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Bürgerrechte & Polizei/CILIP 62 (1/1999)

abstand

Das Bundeskriminalamt

Intelligence-Zentrale oder Schaltstelle des bundesdeutschen Polizeisystems?


von Hartmut Aden


Das Bundeskriminalamt hat heute drei Hauptfunktionen: Es ist die Informations- und Technikzentrale des bundesdeutschen Polizeisystems, die Schnittstelle zwischen internationalen und bundesdeutschen Polizeistellen, und es hat für eine Reihe von Fällen eigenständige Ermittlungsbefugnisse. Zwei weitere Aufgaben kommen hinzu: die Kriminalistik und der Schutz von Mitgliedern der Verfassungsorgane.

Die Geschichte des Bundeskriminalamtes (BKA) ist die eines kontinuierlichen Ausbaus. Bei näherer Betrachtung steckt dahinter ein doppelter Wachstumsprozeß. Zum einen entwickelten die ursprünglichen Aufgaben des Amtes eine Eigendynamik. Zum anderen wuchs die Behörde durch zusätzliche Aufgaben.

Daß die Bundesrepublik überhaupt zentrale Polizeistrukturen aufbauen konnte, war zunächst nicht selbstverständlich. Im Zuge der Westintegration der BRD billigten die Westalliierten 1949 u.a. die Gründung einer Koordinierungsstelle der Kriminalpolizei.[1] Auf der Grundlage von Art. 87 Grundgesetz errichtete der Bund 1951 das Bundeskriminalamt mit Sitz in Hamburg, seit 1953 in Wiesbaden.[2] In den Anfangsjahren hatte das BKA noch keine eigenen Ermittlungskompetenzen. Das Amt war das bundesdeutsche Zentralbüro für die Kooperation mit Interpol und mit ausländischen Polizeien. Darüber hinaus fungierte es als Fahndungszentrale. Kriminaltechnik und Kriminalistik gehörten ebenfalls von Beginn an zu den Aufgaben des BKA. Die Zahl der Planstellen wuchs kontinuierlich von 355 im Gründungsjahr über 637 (1960) auf 933 (1969).[3]

Die sozial-liberal regierten 70er Jahre wurden zur "Boom-Phase" des Amtes. Neben dem allgemeinen Bestreben der SPD-FDP-Regierung, die Administrativstrukturen des Bundes zu stärken, waren für den rasanten Ausbau des BKA zwei weitere, sehr unterschiedliche Faktoren maßgeblich: Die Aktionen der Roten Armee Fraktion und andere terroristische Gewalttaten der 70er Jahre bescherten der Wiesbadener Behörde einerseits neue Ermittlungsaufgaben. Eine Abteilung "Terrorismusbekämpfung" entstand. Zeitgleich und damit zusammenhängend veränderte andererseits die Computertechnik die Polizeiarbeit und erzeugte bei manchen Polizeistrategen geradezu eine Euphorie bezüglich dessen, was polizeiliche Strafverfolgung und Kriminalprävention leisten könnten. Die Zahl der Planstellen wuchs im Zuge dieser Entwicklung über 1.211 (1970) und 2.425 (1975) auf 3.339 im Jahre 1980.

Die 80er und 90er Jahre wurden für das BKA zur Phase eines Paradigmenwechsels. Die Begeisterung über die Möglichkeiten der EDV trat ebenso in den Hintergrund wie die Bedrohung durch terroristische Anschläge. Statt dessen prägten andere Themen die Versuche des Amtes, seine Bedeutung zu erhalten und auszuweiten. Die BKA-Führungen dieser Zeit betonten vor allem die Notwendigkeit, neue Formen von Kriminalität zu "bekämpfen", die sie in Anlehnung an US-amerikanische Diskussionen unter dem Stichwort "Organisierte Kriminalität" zusammenfaßten.[4] Damit zusammenhängend schalteten sie sich auch in die Diskussionen über den Abbau der innereuropäischen Grenzkontrollen ein und forderten mehr internationale, insbesondere europäische Kooperation. Der internationale Handel mit illegalen Drogen stand in beiden Fällen im Mittelpunkt.[5]

Diese veränderten Leitthemen führten 1994 zusammen mit Diskussionen über die Effizienz des BKA und öffentlichen Berichten über Fahndungspannen zu einer umfangreichen Reform der Behörde. Das Amt wurde dabei in drei Hauptabteilungen gegliedert (siehe Schaubild (Größe: 28 KB)): zwei in Wiesbaden (Hauptabteilung 1: Organisierte und Allgemeine Kriminalität, Kriminaltechnisches Institut u.a.; Hauptabteilung 2: Datenverarbeitung, Kriminalistisches Institut, zentrale Verwaltung) und eine in Meckenheim bei Bonn (Staatsschutz, Sicherungsgruppe u.a.).
Nach mehreren gescheiterten Anläufen seit den 80er Jahren verabschiedeten CDU/CSU, FDP und SPD 1997 ein neues BKA-Gesetz, das insbesondere zahlreiche generalklauselhafte Ermächtigungen für die Nutzung der Informationstechnik enthält.[6] 1998 hatte das BKA 4.362 Planstellen, darunter 2.055 für KriminalbeamtInnen.

Intelligence-, Technik- und Erkenntniszentrale

Die Rolle des BKA als Intelligence- und Technikzentrale steht in einem engen Zusammenhang mit der technischen Entwicklung, insbesondere im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung.

Bereits seit den 50er Jahren gehörte die Kriminaltechnik zu den Aufgaben des Amtes. Die Aktivitäten in diesem Bereich erfüllen zwei Funktionen: Eine Bündelungsfunktion in dem Sinne, daß beim BKA kostspielige Geräte und Spezialkenntnisse für die Spurenanalyse konzentriert sind. Gutachten des kriminaltechnischen Instituts im BKA spielen in vielen Ermittlungsverfahren eine Rolle; und eine Weiterentwicklungsfunktion in dem Sinne, daß in Wiesbaden kriminaltechnische Forschungen betrieben bzw. koordiniert werden. Die Möglichkeiten der Kriminaltechnik haben sich seit den 50er Jahren erheblich weiterentwickelt. Der "genetische Fingerabdruck" ist hierfür das anschaulichste Beispiel. Lange Zeit war es eher zufällig, ob Täter mit Hilfe von am Tatort zurückgelassenen Fingerabdrücken überführt werden konnten. Die Möglichkeit, alle möglichen Hinterlassenschaften am Tatort auf genetische Spuren des Täters hin zu untersuchen, hat die Lage erheblich verändert. Die Einrichtung einer zentralen Gendatei beim BKA mit dem Ziel, die Ergebnisse der Spurenanalysen mit vorhandenen Personendaten abzugleichen, lag somit in der Logik kriminalpolizeilicher Ermittlungspraxis.[7] Dieses Beispiel macht zugleich deutlich, daß die Kriminaltechnik eng mit den Fahndungssystemen des BKA verknüpft ist. Zwar sind beide Bereiche organisatorisch getrennt; doch gerade die Kombination aus verfeinerter Spurenauswertung und Fahndungsdateien erhöht die Wahrscheinlichkeit von Fahndungserfolgen, indem sie Verbindungen zwischen verschiedenen Ermittlungsverfahren zu Tage fördert. So kann die Kriminalistik heute aufgrund der am Tatort vorgefundenen Projektile ermitteln, ob eine Waffe bereits im Zusammenhang mit anderen Fällen Verwendung fand. Drogenfunde lassen sich einer bestimmten Herkunft oder gar Lieferung zuordnen, Sprengstoffreste genau analysieren usw.[8]

Die Personen- und Sachfahndung hat sich seit der Gründung des BKA vor allem durch die Computertechnik verändert. In den 50er und 60er Jahren bestimmten noch Karteikarten und Fahndungsbücher die kriminalpolizeiliche Arbeit. In den 70er Jahren entstand unter Leitung des BKA-Präsidenten Herold das INPOL-System. Aktennachweise sowie Fahndungs- und Hinweisdaten wurden in einem einheitlichen System zusammengefaßt.[9] Seither befindet sich die Datenverarbeitung des BKA in ständiger Weiterentwicklung. Die Möglichkeit, Fingerabdrücke elektronisch auszuwerten und zu speichern, und der Anschluß an das Schengener Informationssystem (SIS) waren hierbei wichtige Etappen. Zugriffsmöglichkeiten auf weitere externe Datenbanken wie das Zentrale Verkehrs-Informationssystem (ZEVIS) und das Ausländerzentralregister wurden legalisiert und technisch verwirklicht.

Damit stieß das INPOL-System jedoch auf Grenzen. Seit Ende der 80er Jahre erwies es sich zunehmend als schwierig, die gestiegenen Datenmengen zu integrieren und die rasante Weiterentwicklung der Computertechnik zu nutzen. Standardsoftware war nicht verwendbar. Der Anschluß an das SIS verursachte Kompatibilitätsprobleme. Eine Bund-Länder-Projektgruppe "INPOL-neu" bereitete ab Oktober 1996 eine komplette Erneuerung des Systems vor - verbunden mit der Schaffung eines informationstechnischen Verbundes zwischen dem BKA und den Länderpolizeien einschließlich eines gemeinsamen Datenpools. Eine Komponente des Datenpools ist das Polizeiliche Führungsinformationssystem, das Daten zu allen in den Landessystemen vorhandenen Straftaten speichern soll - allerdings ohne Personalien. Für die Fahndungs- und Ermittlungsarbeit sind unterschiedliche Kategorien vorgesehen, nach denen die Länderpolizeien Daten an das BKA übermitteln müssen.[10] Nach BKA-Angaben umfaßte das INPOL-System 1998 ca. 740.000 Personenfahndungen, die meisten (530.000) sind Abschiebungsfälle. Das System enthielt Nachweise zu ca. 3,04 Mio. Kriminalakten, ca. 2,03 Mio. Lichtbilder und ca. 2,4 Mio. Fingerabdruckblätter.[11]

Kriminalität und Methoden ihrer "Bekämpfung" zu erforschen, gehört ebenfalls bereits seit den 50er Jahren zu den Aufgaben des BKA. Diese Aufgabe wird vor allem vom Kriminalistischen Institut des Amtes wahrgenommen. Dieses umfaßt die kriminalistisch-kriminologische Forschungsgruppe und die Gruppe "Technische Forschung, Entwicklung und Erprobung", deren Tätigkeit Überschneidungen mit der Kriminaltechnik aufweist. Das kriminalistische Institut ist durch zahlreiche Tagungen und Veröffentlichungen hervorgetreten.[12]

Internationale Kooperation: Das BKA als Vorreiter

Zunächst fungierte das BKA als nationales Zentralbüro für Interpol und als Kontaktstelle zu ausländischen Polizeibehörden. Die Ausbauphase des Amtes in den 70er Jahren führte auch zu einer erheblichen Erweiterung seiner internationalen Aktivitäten. Im Rahmen von Interpol setzte sich das BKA in den 70er und 80er Jahren für die Intensivierung und Modernisierung der Kooperation ein. Eine europäische Regionalstruktur entstand.

Das BKA war auch an den zusätzlichen europäischen Kooperationsstrukturen maßgeblich beteiligt, die seit den 70er Jahren entstanden. Dies gilt für die Praktikerebene der informell arbeitenden TREVI-Gruppe ebenso wie für die offiziellen Arbeitsgruppen, die seit 1993 im Rahmen der "Dritten Säule" der Europäischen Union tätig sind, und die Fachstrukturen der Schengen-Gruppe.[13] In einigen Kooperationsstrukturen arbeiten jedoch auch Vertreter der Bundesländer mit. Besonders die größeren Länder versuchen, sich einen unmittelbaren Zugriff auf die Kooperationsstrukturen zu sichern.[14]

Innerhalb des Bundeskriminalamtes nahmen die Tätigkeiten mit Auslandsberührung erheblich zu. Die internationale Kooperation wurde zu einer Querschnittsaufgabe aller Dienststellen des Amtes, koordiniert von einer zentralen Stelle, die direkt dem BKA-Präsidenten unterstellt ist. Neben der Rolle als Nationales Interpol-Zentralbüro übernahm das BKA auch die Brückenfunktion für die Kooperation deutscher Polizeidienststellen mit Schengen und Europol. Für Schengen entstand im BKA die deutsche SIRENE-Einheit. SIRENE steht für "Supplementary Information Request at the National Entry". Die Einheit fungiert als "Informationsfilter" und als Kontaktmittler zwischen dem Schengener Informationssystem und den betroffenen Dienststellen.

Besonders gewichtig ist die Rolle des BKA beim Aufbau von Europol im niederländischen Den Haag. Die Gründung des zentralen europäischen (Kriminal-)Polizeiamtes entspricht nicht nur einer alten Forderung aus dem BKA. Protagonisten aus dem Umfeld des Amtes hatten auch erheblichen Einfluß auf die Konzeption von Europol. Daß ein langjähriger Mitarbeiter des BKA Leiter des Aufbaustabes und erster Direktor von Europol wurde, ist Ausdruck des großen BKA-Einflusses auf Europol.[15] In einem erweiterten geographischen Rahmen hat das Europäische Polizeiamt ähnliche Funktionen wie das BKA innerhalb der Bundesrepublik. Dies gilt bisher vor allem für die Informationssammlung und -auswertung. Wenn Europol im nächsten Ausbauschritt eigene Ermittlungskompetenzen bekommt, könnte sich diese Behörde auch in dieser Hinsicht ganz ähnlich entwickeln wie einst das BKA.[16] Auch für Europol ist das BKA nationale Verbindungsstelle, die den formalisierten Informationsaustausch abwickelt.

Eigenständige Ermittlungstätigkeit

Hatten die Länder nach der ursprünglichen Konzeption des bundesdeutschen Polizeisystems die alleinige Zuständigkeit für die Strafverfolgung, so änderte sich das im Laufe der Zeit in einigen wichtigen Deliktsfeldern. Das BKA erhielt eigenständige Ermittlungsaufgaben, gestützt auf zwei verschiedene Zuständigkeitsformen: die Auftragszuständigkeit und die originäre Zuständigkeit. Seit 1969 kann der Generalbundesanwalt das BKA mit Ermittlungen beauftragen. Er ist für die Ermittlungen bei den relevanteren Staatsschutzdelikten zuständig.[17] Bei Ermittlungsverfahren, die dem Terrorismus zugerechnet wurden, gewann das BKA und seine neugegründete Terrorismus-Abteilung in den 70er Jahren eine zentrale Rolle. Mit dem Machtzuwachs verband sich aber auch die Verantwortung für Fahndungspannen.[18] Nach der Neufassung des BKA-Gesetzes von 1997 ist das BKA bei Fällen von "terroristischen Vereinigungen"[19] mit Auslandsbezug auch ohne Beauftragung durch den Generalbundesanwalt unmittelbar zuständig.

Originäre Ermittlungszuständigkeiten hat das BKA für einen eng umrissenen Katalog von Staatsschutzdelikten. Praktisch relevant ist vor allem die seit 1973 bestehende Zuständigkeit für Delikte, die inzwischen nach den gängigen Definitionen der "Organisierten Kriminalität" zugerechnet werden: insbesondere Fälle des "international organisierten ungesetzlichen Handels mit Waffen, Munition, Sprengstoffen oder Betäubungsmitteln" mit Auslandsberührung. Für die 1993 hinzugekommenen Kompetenzen in Sachen Geldwäsche[20] entstand im gleichen Jahr eine Gemeinsame Finanzermittlungsgruppe mit dem Zollkriminalamt.

Die weitaus meisten Ermittlungsaktivitäten entwickelt das Amt seit den 80er Jahren für die "Rauschgiftbekämpfung". Seit der Organisationsreform 1994 ist diese Bestandteil der Großabteilung "Organisierte und Allgemeine Kriminalität" (OA), die außer dem Staatsschutz sämtliche Ermittlungseinheiten umfaßt. Die strategische Informationsauswertung ("Intelligence"-Arbeit) erhielt mit der Organisationsreform ein wesentlich höheres Gewicht.[21]

Formen heimlicher Informationsgewinnung sind insbesondere für die Abteilung OA und für den Staatsschutz relevant. Für seine Ermittlungen kann das Amt die Eingriffsbefugnisse der Strafprozeßordnung (Telefonüberwachung, Verdeckte Ermittler, Lauschangriff usw.) in Anspruch nehmen.[22] "Kontrollierte Lieferungen" von Drogen gehören zu den Ermittlungsinstrumenten der Rauschgiftfahndung - in den letzten Jahren oftmals koordiniert von Europol. Der Zugriff auf die Tatverdächtigen erfolgt in diesen Fällen nicht so früh wie möglich, sondern erst, wenn die Verteilungsaktivitäten einige Zeit beobachtet worden sind, um weitere Beteiligte zu ermitteln.

Die Entwicklung des Internets hat ebenfalls Auswirkungen auf das BKA, und zwar unter zwei Aspekten: In gewissem Umfang werden Fahndungen im Internet verbreitet.[23] Daneben wird dieses Medium zunehmend zum Gegenstand von Ermittlungen u.a. in bezug auf die Verbreitung von Kinderpornos oder anderer strafbarer Inhalte.[24]

Unzählige eigene Lageberichte, Publikationen und Auftragsarbeiten des Amtes behandeln die Kriminalitätsfelder aus dem BKA-Zuständigkeitsbereich, insbesondere die Rauschgiftkriminalität. Die Öffentlichkeitsarbeit der Behörde bezüglich ihrer eigenen Ermittlungstätigkeit beschränkt sich hingegen fast ausschließlich auf die Meldung von Fahndungserfolgen. Dies ist einerseits typisch für die kriminalpolizeiliche Arbeit, für die Informationsabschottung und Geheimhaltung bezüglich der konkreten Ermittlungstätigkeit der Normalfall ist. Diese Diskretion kann allerdings auch als Indiz dafür gewertet werden, daß die eigene Ermittlungstätigkeit nach wie vor ein "Problemkind" des Amtes ist, bei dem man sich lieber auf die Publikation von Fahndungserfolgen beschränkt, die eigenen Ermittlungsstrukturen jedoch im dunkeln läßt. Innerhalb des Amtes wurde die klassisch-bürokratische Straftatenaufklärung zunehmend als ineffizient empfunden. Öffentliche Diskussionen über Pannen in Mitverantwortung des BKA, insbesondere im Zusammenhang mit der mißlungenen Festnahmeaktion 1993 in Bad Kleinen, führten zu Frustration.[25] Die Einrichtung der Abteilung OA und die starke Betonung von Schwerpunktsetzung und strategischer Auswertung sind Reaktionen auf die lange Zeit eher bescheidenen Resultate der BKA-Ermittlungen.

BKA und Länderpolizeien: Konkurrenz oder Kooperation?

Wie auf vielen anderen Politikfeldern auch hat es im Polizeibereich im Laufe der Geschichte der Bundesrepublik erhebliche Kompetenzverschiebungen von den Ländern zum Bund gegeben. Dahinter stehen jeweils komplexe Interessenkonflikte und Auseinandersetzungen.

Der Bedeutungsgewinn des Bundeskriminalamtes geht mit einem Bedeutungsverlust der Landeskriminalämter einher. Die Ausweitung der BKA-Tätigkeit lag allerdings nicht nur im Interesse der jeweiligen Bundesregierungen an einer eigenen leistungsfähigen Kriminalpolizei. Sie entsprach auch zum Teil den Interessen der Länder. Mehr Koordination und zentrale Informationsauswertung erschienen aus der Sicht mancher Ländervertreter für eine effiziente Strafverfolgung erforderlich. Zugleich bedeutet die Ansiedlung neuer Aufgaben beim Bund, daß dieser in der Regel auch die Finanzierung dafür übernimmt. Die Kooperation zwischen Bund und Ländern im Bereich der Kriminalpolizei ist heute über Institutionen wie die Innenministerkonferenz einschließlich ihrer Arbeitsstrukturen auf der Fachebene (insbesondere die AG Kripo) und die Polizei-Führungsakademie in Münster-Hiltrup fest etabliert.

Gleichzeitig besteht aber ein Konkurrenzverhältnis fort. Dieses wird zwar nur selten offiziell thematisiert. Das Bemühen, ein gutes Verhältnis zwischen Bund- und Länderpolizeien zu betonen, macht jedoch auch bei vielen offiziellen BKA-Publikationen deutlich, welches Konfliktpotential hier auch nach der BKA-Organisationsreform und der Neufassung des BKA-Gesetzes noch liegt.[26] Die Konkurrenz kommt vor allem in der praktischen Ermittlungstätigkeit zum Ausdruck. Nicht immer sehen es die Landeskriminalämter gerne, wenn das BKA Ermittlungen z.B. wegen internationaler Bezüge an sich zieht. Auf Landesebene sind die Milieukenntnisse und die Kontakte zu den Basisdienststellen intensiver als in den zentralisierten BKA-Ermittlungseinheiten. Die öffentlichen Diskussionen über Defizite der BKA-Organisation haben das Vertrauen in die Ermittlungen des Amtes weiter geschwächt.

Die langjährigen Auseinandersetzungen zwischen Bund und Ländern über die schließlich 1997 in Kraft getretene Neufassung des BKA-Gesetzes zeigen, daß dieses Konkurrenzverhältnis auch auf die politische Ebene durchschlagen kann. Die ausführliche Verrechtlichung der Nutzung von Informationstechnik führte zwangsläufig zu Konflikten darüber, wie intensiv die Länderpolizeien mit dem BKA kooperieren müssen. Die starke Betonung der Unterstützungsfunktionen des BKA in dem neugefaßten Gesetz macht deutlich, daß die Länder auch weiterhin eine erhebliche Autonomie für ihre kriminalpolizeiliche Arbeit beanspruchen.

Machtfaktor oder Instrument der Politik?

Das Verhältnis von BKA und Politik hat mehrere Dimensionen. Zum einen betrifft es die Frage, ob und inwieweit die jeweiligen Bundesregierungen das BKA als Instrument zur Durchsetzung ihrer Interessen einsetzen können. Dies ist aufgrund der gewachsenen, komplexen Struktur und der bürokratischen Eigendynamik des Amtes sowie des bundesdeutschen Strafverfolgungssystems insgesamt nur begrenzt möglich.

Die politische Funktion des BKA und anderer zentralisierter Sicherheitsstrukturen besteht vielmehr heute darin, daß sie ein Reservoir an Handlungsmöglichkeiten für neu auftretende Sicherheitsprobleme und Krisenfälle darstellen. Die verantwortlichen Innenpolitiker haben die Möglichkeit, diese Sicherheitsstrukturen mit der Problemlösung zu beauftragen und werden damit von der Verantwortung für eigene Konzepte und deren Folgen entlastet.[27]

Umgekehrt stellt sich die Frage, wie autonom das BKA gegenüber der politischen Führung des Bundesinnenministeriums ist. In den 70er und 80er Jahren hatten die jeweiligen BKA-Präsidenten eine vergleichsweise große Autonomie bei der Formulierung ihrer kriminaltaktischen, aber auch ihrer kriminalpolitischen Zielsetzungen. BKA-Präsident Herold bestimmte die öffentliche Diskussion über computerunterstützte Fahndung in den 70er Jahren. BKA-Präsident Zachert trug mit seiner Öffentlichkeitsarbeit maßgeblich zur Etablierung der "Organisierten Kriminalität" in der bundesdeutschen politischen Diskussion bei. Beide gingen mit ihrem Anspruch auf Autonomie allerdings so weit, daß sie dadurch ernsthafte Konflikte verursachten - Herold mit FDP-Innenminister Baum über die polizeiliche Datenverarbeitung, Zachert mit CDU-Innenminister Kanther über den Einfluß der "Organisierten Kriminalität" auf die bundesdeutsche Verwaltung.[28] Daß die Funktion des BKA-Präsidenten nach dem Ausscheiden Zacherts in die eines politischen Beamten umgewandelt wurde, ist ein Resultat des Konflikts zwischen Zachert und Kanther. Der politische Beamte, der jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzbar ist, verspricht eine größere Loyalität gegenüber der politischen Führung als ein Behördenleiter mit dem Status eines gewöhnlichen Lebenszeitbeamten. Es erstaunt daher nicht, daß die Öffentlichkeitsarbeit des BKA unter dem seit 1996 amtierenden Präsidenten Kersten, der zudem vorher im Innenministerium tätig war, wesentlich zurückhaltender geworden ist.

Den Anspruch, durch gezielte Beratung politische Entscheidungen herbeizuführen bzw. zu beeinflussen, gab aber auch die aktuelle BKA-Führung nicht auf. "Strategische Kriminalitätsanalysen", so Kersten, sollen dazu dienen, "auf die Polizeien der Länder bzw. auf die Politik zuzugehen, mögliche Risiken aufzuzeigen und Lösungsvorschläge mit Handlungsalternativen zum rechtzeitigen Gegensteuern zu formulieren."[29]

Bedeutungsverlust oder Bedeutungszuwachs durch Europa

Die Entwicklung hin zu europäischen Polizeistrukturen hat zunächst zum Bedeutungsgewinn des BKA beigetragen, insbesondere weil die Brückenstellen für die internationalen Kooperationsprojekte hier angesiedelt wurden. Auch der Einfluß der BKA-Führung auf die Konzeption von Europol ist ein Faktor, der dem Amt einen Bedeutungszuwachs gebracht hat.

Längerfristig könnte die Verlagerung von Aufgaben auf europäische oder internationale Institutionen jedoch zu einem Bedeutungsverlust des BKA führen, etwa wenn Europol Ermittlungszuständigkeiten für Fälle erhält, die bisher beim BKA bearbeitet wurden. Auch bei der zentralen Sammlung und Auswertung von Informationen kann es zu Überschneidungen kommen. Wie die Rollenverteilung zwischen Europol, BKA, Landeskriminalämtern und anderen regionalen Dienststellen in Zukunft aussehen wird, hängt vor allem von einem ab: Inwieweit sich die Einsicht, daß die kriminalpolizeiliche Arbeit Milieukenntnisse voraussetzt und daher so dezentral wie möglich organisiert sein sollte, gegen die Zentralisierungsphilosophie durchsetzt, nach der effiziente Polizeiarbeit zentrale Informationssammlungen und zentrale Steuerung erfordere.

Hartmut Aden ist Jurist und Politikwissenschaftler. Er arbeitet an der Universität Hannover.



[1] ausführlich Werkentin, F.: Die Restauration der deutschen Polizei, Frankfurt/M. 1984, S. 64 ff.
[2] BKA-Gesetz vom 8.3.1951, BGBl. I, S. 165f; zu dieser Phase die offiziöse BKA-Chronik: Albrecht, H.: Im Dienst der Inneren Sicherheit, Wiesbaden 1988, S. 79 ff.
[3] detaillierte Übersicht bei Albrecht a.a.O. (Fn. 2), S. 446f.
[4] z.B. Zachert, H.-L.: Das Bundeskriminalamt - Gestern, Heute, Morgen, in: Kriminalistik 1991, H. 11, S. 682-687 (687); zusammenfassend zur Kritik: Pütter, N.: Der OK-Komplex, Münster 1998, S. 300 ff. und Albrecht, P.-A.: Organisierte Kriminalität: Das Kriminaljustizsystem und seine konstruierten Realitäten, in: Kritische Vierteljahresschrift für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft 1997, S. 229-237
[5] vgl. z.B. Saberschinsky, H.: Europa (West und Ost) als Absatzmarkt des illegalen Rauschgifthandels, in: Zachert, H.-L. (Hg.): 40 Jahre Bundeskriminalamt, Stuttgart u.a. 1991, S. 193-209
[6] BKA-Gesetz in der Fassung vom 7.7.1997, BGBl. I, S. 1650 (Angaben zum BKA-Gesetz beziehen sich im folgenden auf diese Fassung)
[7] vgl. Nogala, D.: DNA-Analyse und DNA-Datenbanken, in: Bürgerrechte & Polizei/CILIP 61 (3/1998), S. 6-18 (15)
[8] Überblick und weitere Beispiele bei Steinke, W.: Kriminaltechnik - Situationsanalyse und Ausblick, in: Zachert (Hg.) a.a.O. (Fn. 5), S. 164-177; Becker, St.; Fischer, R.; Göbel, R. u.a.: Fortschritte der analytischen Methoden in der Kriminaltechnik, in: BKA (Hg.): Festschrift für Horst Herold zum 75. Geburtstag, Wiesbaden 1998, S. 345-368
[9] zur Entwicklung in den 70er Jahren: Kauß, U.: Der suspendierte Datenschutz bei Polizei und Geheimdiensten, Frankfurt/M. 1989, S. 109 ff.
[10] vgl. Sehr, P.: INPOL-neu - System der Zukunft für die deutsche Polizei, in: BKA (Hg.) a.a.O. (Fn. 8), S. 135-147; § 13 BKA-G überläßt dem BKA einen großen Definitionsspielraum bezüglich der Übermittlungspflichten der Länder.
[11] laut Internet-Präsentation des BKA, www.bundeskriminalamt.de, Februar 1999
[12] Überblick bei Kube, E.; Störzer, H.-U.; Eyrich, H.-J.: Wissenschaftliche Kriminalistik, in: Zachert (Hg.) a.a.O. (Fn. 5), S. 141-163
[13] Einzelheiten bei Busch, H.: Grenzenlose Polizei, Münster 1995, S. 168f. u. S. 285 ff.; Aden, H.: Polizeipolitik in Europa, Opladen, Wiesbaden 1998, S. 72 ff.
[14] am Beispiel Nordrhein-Westfalens: Lange, H.-J.: Innere Sicherheit im Politischen System der Bundesrepublik Deutschland, Opladen 1999, S. 398f.
[15] als Beispiel für konzeptionelle Überlegungen des späteren Europol-Direktors im Vorfeld der Gründung: Storbeck, J.: Die polizeiliche Zusammenarbeit in Europa und die Rolle des Bundeskriminalamtes als kriminalpolizeiliche Zentralstelle Deutschlands in der europäischen Kooperation, in: Zachert (Hg.) a.a.O. (Fn. 5), S. 178-192 (189 ff.)
[16] Aden, H.: Europol und "operative Ermittlungsmethoden", in: Bürgerrechte & Polizei/CILIP 58 (3/1997), S. 65-69
[17] §§ 142a, 120 Gerichtsverfassungsgesetz
[18] vgl. Schenk, D.: Der Chef, Hamburg 1998, S. 246 ff. u. S. 320 ff.
[19] § 129a Strafgesetzbuch; § 4 Abs. 1 BKA-G
[20] § 4 Abs. 1 BKA-G (früher: § 5 Abs. 2)
[21] vgl. Nagel, M.; Weißkopf, P. u.a.: Neue Wege in der Bekämpfung Organisierter und Allgemeiner Kriminalität - Strategische Aspekte der Abteilung OA, in: BKA (Hg.) a.a.O. (Fn. 8), S. 119-134; Pütter a.a.O. (Fn. 4), S. 163f.
[22] Für den Schutz von Mitgliedern der Verfassungsorgane legalisiert § 23 BKA-G ebenfalls "besondere Mittel der Datenerhebung".
[23] http://www.bundeskriminalamt.de
[24] vgl. Meseke, B.: Ermittlung und Fahndung im Internet, in: BKA (Hg.) a.a.O. (Fn. 8), S. 505-532
[25] vgl. z.B. Kriminalistik 1997, H. 3, S. 168; Schenk, D.: Das BKA, die Mißorganisation und der Frust, in: Unbequem Nr. 24 (Dez. 1995), S. 5-7
[26] so z.B. der Beitrag des BKA-Präsidenten: Kersten, Ulrich: Das Bundeskriminalamt vor der Jahrtausendwende, in: BKA (Hg.) a.a.O. (Fn. 8), S. 21-33 und manche andere Beiträge dieses Bandes
[27] ausführlicher: Aden a.a.O. (Fn. 13), S. 229 ff.
[28] zum Konflikt Herold-Baum z.B. Schenk a.a.O. (Fn. 18), S. 380 ff.
[29] Kersten a.a.O. (Fn. 26), S. 27

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HTML-Auszeichnung: Felix Bübl, Martina Kant
Erstellt am 18.04.1999 - letzte Änderung am 04.07.2002