Veranstaltungshinweis
Öffentliche Anhörung des Innenausschusses
am Freitag, dem 30.11.2001
Der Innenausschuss des Deutschen Bundestages führt
am Freitag, dem 30.11.2001
von 13 - 19 Uhr
im Reichstag, III. OG, CDU-Fraktionssaal
eine Öffentliche Anhörung von Sachverständigen zum
Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus (Terrorismusbekämpfungsgesetz) - Drucksache 14/7386 -
durch
Anmeldung für Zuhörer
Die Anhörung ist öffentlich. Interessierte Zuhörer müssen sich mit Angabe ihrer Personalien umgehend, spätestens einen Tag vorher - möglichst per Fax - beim Ausschussekretariat anmelden, Tel. 030-227-32858, Fax -36994, oder über 030-227-0. Die Namen werden dem Einlassdienst des Reichstags mitgeteilt, der die Ausweise kontrolliert und einen Sicherheitscheck analog zu Flughafenkontrollen durchführt. Zugang vermutlich über den SÜDeingang des Reichstags.
Stellungnahmen sind noch bis 27.11.2001 möglich
Auch nicht ausdrücklich zu der Anhörung als ExpertInnen geladene Organisationen und Einzelpersonen können noch Stellungnahmen zu dem Gesetzentwurf einreichen. Diese müssen bis spätestens Dienstag 27.11.2001 dem Ausschusssekretariat per Fax 030-227-36994 zugegangen sein (Für Rückfragen: Tel. 030-227-32858 oder 227-0).
Vor allem Organisationen, die ohnehin bereits fachliche Stellungnahmen erarbeitet haben, sollten diese Möglichkeit unbedingt nutzen!
Die Stellungnahmen sollten adressiert werden an den
Innenausschuss des Deutschen Bundestages
z.H. der Vorsitzenden
Frau Ute Vogt
Platz der Republik
11011 Berlin
als "fachliche Stellungnahme zur Anhörung des Innenausschusses des Deutschen Bundestags am 30.11.2001 zum Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus" bezeichnet und der Bitte um Weiterleitung an die Mitglieder des Innenausschusses versehen werden (bzw. die bereits fertige Stellungnahme mit einem entsprechenden Anschreiben versehen!).
Die Stellungnahmen werden dann als "Ausschussdrucksachen" vom Bundestag vervielfältigt und den Ausschussmitgliedern zugeleitet sowie als Kopien bei der Anhörung auch für interessierte Zuhörer zum Mitnehmen ausgelegt.
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