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Schilys Terrorismusbekämpfungsgesetz: Der falsche Weg
Stellungnahme von Bürgerrechtsorganisationen zur Anhörung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages am 30. November 2001 zum Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus (Terrorismusbekämpfungsgesetz) - Drucksache 14/7386 - vom 28.11.2001

Vorbemerkung

Der durch den Entwurf des "Terrorismusbekämpfungsgesetzes" eingeschlagene Weg führt in die falsche Richtung. Statt einer angemessenen Antwort auf terroristische Gewalttaten und Gefährdungen, setzt er die innen- und justizpolitische Tendenz der letzten Jahrzehnt fort, indem sich symbolische Gesetzgebungspolitik mit den Wünschen der Sicherheitsapparate verbindet. Im Ergebnis werden nicht nur ineffektive und überflüssige Ermächtigungen geschaffen, sondern rechtsstaatlichen Errungenschaften und der politischen Kultur wird nachhaltig erneuter Schaden zugeführt.

Im Folgenden werden wir zunächst diesen allgemeinen Kontext des "Terrorismusbekämpfungsgesetzes" würdigen (1.). Daran anschließend untersuchen wir ausgewählte Regelungsbereiche. Im 2. Kapitel werden die Vorschläge für das Ausländer- und Asylrecht kritisch kommentiert. Werden die Vorschläge umgesetzt, so wird die informationelle Sonderbehandlung von Ausländern und deren Überwachung erheblich ausgeweitet. Diese Regelungen werden dazu beitragen, dass gesellschaftliche Klima gegenüber Nichtdeutschen weiter zu verschärfen. Im 3. wird das Sicherheitsüberprüfungsgesetz untersucht. Dessen Novellierung wird zu dazu führen, dass weitere Personenkreise in den Visier des Verfassungsschutzes gelangen werden. Die datenschutzrechtlichen Aufweichungen, die der Entwurf vorsieht, werden im 4. Kapitel dargelegt. Wie im 5. Kapitel, in dem die erweiterten Möglichkeiten zur Telekommunikationsüberwachung vorgestellt werden, wird das "Recht auf informationelle Selbstbestimmung" den vermeintlichen Notwendigkeiten des Anti-Terrorismus geopfert. Im 6. Kapitel werden die neuen Kompetenzen für die Bundespolizeien und die Geheimdienste des Bundes kommentiert. Der Entwurf führt zu einer weiteren Verschiebung zugunsten des Bundes auf Kosten der Länden, und er verwischt weiter die Grenze zwischen Polizeien und Nachrichtendiensten. Im 7. Kapitel werden die Konsequenzen der Vorschläge für das Straf- und Strafprozessrecht analysiert: Der Entwurf sowie die in seinem Umfeld diskutierten Vorschläge tragen zur weiteren Verpolizeilichung des Ermittlungs- und Strafverfahrens bei. Die auf europäischer Ebene vorgeschlagenen operationellen und legislativen Maßnahmen werden im 8. Kapitel vorgestellt und gewürdigt. Sie sind zwar nicht Bestandteil des Gesetzes, gehören aber sowohl aufgrund des zeitlichen Zusammenhanges der zu treffenden Entscheidungen - der EU-Gipfel wird am 13. - 15. Dezember in Laeken/Belgien stattfinden - und um der inhaltlichen Vollständigkeit willen in eine umfassende Kritik der vorgesehenen Maßnahmen. Abschließend werden in der Schlussbemerkung (Kapitel 9) die fatalen Konsequenzen dieser Maßnahmen für die Grundrechte von Millionen Bürgern/Bürgerinnen und für die Gesellschaft insgesamt dargestellt.

Die Stellungnahme wird im Namen der aufgeführten Bürgerrechtsorganisationen abgegeben, die sich schon im Rahmen einer Pressekonferenz am 24.10.2001 die Gesetzesvorhaben unter dem Titel "Die falsche Antwort auf den 11. September: Der Überwachungsstaat" kritisiert hat. Die einzelnen Kapiteln sind von den namentlich benannten Autorinnen und Autoren verfasst worden, geben aber in ihrer Gesamtaussage die Meinung aller aufgeführten Organisationen wieder.

abstand

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© 2001 bei den unterzeichnenden Organisationen und Einzelpersonen
HTML-Auszeichnung: Martina Kant
Erstellt am 28.11.2001 - letzte Änderung am 09.09.2002