.de/pr/pr299_01.html

299/2001 ... 20. Dezember 2001

Bundesrat stimmt Anti-Terror-Paket zu

Neue Befugnisse für die Geheimdienste / Schärfere Bestimmungen bei der Einreise von Ausländern / Biometrische Merkmale in Pässen zulässig

Der Bundesrat hat heute dem zweiten Anti-Terror-Paket zugestimmt. Das "Terrorismusbekämpfungsgesetz" enthält neue Befugnisse für die Geheimdienste und Sicherheitsbehörden sowie schärfere Bestimmungen bei der Einreise von Ausländern und der Ausweisung von jenen, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte für terroristische Bestrebungen gefunden wurden. Die Verfassungsschutzämter dürfen künftig beispielsweise Auskünfte über Kundendaten einholen bei Banken, Post, Telekommunikationsdiensten und Luftfahrtunternehmen. In Flugzeugen dürfen Beamte von Polizei und Bundesgrenzschutz als Sicherheitskräfte (so genannte Sky Marshals) eingesetzt werden, nicht aber private Sicherheitsdienste. Pässe und Personalausweise dürfen neben dem Lichtbild und der Unterschrift weitere biometrische Merkmale von Fingern oder Händen oder Gesicht des Inhabers enthalten. Diese Merkmale dürfen verschlüsselt werden; das bedeutet, dass der Ausweisinhaber selbst nicht feststellen kann, welche Angaben auf dem Ausweis stehen. Ein Bundesgesetz soll hierzu noch Näheres regeln. Die Verbotsgründe für Ausländervereine werden erweitert: Sie können unter anderem verboten werden, wenn ihr Zweck oder ihre Tätigkeit die politische Willensbildung oder das friedliche Zusammenleben von Deutschen und Ausländern oder von verschiedenen Ausländergruppen im Bundesgebiet, die öffentliche Sicherheit oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt oder gefährdet. Die Neuregelungen zu den Geheimdiensten sowie zur Sicherheitsüberprüfung sind auf fünf Jahre befristet.

In einer Entschließung begrüßte der Bundesrat die mit dem Gesetzesbeschluss zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus vorgesehenen Maßnahmen zur Stabilisierung der Sicherheitslage in Deutschland.

Mit den Anschlägen in den Vereinigten Staaten von Amerika vom 11. September 2001 habe die terroristische Bedrohung weltweit eine neue Dimension erreicht. Vorbereitung und Ausführung der Anschläge seien gekennzeichnet durch ein hohes Ausmaß an Brutalität, Menschenverachtung und Fanatismus. Hinter den Anschlägen stehe ein staatenübergreifendes Netz logistischer und operativer Strukturen. Die gemeinsame Aufgabe aller staatlichen Kräfte müsse es sein, dieser Bedrohung mit geeigneten Schutzmaßnahmen entgegenzutreten.

Die nunmehr beschlossenen Gesetzesänderungen stellen nach Ansicht des Bundesrates eine notwendige Reaktion auf die internationalen Terrorangriffe und die damit verbundenen Angriffe auf die nationale Sicherheitslage in Deutschland dar. Die jüngsten terroristischen Anschläge hätten gezeigt, dass eine wirksamere Bekämpfung des Terrorismus neben geeigneten nationalen Maßnahmen auch eine verstärkte internationale Zusammenarbeit erfordere. Deshalb sei eine enge Kooperation aller zivilisierten Staaten und ihrer Sicherheitsbehörden notwendiger denn je. Dies gelte insbesondere für die Staaten der Europäischen Union.

Der Bundesrat begrüßt die von den Innen- und Justizminister der EU am 20. September 2001 verabschiedeten Maßnahmen als Ausgangspunkt für eine entschlossene und wirkungsvolle Bekämpfung des internationalen Terrorismus.

Besonders hervorgehoben wird die Billigung der konkreten Modalitäten des europäischen Haftbefehls, der die nationalen Auslieferungsverfahren ersetzen soll, der gemeinsame Rechtsrahmen für die Terrorismusbekämpfung, das Einfrieren von Vermögensgegenständen, die Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen den operativen Dienststellen, die für die Terrorismusbekämpfung zuständig sind, die Stärkung der Sicherheitsmerkmale des gemeinsamen Visums, die Überlegungen, wie das bisherige EU-Recht (beispielsweise zur Asylfrage oder für die Finanzmärkte) "Terrorismus"-sicher gemacht werden kann sowie die wirksamere Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus durch die förmliche Annahme der Richtlinie über die Geldwäsche und die beschleunigte Ratifizierung des Übereinkommens der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus durch die Mitgliedstaaten.

Der Bundesrat betonte, nur durch eine enge Zusammenarbeit der EU mit den Mitgliedstaaten könne ein wirksamer Schutz erreicht werden. Nationale Maßnahmen reichten hierfür nicht aus.

 

Gesetz zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus (Terrorismusbekämpfungsgesetz)

Drucksache 1059/01 (Beschluss)



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HTML-Auszeichnung: Martina Kant
Erstellt am 20.12.2001 - letzte Änderung am 20.12.2001, 17:18 Uhr